Pachtvertrag für Landwirtschaft kündigen

3. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Christian2912
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pachtvertrag für Landwirtschaft kündigen

Hallo an alle,
eine Erbengemeinschaft mit vier Personen hat Hrn. Mustermann ihre landwirtschaftlichen Flächen verpachtet.
Eine Person von der Erbengemeinschaft möchte den Pachtvertrag (welchen es nur in mündlicher Form gibt) auflösen. Meine Fragen dazu:
- reicht es, wenn er die Kündung alleine aufsetzt und nur er und der Pächter unterschreibt, oder müssen die anderen drei von der Erbengemeinschaft auch zustimmen und unterschreiben ?
- ist der Kündigungszeitraum von zwei Jahren ok oder müssen es mindestens drei sein ?

Vielen Dank !

Liebe Grüße
Christian

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat (von Christian2912):
reicht es, wenn er die Kündung alleine aufsetzt und nur er und der Pächter unterschreibt, oder müssen die anderen drei von der Erbengemeinschaft auch zustimmen und unterschreiben ?


Warum sollte der Pächter so eine Kündigung unterschreiben. Er darf selbstverständlich selbst kündigen.
Wenn aber die Erbengemeinschaft kündigen will, dann müssen alle Erben unterschreiben, der Pächter dagegen nicht.

Zitat (von Christian2912):
ist der Kündigungszeitraum von zwei Jahren ok oder müssen es mindestens drei sein ?


Die Kündigungsfrist richtet sich nach § 594a BGB. Der Pachtvertrag könnte morgen noch zum 31.12.2024 gekündigt werden, danach zum 31.12.2025.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Ein Aufhebungsvertrag geht im übrigen fast immer ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Christian2912
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Super, vielen Dank für die Antworten, das hilft mir sehr !

0x Hilfreiche Antwort

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