Pachtrecht

14. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Grünzfelder
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pachtrecht

Seit 1982 habe ich einen Garten gepachtet.Mittlerweile im Besitz des Erben will dieser verkaufen und hat den Garten zu einem Preis angeboten der weit über dem Preis liegt den ich bei der städtischen Gutachterstelle genannt bekam.Vorsorglich wurde mir gekündigt.Im Laufe der Jahre habe ich sehr viel investiert,zunächst mit Wissen und Zustimmung der 1987 verstorbenen Besitzerin später auch weitere geplante Investitionen dem Erben.Der Erbe steht auf dem Standpunkt ich hätte die Investitionen ja auch genutzt,sodaß kein Anspruch auf Entschädigung bestünde falls der Garten andersweitig verkauft würde.Meine Aufwendungen belaufen sich meiner Schätzung nach auf mind. 20.000Euro,kann der Erbe und Verpächter verlangen,daß ich die baulichen Investitionen(um solche handelt es sich im wesentlichen)entferne oder habe ich ein Recht auf eine angemessene Entschädigung wenn ich den geforderten Preis nicht akzeptiere?Ich beabsichtige falls der Erbe mein Preisangebot(Doppelt so hoch wie von der Gutachterstelle als Limitpreis genannt) nicht akzeptiert,alles abzureissen,wenn nicht ein möglicher Käufer bereit ist eine Übernahmesumme zu zahlen. Kann ich von dem Pächter verlangen,daß er mir den möglichen Käufer nennt um eine evtl Übernahmesumme auszuhandeln.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen