Pachtvertrag Gartengrundstück übernehmen

11. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Smilla37
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 3x hilfreich)
Pachtvertrag Gartengrundstück übernehmen

Hallo liebe Forumsmitglieder....
nehmen wir mal an man möchte ein Haus inkl. Grundstück kaufen, zzgl zu dessen wurde ein nocheinmal ebenso grosses Grundstück hinzugepachtet vom Vorbesitzer bei der Stadt.
Dies möchte man nun mit übernehmen, da es natürlich das Grundstück attraktiver macht und man so kein Wegerecht einräumen muss, der Pachtvertrag war nicht auffindbar so wurde er eventuell noch einmal angefragt.
Bisher weis man es handelt sich nicht um Erbpacht sondern und reine Pacht eines Gartengrundstückes, bei der Stadt. Diese würde es einem neu weiterverpachten mit einem neuen Vertrag, nun fragt man sich ob hierbei eine neue Deklaration statt findet? Es kann ja wenn die Stadt keine festen Bauten auf dem Grundstück wünscht dieses nur als Gartenland verpachtet werden oder auch als Bauland? Des Weiteren besteht kein Vorkaufsrecht mehr aufgrund bestehender Gemeindeverordnungen, welche jedoch eventuell gekippt werden sollte die Stadt das Grundstück doch je verkaufen wollen. Die Aussage wurde getroffen das die Kündigung jedoch nur erfolgen würde wenn man das Grundstück sozial für Kindergärten oder öhnliches nutzen könnte was hierbei keinen Sinn macht in zweiter Reihe in einer Siedlung, gegenüber befindet sich bereits ein Kindergarten.
Welche Risiken birgt denn mal angenommen solch eine Art der Pacht? Ist davon abzuraten, oder kann soetwas preislich ins utopische geraten?
Kann es auch als Bauland verpachtet werden, wenn nicht gewünscht wird das hierbei darauf etwas errichtet wird, was wir nicht vor haben, es soll als reines Gartengrundstück mit der eventuellen Aufstellung eines Pools genutz werden.
Man möchte nur zu ungern nocheinmal direkt bei der Stadt nachfragen um keine schlafenden Hunde zu wecken.


-- Editiert von Smilla37 am 11.06.2020 10:17

-- Editiert von Smilla37 am 11.06.2020 10:18

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Smilla37):
reine Pacht eines Gartengrundstückes, bei der Stadt
Das wird es bei Vergabe an einen neuen Pächter wahrscheinlich auch bleiben.
Eher selten und schlecht vorstellbar, dass eine Stadt ein einzelnes Pachtgrundstück nun plötzlich aufwertet von Garten- zu Bauland. Das bedarf eines besonderen (und nicht geheimen) Verfahrens.
Zitat (von Smilla37):
Man möchte nur zu ungern nocheinmal direkt bei der Stadt nachfragen um keine schlafenden Hunde zu wecken.
Man weckt mit einer schriftlichen Anfrage nichts und niemanden.
Man kann auch einen schriftlichen Antrag auf Übernahme des Pachtvertrages unter Vorbehalt des dann zu erwartenden Pachtzinses stellen.
Zitat (von Smilla37):
so wurde er eventuell noch einmal angefragt.
Von wem bei wem?
Man muss sich entscheiden: Will ich das Pachtgrundstück haben oder nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Smilla37
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Smilla37):
reine Pacht eines Gartengrundstückes, bei der Stadt
Das wird es bei Vergabe an einen neuen Pächter wahrscheinlich auch bleiben.
Eher selten und schlecht vorstellbar, dass eine Stadt ein einzelnes Pachtgrundstück nun plötzlich aufwertet von Garten- zu Bauland. Das bedarf eines besonderen (und nicht geheimen) Verfahrens.
Zitat (von Smilla37):


Das wäre sehr gut, denn dies macht sich ja auch am Pachtpreis bemerkbar, obwohl sich da die Frage stellt ob die Stadt überhaupt aus dem Nichts einen Verkauf vollziehen kann, wenn Sie ansich auf der Suche nach Pachtgrundstücken ist um diese zu verpachten.

Man weckt mit einer schriftlichen Anfrage nichts und niemanden.
Man kann auch einen schriftlichen Antrag auf Übernahme des Pachtvertrages unter Vorbehalt des dann zu erwartenden Pachtzinses stellen.

Dies habe ich somit gestern telefonisch getan und bereits eine ca.-Summe erhalten

Von wem bei wem?

Der Pachtvertrag in Kopie bei der Stadt durch den Verkäufer, da dieser verloren gegangen ist um Einsicht nehmen zu können, ob dieser mit allen Eventualitäten vertretbar ist. Und auch ob er übernommen werden kann, oder ein Neuer geschlossen wird, dabei wird es wohl auf einen Neuen herauslaufen.

Man muss sich entscheiden: Will ich das Pachtgrundstück haben oder nicht.

Das wollen wir auf jeden Fall, denn ohne dies und mit dem dazugehörigen zu wehrenden Wegerecht würden wir das zu kaufende Grundstück eventuell abwählen da es sonst zu dicht auf Dicht wäre.

0x Hilfreiche Antwort

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