Sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes Problem:
Mein PKH-Antrag wurde abgelehnt, da keine Aussicht auf Erfolg besteht. Es geht daraum, dass ich einen Mietvertrag abgeschlossen habe, ohne vor Abschluss dessen bekannt zu machen, dass ich im privaten Insolvenzverfahren stecke.
Der PKH-Antrag wurde abgelehnt, da der Richter der Auffassung ist, dass Mieter ihre wirtschaftlichen Verhältnisse auch unaufgefordert preisgeben müssen.
Nun ist der Gerichtstermin angesetzt, der Vermieter will eine Räumungklage durchsetzen. Ich habe aber nun keinen Anwalt.
Ich habe immer pünktlich die Miete
gezahlt und alle Vereinbarungen des Mietvertrages erfüllt.
Was würden Sie mir raten zu unternehmen?
Hat die Sache noch Aussicht auf Erolg für mich?
PKH-Antrag abgelehnt... Räumungsklage?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Mieterinsolvenz
Wenn Mieter/innen zum Zeitpunkt des Eröffnungsantrags noch nicht im Besitz der bereits angemieteten Wohnung waren, räumt die Insolvenzordnung (InsO) den Mieter/innen sowie dem Vermieter das Recht ein, vom Mietvertrag zurückzutreten.
In allen anderen Fällen stellen Vermögensverminderung und evtl. Zahlungsverzug keine Kündigungsgründe dar. Das Recht zur fristlosen Kündigung wegen Rückstands von zwei Monatsmieten bleibt erhalten.
Die Kaution gehört ebenfalls zur Insolvenzmasse, der Vermieter kann aber ihre Absonderung verlangen (§ 49 InsO
). Dies gilt auch für Gegenstände, die sich im Eigentum des Vermieters (wie z.B. Spüle, Herd) befinden.
Quelle: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/i/1insolvenz.html
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