PARKETT & LAMINAT

8. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Marcel1977
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
PARKETT & LAMINAT

Wohne seit vier jahren in der Wohnung wo im wohnzimmer und Flur Parkett und im KZ & Schlafzimmer Laminat liegt.( Wahr schon beim einzug drin ) Wohne im ganz oben 4. Etage mit Winterbalkon vollverglast. Im Sommer kann ich ihn nicht nutzen weil ich da so ca. 50 Grad drinne habe und dementsprechen auch in der wohnung im Sommer über 30 - 33 Grad habe und im winter 18 - 20 Grad in der Wohnung. mein Parkett und Laminat ist seit 1999 hier in der Wohnung eingebaut und dementsprechend auch abgenutzt durch die Mieter und auch duch die hohen Temperaturschwangungen. Wir sind ein 5 Mann haushalt in einer 3 Raumwohnung. Und wollte mal ausziehen in eine größere . Wie verhält sich das mit dem Parkett und laminat? Es ist seit dem das drinne ist noch nicht einmal neu abgeschliefen oder neu versiegelt wurden. Habe gehört das der VM das parkett und Laminat nach 8 Jahren erneuern muss??? Ist das Richtig oder wie kann ich mich da verhalten als Mieter. Weil wenn ich ausziehe wird der VM bestimmt das parkett und so bezahlt haben?? Hilfe Hilfe Hilfe. :zoff

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

1.) „Mängel“

Es gibt keinen Anspruch des Mieters auf Renovierung der Mietwohnung durch den Vermieter innerhalb bestimmter Fristen. Das LG Berlin hat am 20.10.2003 – 67 S 486/01 – zur Trittschalldämmung eines in einer Altbauwohnung vorhandenen Parkettfußbodens entschieden: „Einen Vermieter trifft nicht die Pflicht, eine vermietete Wohnung ständig steigenden Wohnbedürfnissen anzupassen.“

Der Vermieter ist lediglich zur Beseitigung von Mängeln verpflichtet. Es kommt also darauf an, ob der Fußboden derart ruiniert ist, dass dieses einen Mangel darstellt. Ein Parkett oder Laminatboden stellt aber, auch wenn er inzwischen neun Jahre alt und abgenutzt ist, keinen Mangel dar, es sei denn die Abnutzungserscheinungen wären außergewöhnlich stark. Normalerweise müsste aber selbst ein Laminatboden auch neun Jahre lang halten, ein Parkett erst recht. Möglicherweise haben Sie einfach nur überzogene Vorstellungen davon, wie ein normaler Fußboden aussehen muss.

2.)
> Weil wenn ich ausziehe wird der VM bestimmt das Parkett und so bezahlt haben??

Hat der Mieter den Fußboden nicht beschädigt, sondern lediglich abgenutzt, ist dies mit der Miete abgegolten, sog. bestimmungsgemäßer Gebrauch.

FORMULARMÄSSIG kann dem Mieter eine Verpflichtung zur Erneuerung – Abschleifen, etc. – des Parketts nicht auferlegt werden; AG Münster, 28.06.2002. Gleiches gilt für einen Teppichboden; AG Dortmund 06.02.1996. Beides gehört auch nicht zu den zu erledigenden Schönheitsreparaturen. Dies dürfte auf einen Laminatfußboden übertragbar sein.

Hat der Mieter eine solche Verpflichtung aufgrund einer individuellen Vereinbarung übernommen, ist ihm hingegen nicht mehr zu helfen.

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