Pächter in Geldnot

8. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Pächter in Geldnot

Mein Vater hat ein Haus, welches er an 2 Parteien gewerblich verpachtet.

Der eine Pächter hat einen "Laden" im EG gepachtet. Es handelt sich dabei um einen Shop, in dem DVDs und "Spielzeug" verkauft werden. Im separaten Bereich sind Videokabinen. Der Laden hat insgesamt 3 Eingänge.

Das Mietverhältnis besteht seit über 20 Jahren. Der Vertrag lief immer über 5 Jahre, mit der Option auf weitere 5 Jahre seitens des Pächters. Eine Kaution wurde von meinem Vater nie verlangt (war damals in diesem Gewerbe so gut wie nie Thema).

Seit ein paar Jahren hat der Pächter jedoch Schwierigkeiten, seine Pacht zu zahlen. Wir wissen, dass der Laden gut läuft, aber der Pächter hat sich mit anderen Objekten übernommen und stopft im Prinzip mit dem besagten Laden seine vielen Löcher, bevor er meinem Vater peu à peu die Pacht überweist. Mal sind es nur 1.000,- EUR, dann mal 4.000,- EUR. Die Pacht für Dez.08 fehlt ganz, und Jan.09 bisher ebenfalls. Die Pacht beträgt 11.900,- EUR im Monat.

Vor 6 Jahren nahm der Pächter seine Option auf weitere 5 Jahre in Anspruch. Danach sollte ein neuer Pachtvertrag aufgesetzt bzw. neu verhandelt werden. Mein Vater wollte erstmal sehen wie und was passiert. Im Oktober 07 lief der Vertrag aus, und seitdem ist es wie gehabt: Mein Vater läuft seinem Geld hinterher. Er hat bisher still gehalten, weil es über viele Jahre eben gut gegangen war.

Gestern kam es zu einer Besprechung. Der Pächter möchte den Laden nicht aufgeben, sondern einen neuen Vertrag haben, aber weniger Pacht zahlen. Das wurde von meinem Vater abgelehnt, und eine Kaution verlangt er nun auch. Der Pächter hat um 1 Woche Bedenkzeit gebeten. Die Pacht für 2 Monate steht ja auch noch aus... Bevor die nicht beglichen werden wird sowieso kein neuer Vertrag in Erwägung gezogen.

Wie ist es aber nun, wenn der Pächter (übrigens ein Unsympath!) nächste Woche nicht alles zahlen kann und auch keine Kaution aufbringen kann? Wie ist das mit einer fristlosen Kündigung bei gewerblicher Vermietung? Mein Vater meinte, er würde den Laden zu machen lassen, wenn er nicht bald seine Pacht bekäme... Er ist da schmerzfrei :)

Also... Es besteht seit Okt.07 kein Vertrag, aber der Pächter ist trotzdem noch drin und zahlt (mehr schlecht als recht halt), wenn man ihm Druck macht. 2 komplette Mieten sind jedoch noch nicht gezahlt, und wenn die bis nächste Woche nicht da sind, dann möchte mein Vater dem fristlos kündigen. Geht das?

Ich würde den Laden nämlich gern selbst übernehmen :grins:

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Spielzeug für Erwachsene :banana:

Ich meine, man könnte halt viel mehr aus dem Laden machen. Die Leuchtreklame ist veraltet und hässlich und seit 6 Wochen sogar teilweise kaputt. Das sieht nicht nur fies aus, sondern ist auch noch für den anderen Pächter geschäftsschädigend. Ach so, und der andere Pächter bin ich mit meiner Schwester... Aber ich würde das gern abgeben und unten den Laden stattdessen allein machen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.881 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen