PVC statt Teppich

14. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Micha26
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 0x hilfreich)
PVC statt Teppich

bei Einzug in meine Wohnung war ein Teppich in schlechtem Zustand verlegt (Erneuerung war auf alle Fälle nötig). Es wurde dann statt Teppich ohne Einwilligung des Vermieters einen PVC statt Teppich verlegt.

Kann der Vermieter nun verlangen den PVC gegen einen Teppich zu ersetzen ?




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1634x hilfreich)

Ja, kann er, allerdings wäre der Zeitwert des Teppichs zu ersetzen.

Gruß

Michael

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#2
 Von 
Micha26
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 0x hilfreich)

der Zeitwert bei Einzug oder den Zeitwert, den der Teppich bei Auszug dann hätte (nach 8 Jahren Miete) ?

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#3
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 17x hilfreich)

Den Zeitwert, den der Teppich bei Auszug gehabt hätte. Ein Teppich gilt übrigens nach 10 Jahren als abgewohnt.

Gruß

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2014x hilfreich)

.. änderungen an der grundausstattung der wohnung bedürfen doch klar der zustimmung des vm. da war der mieter wohl schlecht beraten, das auf eigene faust zu machen.

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#5
 Von 
Micha26
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 0x hilfreich)

Bedarf die Änderung auch der Zustimmung, wenn "die Böden" gem. Übernahmeprotokoll in schlechtem Zustand und erneuerungswürdig waren ?

Eine Renovierung bei Auszug wurde nicht vereinbart, da bei Einzug durch Mieter erfolgte.

Was kann der Vermieter da für Ansprüche stellen ? bzw. kann er überhaupt welche stellen, wenn klar ist, daß der Teppich wenn noch drinnen eh unbrauchbar gewesen wäre ?

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#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1634x hilfreich)

Es war Teppich drin und muss dann auch wieder Teppich rein, hättest Du Teppich verlegt wäre alles ok.
Gruß

Michael


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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2938x hilfreich)

Steht denn in dem alten Übernahmeprotokoll, wer die Erneuerung auf welche Kosten vornimmt?
Es könnte durchaus sein, dass das gar kein Teppich drinnenliegen muss, wenn da nur etwas von besenreiener Übergabe steht.
Da ihr 8 Jahre in der Wohnung gewohnt habt, würde ich Teppichpreis nehmen und 80 % abziehen (aber da must du natürlich den Preis von vor 8 Jahren nehmen), bleibt dann vielleicht noch 20,- € (Schulter zuck)

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#8
 Von 
Micha26
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 0x hilfreich)

im Mietvertrag steht:

"die Wohnung wird in unrenoviertem Zustand übergeben. Bei Auszug muß der Mieter die Räume in sauberem Zustand übergeben."

Es gibt dann noch ein Übernahmeprotokoll, in dem vermerkt ist, daß der Zustand der Teppichböden sehr schlecht ist und erneuert werden muß.

was meintest denn mit den EUR 20 pro qm ? ansonsten denk ich, wenn 100 % = 100 EUR sind nicht weit bei insgesamt 90 qm Teppich (bzw. ca. 60 in denen vorher Teppich war)

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