Hallo an alle,
eine Erbengemeinschaft mit vier Personen hat Hrn. Mustermann ihre landwirtschaftlichen Flächen verpachtet.
Eine Person von der Erbengemeinschaft möchte den Pachtvertrag (welchen es nur in mündlicher Form gibt) auflösen. Meine Fragen dazu:
- reicht es, wenn er die Kündung alleine aufsetzt und nur er und der Pächter unterschreibt, oder müssen die anderen drei von der Erbengemeinschaft auch zustimmen und unterschreiben ?
- ist der Kündigungszeitraum von zwei Jahren ok oder müssen es mindestens drei sein ?
Vielen Dank !
Liebe Grüße
Christian
Pachtvertrag für Landwirtschaft kündigen
3. Januar 2023
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Frage vom 3. Januar 2023 | 20:30
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pachtvertrag für Landwirtschaft kündigen
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#1
Antwort vom 4. Januar 2023 | 00:01
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Zitatreicht es, wenn er die Kündung alleine aufsetzt und nur er und der Pächter unterschreibt, oder müssen die anderen drei von der Erbengemeinschaft auch zustimmen und unterschreiben ? :
Warum sollte der Pächter so eine Kündigung unterschreiben. Er darf selbstverständlich selbst kündigen.
Wenn aber die Erbengemeinschaft kündigen will, dann müssen alle Erben unterschreiben, der Pächter dagegen nicht.
Zitatist der Kündigungszeitraum von zwei Jahren ok oder müssen es mindestens drei sein ? :
Die Kündigungsfrist richtet sich nach § 594a BGB. Der Pachtvertrag könnte morgen noch zum 31.12.2024 gekündigt werden, danach zum 31.12.2025.
#2
Antwort vom 4. Januar 2023 | 00:14
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39861x hilfreich)
Ein Aufhebungsvertrag geht im übrigen fast immer ...
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#3
Antwort vom 4. Januar 2023 | 19:33
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
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