Pächter eigenmächtig Zaun abgebaut

15. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ignarus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pächter eigenmächtig Zaun abgebaut

Hallo, brauche mal eine Info:
Mein Pächter hat bei Zupachtung der Nachbarfläche den Grenzzaun ohne vorherige Rücksprache zwischen den Wiesen abgebaut. Die Wiese wurde ursprünglich zur Haltung von Pferde gepachtet und wird in der Zwischenzeit zur Heuernte (für Privatpferde) genutzt. Ein schriftlicher Pachtvertrag existiert nicht.
Darf der Pächter – ohne Rücksprache mit den beiden Eigentümern - den Grenzzaun abbauen?
Wer hat bei Kündigung des Pachtverhältnisses den Grenzzaun zu errichten?
Vielen Dank im Voraus!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Ignarus):
Ein schriftlicher Pachtvertrag existiert nicht.
Dann weiß der Pächter nicht, was er darf oder nicht.
Der oder die Eigentümer wollen jetzt, dass er es hätte wissen müssen?
Zitat (von Ignarus):
Wer hat bei Kündigung des Pachtverhältnisses den Grenzzaun zu errichten?
Das sollte dann im Pachtvertrag stehen. Ganz deutlich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Nach Ablauf des Vertrages, also zur Rückgabe der Pachtsache, ist der Pächter verpflichtet die Sache in dem Zustand wie wie sie ihm übergeben wurde, wieder zurückzugeben. Ausgenommen davon sind Veränderungen durch bestimmungsgemäßen Verbrauch.

Zaun also der Pächter.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von Ignarus):
Wer hat bei Kündigung des Pachtverhältnisses den Grenzzaun zu errichten?
Da der Pächter ein Grundstück mit Grenzzaun gepachtet hat, hat er es auch mit Grenzzaun wieder zurück zu geben. Zumindest das sollte man ergänzend zum mündlichen Pachtvertrag, schriftlich fixieren.
Dann wäre noch von Interesse, ob der Zaun Dir alleine gehörte, oder ob der Nachbar daran beteiligt ist/war.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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