Pachtvertrag gesetzliche Grenzen /allg. Fragen zu Pachtverträgen

6. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
bob2019
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Pachtvertrag gesetzliche Grenzen /allg. Fragen zu Pachtverträgen

Hallo liebes 123recht Forum,
ich hätte ein paar allgemeine Fragen zum Pachtvertrag.

Im ersten geht es um die außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund §594e BGB steht, dass für einen Pachtvertrag abweichend zum §543 Abs.2 Nr 3 a für eine fristlose Kündigung drei Monate in Verzug sein muss.


Nun zu meiner Frage kann man das mit einer Individualvereinbarung im Pachtvertrag noch weiter zu Lasten des Pächters reduzieren? Also auf wie bei Mietvertrag nur einen Monat in Verzug?
Oder wäre diese Vereinbarung dann nicht rechtens und es würde §594e BGB gelten?


Wie sieht das bei Pachtverträgen da grundsätzlich aus? Wenn man auch andere Punkte einschränkt die anders im BGB stehen? Ist die Privatautonomie da etwas freizügiger als in Mietveträgen (vorallem bei privatwirtschaftlichen Mietveträgen kann man ja sehr selten etwas zu Lasten des Mieters reduzieren)


Gibt es dazu irgendwo eine gute Übersicht/Hilfestellung was rechtlich möglich ist oder muss man da dann auch nur nach gesprochenen Urteilen und Richterrecht suchen?


Kann man einen Pachtvertrag auch zwischen einen Privatmann als Pächter und einen Gesellschaft als Verpächter abschließen, damit der Privatmann eben keine Haftungsbeschränkungen hat und so vollumfänglich mit seinen Privatvermögen haftet. Oder muss der Pächter mindestens Einzelunternehmer sein?



Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand mir ganz oder teilweise bei meinen Fragen weiterhelfen könnte
und bedanke mich herzlichst im Voraus,
Gruß Bob

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen