Hallo Leute, mir ist versehentlich Flüssigkeit aus meinem Mülleimer ausgelaufen. Nun hat die Flüssigkeit erhebliche Flecken verursacht und der Fachmann meint, dass das Pakett an dieser Stelle ausgetauscht werden muss und der Rest des Zimmers geschliffen werden muss. Meine Frage ist nun, greift hier diein Haftpflicht? Oder muss man für den Schaden selber aufkommen?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar
Parkett beschädigt
13. August 2016
Thema abonnieren
Frage vom 13. August 2016 | 09:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkett beschädigt
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 13. August 2016 | 10:00
Von
Status: Unparteiischer (9148 Beiträge, 4273x hilfreich)
ZitatMeine Frage ist nun, greift hier diein Haftpflicht? :
Da du die Frage im Unterforum Mietrecht stellst, erstmal der Hinweis auf § 536c BGB : Als Mieter bist du verpflichtet, dem Vermieter den Schaden zu melden. Dieser muss und sollte dann auch die Schadensbeseitigung selber in Auftrag geben. Ein Mieter sollte das zumindest bei so einem Fall nie selber regeln. Wenn der Vermieter nachher mit der Ausbesserung ncht zufrieden ist, dann gibt es nochmal richtig Stress.
Zur eigentlichen Frage solltest du deine Versicherungsbedingung überprüfen bzw. notfalls den Schaden bei deiner Versicherung melden. Die wird dir dann schon mitteilen, wenn und warum sie ihrer Meinung nach nicht eintreten muss.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
244.463
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten