Pachterhöhung bei MwSt.Senkung

2. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
naigiry
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pachterhöhung bei MwSt.Senkung

Moin, ist es rechtens dass der Verpächter die Pacht anhebt ab dem 01.07.2020 und somit die Mehrwertsteuersenkung für sich ausnutzt? Der Brief kam 8 Tage bevor die neue Pachtgebühr fällig ist.
Es handelt sich um einen gepachteten landwirtschaftlichen Betrieb ( Pferdestall).
Sollte die Mehrwertsteuersenkung nicht die Endverbraucher entlasten?
Darf der Verpächter so kurzfristig die Pacht anheben?
Vielen Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von naigiry):
Moin, ist es rechtens dass der Verpächter die Pacht anhebt ab dem 01.07.2020 und somit die Mehrwertsteuersenkung für sich ausnutzt?
Das sind zwei unabhängige Sachen.

Zitat (von naigiry):
Sollte die Mehrwertsteuersenkung nicht die Endverbraucher entlasten?
Nein.

Zitat (von naigiry):
Darf der Verpächter so kurzfristig die Pacht anheben?
Falls es eine tatsächliche Erhöhung ist, vermutlich nicht. Falls er die Rechnung angepasst hat und vertraglich ein Brutto-Preis ausgemacht wurde, handelt es sich um keine Erhöhung und das wäre (ohne Kenntnis des Vertrages: vermutlich) legal.

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von naigiry):
Sollte die Mehrwertsteuersenkung nicht die Endverbraucher entlasten?
Nö, durch das "Corona-Konkunkturpaket" soll die Konjunktur angekurbelt werden - es besteht ja auch nichtmal eine Verpflichtung, dass Unternehmer die Mwst-Senkung an den Endkunden weitergeben.
Die Frage ist hier auch Fehl am Platz - der Pächter ist ja kein Endverbraucher sondern selbst Unternehmer (landwirtschaftlicher Betrieb).

Zitat (von naigiry):
Darf der Verpächter so kurzfristig die Pacht anheben?
Das ergibt sich aus dem Pachvertrag selbst und auch aus den nicht bekannten Sachumständen > wie langfristig gepachtet? nur Gebäude oder auch Land?

Bei der Landpacht gibt es die gesetzliche Erhöhungsmöglichkeit nach BGB § 593, die sogar vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann
Die schriftliche Erklärung der Anpassung des Pachtzinses wirkt für das Pachtjahr, in welchem sie dem Vertragspartner zugegangen ist. Insoweit hat die Erhöhung Rückwirkung auf den Jahresbeginn.
aus
https://kanzlei-fuer-privatrecht.de/rechtsanwalt-steglitz-grundstuecksrecht/erhoehung-und-anpassung-der-pacht-im-pachtrecht/

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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