Parkett beschädigt

13. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ross88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkett beschädigt

Hallo Leute, mir ist versehentlich Flüssigkeit aus meinem Mülleimer ausgelaufen. Nun hat die Flüssigkeit erhebliche Flecken verursacht und der Fachmann meint, dass das Pakett an dieser Stelle ausgetauscht werden muss und der Rest des Zimmers geschliffen werden muss. Meine Frage ist nun, greift hier diein Haftpflicht? Oder muss man für den Schaden selber aufkommen?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von Ross88):
Meine Frage ist nun, greift hier diein Haftpflicht?

Da du die Frage im Unterforum Mietrecht stellst, erstmal der Hinweis auf § 536c BGB : Als Mieter bist du verpflichtet, dem Vermieter den Schaden zu melden. Dieser muss und sollte dann auch die Schadensbeseitigung selber in Auftrag geben. Ein Mieter sollte das zumindest bei so einem Fall nie selber regeln. Wenn der Vermieter nachher mit der Ausbesserung ncht zufrieden ist, dann gibt es nochmal richtig Stress.

Zur eigentlichen Frage solltest du deine Versicherungsbedingung überprüfen bzw. notfalls den Schaden bei deiner Versicherung melden. Die wird dir dann schon mitteilen, wenn und warum sie ihrer Meinung nach nicht eintreten muss.

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