Pachtvertrag - Rückvergütung

6. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
peal
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Pachtvertrag - Rückvergütung

Hallo, kann mir jemand einen Tipp geben:
Ich habe mit einem Verein einen Pachtvertrag über deren Sportgastsätte unterschrieben. Der Vertrag beinhaltet eine Bier- und Getränkebezugsvereinbarung. Mit der Brauerei selbst habe ich keinen Vertrag. Nun ein halbes Jahr später, habe ich bei der Brauerei nach meiner Rückvergütung gefragt. Als Antwort von der Brauerei bekam ich: Mit der Rückvergütung würde ein Kredit den die Brauerei dem Verein gewährt hat abbezahlt. Ich bekomme nichts von der Rückvergütung. Also zahle ich die Schulden die der Verein gemacht habe. Es steht aber kein Wort im Pachtvertrag das ich die Rückvergütung nicht bekomme oder damit die Schulden des Vereins bezahle.
Zusätzlich zahle ich nicht gerade unerheblich wenig Pacht. Der Verrein kassiert also doppelt von mir.
Nun meine Frage:
Ist es richtig, das ich das Darlehen bei der Brauerei über die Rückvergütung bezahlen muss. Steht dei Rückvergütung nicht mir zu ??? Ich habe doch auch die Arbeit mit dem Getränekverkauf.

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2 Antworten
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#1
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 981x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Einen Anspruch auf Rueckverguetung hast du nur, wenn auch eine entsprechende Vereinbarung zwischen dir und der Brauerei oder dem Verpaechter besteht. Eine solche Vereinbarung scheint aber nicht zu existieren.

Vielmehr hast du einen Pachtvertrag mit Brauereibindung. Die Brauereibindung laesst sich nun der Verpaechter (der das Objekt nur mit dieser Bindung verpachtet)entsprechend dessen Vereinbarungen mit der der Brauerei vergueten. Was er mit dem Geld macht, ist einzig und allein dessen Sache.

Solche Pachtvertraege sind durchaus ueblich. Oft werden ueber solche Vereinbarungen uebrigens Einrichtung und Renovierung der Kneipe finanziert.

Bei deiner naechsten Kneipe (oder bei der naechsten vertragsverlaengerung) klaerst du das mit der Rueckverguetung also besser vor Abschluss des Pachtvertrages ab. Das ist naemlich oft durchaus verhandelbar, hat aber selbstverstaendlich auch immer einen Einfluss auf den Pachtpreis.

Gruss
CAM

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