Pachtvertrag zur landwirtschaftlichen Nutzung

28. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Leni123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pachtvertrag zur landwirtschaftlichen Nutzung

Hallo Zusammen :)

Meine Eltern haben folgendes Problem:

Sie haben seit 20 Jahren vor ihrem Haus eine Wiese gepachtet, 15 Jahre davon von der Gemeinde. Die Wiese wurde ihnen zur landwirtschaftlichen Nutzung überlassen ( Pferdehaltung). Der Pachtvertrag ist unbefristet. Die Wiese wird als Winterauslauf genutzt.

Sie haben 2 oder 3 Mal die Wiese zur Verfügung gestellt um dort im Sommer ein Dorfgemeinschaftsfest zu feiern. Dieses Fest wurde von meiner und einer weiteren Familie geplant und organisiert.

Nun zum Thema:

Jetzt gibt es Nachbarn, die sich bei der Gemeinde darüber beschwert haben, dass die Wiese nicht mehr als Dorfplatz nutzbar ist.
Der Sachverhalt wurde an den örtlichen Bauausschuss gegeben und dieser solle nun entscheiden, ob meinen Eltern der Pachtvertrag gekündigt wird.

Laut unserem Bürgermeister soll hier eine gute Einigung für alle Beteiligten gefunden werden.

Wenn meinen Eltern jedoch der Pachtvertrag gekündigt wird, haben sie keine Wiese mehr um die Pferde im Winter unterzubringen, da die Sommerkoppel auf dem Acker in einem Bruch jeden Winter unter Wasser steht :(

Das ist doch alles Blödsinn, diese Wiese ist ja nie ein Dorfplatz gewesen, da frag ich mich warum hier eine Einigung für beide Parteien gefunden werden muss. Es ist ja nun mal schon 20 Jahre eine Koppel.

Hat vielleicht jemand schon mal etwas ähnliches erlebt? Irgendwelche Erfahrungen? Wie würdet ihr handeln? Macht es Sinn sich hier einen Anwalt zu nehmen? Oder haben wir hier gar keine Chance?


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


Grundsätzlich gibt es für landwirtschaftlich Grundstücke nur einen sehr eingeschränkten Kündigungsschutz, nämlich den aus §595 BGB .
Also nur, wenn der Pächter das Grundstück zur Erwirtschaftung seines Lebensunterhalts verwendet und ohne das Pachtgrundstück die Existenz des landwirtschaftlichen Betriebs bedroht ist.
Falls also Pferdezucht die einzige Einnahmequelle (oder zumindest die wichtigste Einnahmequelle) deiner Eltern ist, könnte man über einen Kündigungsschutz nach §595 BGB nachdenken.

Ansonsten kann man gegen eine Kündigung nichts machen.

Es sind jedoch die überaus langen Kündigungsfristen des §594a zu beachten.
D.h. wenn die Gemeinde jetzt kündigen sollte, dann wäre die Kündigung erst zum 31.12.2017 wirksam - also reichlich Zeit, ein anderes pachtgrundstück zu finden.
Es sei denn, im Pachtvertrag wären kürzere Fristen enthalten.




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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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