Pächter zahlt nicht

31. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Feldmann1
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 28x hilfreich)
Pächter zahlt nicht

Hallo,

habe einen Laden vermietet. Dieser macht aber zum 31.03 dicht.
Der Mieter zahlt keine Miete seit Januar.
Kann ich zu der Verkäuferin gehen und mir den Mietzins aus der Kasse geben lassen? Ich kenne die Verkäuferin und ich würde dies auch natürlich quitieren.
Hätte es irgendwelche rechtliche folgen für mich? Unterschlagung /Diebstahl????? Ich gebe ja eine Quitung ab.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Feldmann1,

für Sie hätte es wohl keine (straf-)rechtlichen Konsequenzen. M.E. müßte eher die Verkäuferin mit Problemen rechnen, weil sie nicht berechtigt ist, das Geld an Sie herauszugeben.

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Feldmann1
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 28x hilfreich)

Danke Gruwo,

noch eine Frage zu diesem Thema.
Was kann schlimmstenfalls der Verkäuferin passieren, ich will sie nicht in Gefahr bringen, obwohl ihr Arbeitsvertrag läuft sowieso am 31.03. aus.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47626 Beiträge, 16833x hilfreich)

Sie kann eine Anzeige wegen Unterschlagung bekommen und müsste neben den strafrechtlichen Konsequenzen das Geld aus eigener Tasche zurück zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Feldmann1
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 28x hilfreich)

Danke hh,

in so einem Fall würde ich natürlich unverzüglich das Geld zurück geben.
Es würde doch bestimmt nicht zu einem Prozess kommen, oder was meint ihr?

Ich will´s ja eigentlich nur probieren und den Pächter nur ärgern, möchte halt die Verkäuferin nicht damit reinziehen.

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.027 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen