Hallo
Wer kann mir helfen,
Ich habe von meinem Vermieter eine Ordentliche Kündigung
wegen unpünktlicher Mietzahlungen bekommen.
Wobei ich mich bis 11.01 zu diesem Vorfall äußern soll.
Das problem Dabei ist, ich hatte deswegen schon eine Abmahnung bekommen. Wo ich unterschrieb, das ich meine Miete wieder pünktlich zahle.
Seit nun 3 Monaten bin ich wieder arbeiten, meißt auf Montage. Mein Geld bekomme ich immer zum 20. des Folgemonats, aber die Miete ist ja zum 3. Werktag fällig,
und daher konnte ich die Miete erst am 23. bezahlen und die Darauffolgende erst am 7. des Monats.
wie kann ich meinem Vermieter überzeugen die Ordentliche Kündigung zurückzunehmen?
Es ist zufällig eine Genossenschaft.
Ich hab mir schon überlegt mit dem Vorstand zusprechen.
Wer kann mir in meiner Lage helfen
(PS ich wahr fast 3 Jahre Harz 4 , Hatte viele Schulden,
daher habe ich eine Miete immer wieder herausgeschoben)
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Ordentliche Kündigung wegen Mietzahlungen
3. Januar 2011
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Frage vom 3. Januar 2011 | 00:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ordentliche Kündigung wegen Mietzahlungen
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 3. Januar 2011 | 00:48
Von
Status: Lehrling (1164 Beiträge, 364x hilfreich)
Sprich mit Ihnen!
Das Problem dürfte sein, dass Dein Vermieter nicht mehr hat als Dein Wort.
quote:Was halt nicht viel Wert ist!
Wo ich unterschrieb, das ich meine Miete wieder pünktlich zahle.
Bei der nächsten Wohnung Miete immer zuerst bezahlen und dann den Rest!
#2
Antwort vom 3. Januar 2011 | 00:54
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ich werde zwar erst zum 31.06.2011 gekündigt.
wie hoch sind die Chancen das so eine Kündigung zurückgenommen wird.
Oder hat irgent wer so etwas schon mal durchgemacht.
So eine Wohnung bekomme Ich nie Wieder.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 3. Januar 2011 | 15:19
Von
Status: Schüler (456 Beiträge, 143x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#5
Antwort vom 4. Januar 2011 | 02:28
Von
Status: Unbeschreiblich (111133 Beiträge, 38552x hilfreich)
quote:
zum 20. des Folgemonats, aber die Miete ist ja zum 3. Werktag fällig,
Was passt hier nicht ?
Passt doch.
Selbst wenn er erst zum 30. überweist, sollte die Miete doch bis zum 3 auf dem Konto des Vermieters sein.
Man könnte natürlich direkt zum 22 überweisen ...
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