Pachtvertrag .... Überlassungserklärung

13. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
mellia35
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 79x hilfreich)
Pachtvertrag .... Überlassungserklärung

Hallo,

Es geht um mein Nachbargrundstück in einer Kleingartenanlage.
Ich möchte ein Schreiben aufsetzen, in dem ich formulieren will, dass ich sämtliche Kosten und Pflichten dieses Pachtgrundstücks übernehme,im Gegenzug dafür der jetztige Pächter keine Ansprüche stellt.
Leider bin ich mir nicht sicher wie man das geschickt formuliert.
Könnt ihr mir eine Hilfestellung geben, vielleicht ein zwei Textbausteine, die ich verwenden kann.

Viele Grüße

Mellia

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Der Verpächter schliesst einen Vertrag mit dem Pächter.
Da kann nicht einfach irgendwer kommen: huhu Verpächter, da bin ich jetzt statt deines Vertragspartners.
Der jetztige Pächter kann auch nicht ohne Erlaubnis des Verpächters unterverpachten/weiterverpachten
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__589.html
Daher gibt es da auch keine Textbausteine ...

Da bleibt nur der nomale Weg: jetziger Pächter kündigt, Verpächter schliesst dann einen neuen Pachtvertrag mit einem neuen Pächter.






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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch mit der Justiz rechnen D Hildebran"

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

quote:
Es geht um mein Nachbargrundstück in einer Kleingartenanlage.


Was ist denn "mein Nachbargrundstück" ? Was soll uns das sagen ?
Ein Pächter möchte auch Rechte an dem Nachbargrundstück ohne Pächter zu sein ? Aber durch eigene Erklärung ?
Was sagt der bisherige Pächter ?

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mellia35
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 79x hilfreich)

Danke zunächst für die Antworten, letztlich konntet ihr nichts anderes schreiben...
Ich versuche kurz zu erklären, worum es im Detail geht.

In dieser Kleingartenanlage sind teilweise Grundstücke vor sehr langer Zeit zusammengelegt worden. Da dieser Kleingartenverein Auflagen gegenüber der Stadt hat, müssen die Grundstücke nun wieder auf die Ursprungsgröße geteilt werden ... jedenfalls "muss so getan werden als ob"

Das heißt, der Kleingartenverein selbst hat den Pächtern der jetzigen großen Grundstücke vorgeschlagen, mit jemanden mit dem man gut bekannt ist eine Vereinbarung abzuschließen, dass derjenige, das halbe Grundstück nutzt, aber eben nicht zahlt und an Dingen die Wert haben keine Ansprüche stellt.

Es ist kompliziert, ich gebe es zu und wahrscheinlich kann ich es nicht so erklären, dass es irgend jemand versteht :-(

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