Parkett renovieren bei Auszug?

31. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
sorau1920
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Parkett renovieren bei Auszug?

Hallo,
meine Fage: Kann der Vermieter bei Auszug der Wohnung auf Renovierung des Parkettes auf unsere Kosten bestehen?

Wir wohnen seit August 2008 in einer 115m² großen Wohnung, Altbau. Bei Einzug war die Wohnung nicht renoviert, das Parkett war allerdings poliert worden. Der Vermieter sagte, wir sollten eine Privathaftplicht-Versicherung abschließen, falls das Parkett beschädigt wird. Wir haben eine Privathaftpflicht abgeschlossen, auch in Hinblick auf unsere 2 Kinder(ein Baby und 13jährige Tochter).
Heute haben wir die Wohnung gekündigt zum 30.10.14, da wir aus beruflichen Gründen eine größere Wohnung benötigen.
Der Vermieter besteht darauf, dass wir das Parkett auf unsere Kosten komplett renovieren lassen sollen. Darf er das? Im Mietvertrag ist davon nicht vermerkt und wir haben diesbezüglich nichts vereinbart. Keine Privathaftpflichtversicherung übernimmt solche Kosten bei Auszug. Und wir sind pfleglich mit der Wohnung umgegangen, natürlich sind nach 6 Jahren Gebrauchsspuren schließlich können wir nicht fliegen. Ich finde das unverschämt, was gesetzlich vorgeschrieben ist, wollen wir auch erfüllen aber abzocken lassen - das ist ungerecht und geht gar nicht. Wer kann helfen? Danke für hilfreiche Ratschläge.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Keine Privathaftpflichtversicherung übernimmt solche Kosten bei Auszug.


Wozu auch, Abwohnen ist kein Schaden.
Eine PHV würde Sinn machen und wäre eintrittspflichtig, wenn man etwas über normalen Gebrauch hinaus beschädigt.

quote:
Im Mietvertrag ist davon nicht vermerkt


Keine Regelung zu Schönheitsreparaturen? Das kann man ja kaum glauben.

Ist das Parkett nun über normales Abwohnen hinaus beschädigt oder geht es "nur" um den üblichen Verschleiß? Letzterer begründet keine Ansprüche des VM, dafür ist ja schließlich die Miete da.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

quote:
Der Vermieter besteht darauf, dass wir das Parkett auf unsere Kosten komplett renovieren lassen sollen.


Parkett kann man nicht "renovieren", bestenfalls, wenn nötig reparieren.

Was, wenn überhaupt, steht sonst zu Schönheitsreparaturen und wie die Wohnung bei Auszug zu übergeben ist im Vertrag?

Bitte keine Interpretationen, sondern den exakten Wortlaut.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sorau1920
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Parkett ist nicht über übliches Abwohnen hinaus beschädigt.

Zu Schönheitsreparaturen (Vertrag von Brunnen-Verlag, Artikel-Nr: 1025200) ist unter 4. folgendes eingetragen:
Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten bzw. nach individueller Absprachen mit dem Vermieter.
Unter 5. (angemessene Zeitabstände für Schönheitsreparaturen sind keine Angaben eingetragen.

Mein Mann hat dem Vermieter eben die schriftliche Kündigung übergeben und gebeten, auf der Kopie den Empfang zu bestätigen. Vermieter verweigerte das Bestätigen, er will unsere Kündigung erst seinem Steuerberater zu Prüfung vorlegen. Wir können es nicht fassen, haben die Frist eingehalten und alle erforderlichen Angaben gemacht. Er reagiert cholerisch, meinte ganz frech, er könnte das Doppelte an Miete verlangen. Er wohnt leider auf dem gleichen Grundstück, im Nebenhaus. Na, das sieht ganz nach Terror aus. Ich verstehe nicht, was der Mann hat. Wir haben sogar, wenn er nicht da war, auf dem Grundstück Rasen gemäht und seiner alten Mutter geholfen, wenn der Keller mal wieder bei Regen voll lief, was gar nicht so selten passierte. Nun gut, wir werden uns die 3 Monate wie üblich korrekt verhalten, dann ist die Sache für uns vorbei.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120158 Beiträge, 39837x hilfreich)

Dann ganz schnell per Einschreiben senden.

Oder per Videobeweis in seinen Briefkasten einlegen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

quote:
Mein Mann hat dem Vermieter eben die schriftliche Kündigung übergeben und gebeten, auf der Kopie den Empfang zu bestätigen. Vermieter verweigerte das Bestätigen,


Dazu ist er auch nicht verpflichtet. Darum die Kündigung nochmal entweder per EINWURF [u][/u]einschreiben schicken oder mit möglichst neutralen Zeugen, die auch den Inhalt bestätigen, persönlich in den Briefkasten des Vermieters einwerfen.

Noch mal, Parkett abschleifen und neu versiegeln ist keine Renovierung sondern eine Reparatur. Und das bei normaler Abnutzung Sache des Vermieters.

Lies im unter dem Punkt "Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden in Formularverträgen:"

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/p1/parkett.htm

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