Pachtvertrag ohne genaue Kündigungsklausel

21. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
go576533-32
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Pachtvertrag ohne genaue Kündigungsklausel

Servus allerseits,

ich habe mal wieder folgendes Anliegen:

in einem Landpachtvertrag, der 1991 geschlossen wurde, ist keine genaue Kündigungsklausel definiert. Allerdings findet sich folgende Formulierung zur Pachtzeit:

§ 2 Pachtzeit
1. Die Pachtzeit beträgt 3 Pachtjahre. Das Pachtjahr läuft vom 1.1. bis 31.12.. Das erste Pachtjahr beginnt am 01.01.1991.
2. Eine vorzeitige Kündigung des Pachtvertrages kann nur erfolgen, wenn der Pächter Übereinkunft zum Kauf der Pachtsache mit dem Verpächter erzielt.

Ich spiele hier die Rolle des Verpächters und möchte diesen Pachtvertrag gern kündigen.
Reicht hier eine einfache schriftliche Kündigung a la "Hiermit kündige ich ihnen den Pachtvertrag Nr. XXX zum Ablauf des laufenden Pachtjahres" aus?
Und außerdem, wenn ich dem Pächter Ende diesen Monats (Mai) kündige, ab wann muss der Pächter dann das gepachtete Land zurückgeben (verlassen)?

Vielen Dank im Voraus.

VG Hansi

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Ist eine jährliche Pacht (Miete) vereinbart oder wird monastlich gezahlt ?
Siehe § 580a, § 584 BGB + 594a BGB.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
go576533-32
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Ist eine jährliche Pacht (Miete) vereinbart oder wird monastlich gezahlt ?


Die Pacht wird jährlich vom Verpächter gezahlt bzw. ist auch so im Vertrag festgehalten.

VG
Hansi

-- Editiert von go576533-32 am 21.05.2021 15:06

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Landpachtverträge haben extrem lange gesetzliche Kündigungsfristen, da Pächter Planungssicherheit für den landwirtschaftlichen Betrieb haben sollen.

Zitat:
Reicht hier eine einfache schriftliche Kündigung a la "Hiermit kündige ich ihnen den Pachtvertrag Nr. XXX zum Ablauf des laufenden Pachtjahres"

In diesem Fall: Nein.
Eine Kündigung darf (und sollte) kurz und knackig sein. "Hiermit kündige ich den Pachtvertrag zu ..." reicht aus.
Aber einen Landpachtvertrag kann man nicht zum Ablauf des laufenden Pachtjahres, sondern nur zum Ablauf des nächsten Pachtjahres kündigen - und dafür muss die Kündigung am dritten Werktag eines Pachtjahres beim Pächter angekommen sein. Der dritte Werktag des Jahres 2021 ist aber schon lange vorbei ...

Zitat:
Und außerdem, wenn ich dem Pächter Ende diesen Monats (Mai) kündige, ab wann muss der Pächter dann das gepachtete Land zurückgeben (verlassen)?

Am 31.12.2023.

Zum Ende des laufenden Jahres kann man bei Landpachtverträgen sowieso nicht kündigen - 31.12.2021 geht also nicht.
Für eine Kündigung zum 31.12.2022 hätten Sie die Kündigung spätestens am 05.01.21 (= dritter Werktag des Jahres 2021) beim Pächter abgeben müssen.
Bleibt also der 31.12.2023.




-- Editiert von drkabo am 21.05.2021 15:40

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
go576533-32
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Zitat (von drkabo):
Aber einen Landpachtvertrag kann man nicht zum Ablauf des laufenden Pachtjahres, sondern nur zum Ablauf des nächsten Pachtjahres kündigen - und dafür muss die Kündigung am dritten Werktag eines Pachtjahres beim Pächter angekommen sein. Der dritte Werktag des Jahres 2021 ist aber schon lange vorbei ...


Also kann ich die Kündigung dennoch jetzt schon verfassen und an den Pächter zustellen, allerdings mit der Formulierung "...kündige ich Ihnen zum Ablauf des nächsten Pachtjahres (2022)". Somit halte ich mich an die Frist mit dem 3. Werktag für 2022, richtig? Am 01.01.2024 könnte ich dann somit das Land wieder für meine Zwecke nutzen?

Vielen Dank und Viele Grüße
Hansi

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Eventuell könnte man aber über einen Aufhebungsvertrag verhandeln?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Also kann ich die Kündigung dennoch jetzt schon verfassen und an den Pächter zustellen, allerdings mit der Formulierung "...kündige ich Ihnen zum Ablauf des nächsten Pachtjahres (2022)". Somit halte ich mich an die Frist mit dem 3. Werktag für 2022, richtig? Am 01.01.2024 könnte ich dann somit das Land wieder für meine Zwecke nutzen?

Ja

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von go576533-32):
"...kündige ich Ihnen zum Ablauf des nächsten Pachtjahres (2022)".


Zum Ablauf des nächsten Pachtjahres (2022) kann nicht gekündigt werden. Es kann frühestens zum Ablauf des Pachtjahres 2023 gekündigt werden. Dann kannst Du das Land ab dem 01.01.2024 wieder selbst nutzen.

1x Hilfreiche Antwort

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