Hallo zusammen,
folgende Frage habe ich zum Thema Pachtvertrag:
darf ich ohne vorherige Genehmigung einen Stellplatz errichten?
Fall konkret:
Ich beabsichtige ein Hanggrundstück für den privaten Gebrauch zu mieten/pachten. Leider ist dort kein Auto-Stellplatz vorhanden. Ich würde jetzt direkt am Wegrand auf meine Kosten ein wenig Erde abtragen und eine schräge Einfahrt auf das Grundstück bauen.
Ist dies zulässig? Brauche ich dafür eine Genehmiung durch den Vermieter/-pächter? Oder brauche ich diese nicht, da dies zu "normalen" Veränderungen zählt...ohne die man nicht wirklich Geräte, Werkzeug, Zäune usw. an/auf das Grundstück bekommt...
Danke für Eure Antworten
Pachtvertrag / Landwirtschaftliches Grundstück
17. März 2011
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Frage vom 17. März 2011 | 13:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pachtvertrag / Landwirtschaftliches Grundstück
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#1
Antwort vom 17. März 2011 | 15:17
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 7x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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