Hallo ihr Lieben,
meine Eltern sind nach 8 1/2 Jahren aus Ihrer Wohnung ausgezogen. Als sie damals einzogen, wurde der Parkett durch die VM abgeschliffen und neu versiegelt (auch damals hatte der Boden dies bitter nötig).
Nunja, der Boden sieht jetzt auch nicht mehr aus wie neu (nach 8 Jahren eigentlich normal). Die VM hat durch die Blume angedeutet, dass der Boden wie vor 8 Jahren wieder abgeschliffen und neu versiegelt werden muss, jedoch anscheinend auf Kosten meiner Eltern. Die sehen das aber überhaupt nicht ein. Wären Sie im Recht?
Vielen lieben Dank schonmal
Parkett
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Was steht denn im Mietvertrag dazu?
nüscht, da ist nichts vermerkt in bezug auf den parkettboden
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dann ist der Vermieter für das Abschleifen zuständig, wenn es sich um normale Abnutzungsspuren handelt.
so ein paar kratzer hat der boden schon (vom hin und her schieben des sessels o.ä.)
aber nicht wirklich schwerwiegende oder tiefe kratzer
danke hh
Die sehen das aber überhaupt nicht ein.
Jetzt
bin ich aber ehrlich überrascht.
Selbst wenn etwas im Mietvertrag stünde:
Das Abschleifen und Versiegeln des Parketts ist Aufgabe des Vermieters und gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen, die der VM per gültiger Klausel auf den Mieter abwälzen könnte.
Alles, was über eine normale Abnutzung hinaus geht, kann der VM als Schadenersatz geltend machen. Dazu gehören aber sicher nicht Kratzer durch das hin- und herschieben eines Sessels.
-----------------
"MfG
Susanne"
Kann mich da Susanne nur anschliessen.
Ist das Problem des VM's. Schliesslich erhält er für die "Abnutzung" seiner Wohnung auch entsprechend Miete.
quote:
Jetzt bin ich aber ehrlich überrascht.
Und wieder mal ein sehr geistreicher Beitrag.

-----------------
" Lasst euch von Morti und Blocki nicht verunsichern sie stehen beide auf der VM-Seite!

Sag mal, Endu,
auch entsprechend Miete.
Woher weißt Du das eigentlich ?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
28 Antworten