Parkett-schäden und Schönheitsreparaturen

17. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
go389869-11
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkett-schäden und Schönheitsreparaturen

Guten Tag.
Ich habe ein naja, pikantes Problem.
Mein Parkett Boden im Wohnzimmer weißt Wasserschäden auf, mein Vermieter möchte nun von mir das ich diese beseitige. An und für sich ist das kein Thema.
Allerdings wurde der Parkettboden nicht richtig versiegelt so das an Stellen die versiegelt sind keine Schäden sind und die Schäden nur an manchen Stellen sind.
Mein Vermieter war aber auch bei der Wohnungsübergabe nicht anwesend, nicht einmal eine Unterschrift ist auf dem Protokoll zu finden, lediglich meine sowie die der Vormieterin. Beim Übergabeprotokoll wurden auch schon Schäden am Boden notiert die aber nicht behoben wurden. Auch wurden noch etliche andere Schäden fest gehalten die bisher nicht repariert wurden.
Ich steh etwas zwiegespalten da. Auf der einen Seite heißt es das dass Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden nicht Sache des Mieters ist, andererseits habe ich aber einen selbst verschuldeten "stellen weise" Wasserschaden aufgrund schlechter Versiegelung.
Es ist ein wenn und aber mit dem ich leider etwas überfordert bin. Eine Haftpflichtversicherung oder sonstiges habe ich leider auch nicht.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

quote:
Auf der einen Seite heißt es das dass Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden nicht Sache des Mieters ist

Wo heisst es das? Bzw. wenn es das wo heisst, dann ist das falsch.
Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen, die in gewissen Zeitabständen auch bei vertragsgemäßer Nutzung erforderlich werden und dem Mieter übertragen werden können.
Im Allgemeinen ist ein Abschleifen zwecks Erneuerung einer Versiegelung nur dann erforderlich, wenn die Versiegelung beschädigt wurde. Hat der Mieter die Versiegelung z.B. beschädigt, dann ist die Schadensbeseitigung aber durchaus Sache des Mieters.

Für Wasserflecken/Wasserschäden müsste aber neben einer schadhaften Versiegelung noch ein weiterer Umstand dazu kommen, nämlich dass Wasser an das Parkett gekommen ist. Da Parkett niemals nass, nur feucht gewischt werden darf, wäre also ggf. noch zu klären, wie hier Wasser in das Parkett kam.

Wusste denn der Vermieter von der schadhaften/mangelhaften Versiegelung? D.h. hat er eine Ausfertigung des Übergabeprotokolls erhalten? Wurden dem Vermeiter die Mängel sonst irgendwie angezeigt? ... der Vermieter zur Beseitigung aufgefordert?
http://www.juralink.de/2REGELTRAINER/3SchuldR-BT/25-miete1-form+pflichten/maengelanzeige.htm




-----------------
"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

-- Editiert Lolle am 18.05.2014 00:01

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go389869-11
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort.

Das mit dem Parkett habe ich auf mehreren Seiten gelesen, unter anderem auch bei Focus.
Da habe ich mich natürlich einfach drauf verlassen.

Wegen den Wasserschäden. Das ist eine Stelle im Wohnzimmer, da ist damals eine Vase runter gefallen, vielleicht habe ich mir zu viel Zeit gelassen aber ich habe es eigentlich gleich aufgewischt. Auf jeden fall weisst der Boden dort deutliche Schäden auf.
Das Problem das ich damit habe ist einfach. Im Kinderzimmer ist öfters schon was ausgelaufen oder um geflogen, mein Kleiner experimentiert gerne und da ist schön öfters Wasser auf dem Boden gewesen, dort sind aber keine Schäden.

Ich habe meinen Vermieter deswegen öfters kontaktiert, dieser ist aber sehr stur und da er oft in Amerika ist dauert es auch teilweise 2 Monate bis er überhaupt antwortet. Anrufe nach Amerika kann und will ich aber auch nicht tätigen.
Ich hatte vor einem Jahr schon Probleme mit meinem Sicherungskasten, das hat dann 3 Monate gedauert bis er überhaupt einen Elektriker beauftragte sich das an zusehen. Der meinte auch er verstehe nicht warum da so gezögert wurde da seiner Meinung nach die Gefahr eines Kabel******* sehr hoch gewesen wäre.

Mein Vermieter war sonst eigentlich immer sehr verständnisvoll, aber bei solchen Sachen ist er sehr kompliziert, er war selber nur einmal in der Wohnung, hat also auch keinerlei Ahnung was hier eigentlich los ist.

Ich bin wirklich nicht so. Ich halte mich an die im Mietvertrag vereinbarten Schönheitsreparaturen. Die Wohnung wurde neu gestrichen, die Holzelemente in der Wohnung geschliffen und neu Geölt und mit Klarlack versehen.
Nur bei dem Boden bin ich mir einfach sehr unsicher, da sowas wirklich von einer Fachfirma gemacht werden muss.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Tja, die Medienmeldungen - stiften mehr Schaden als sie Nutzen bringen. Die Info war zwar nicht grundsätzlich falsch - aber oft fehlen eben entscheidende Informationen ;-)

Worauf es ankommt hatte ich ja schon geschrieben (hat der Mieter seine Mängelanzeigepflicht erfüllt?)

Du könntest jetzt argumentieren: die Schäden waren nicht vermeidbar und schliesslich waren Sie über die bereits zu Mietbeginn bestehenden Schäden in der Versiegelung informiert. Dann mal abwarten, was der Vermieter dazu sagt, denn es kommt halt noch dazu, dass Wasser nicht länger auf versiegeltes Parkett einwirken darf.

Wenn der Vermieter seine Ansprüche (gerichtlich) weiterverfolgt, käme i.d.R. noch ein Gutachter ins Spiel und letztendlich würde es vermutlich auf einen Vergleich hinauslaufen = sämtliche Kosten geteilt. Da ist dann damit zu rechnen, dass es etwa um das doppelte der eigentlichen Schadenssumme geht.
Mit einem freiwilligen Vergleich wäre jeder besser bedient ...

PS: an Nach-/Neulackieren würde ich mich bei Parkett auch niemals selbst heranwagen, aber eine Schadstelle/Kratzer in der Lack-Versiegelung, kann man mit Pflegemittel oder Öl wenigstens leicht schützen, sodass es nicht schon bei minimaler Wassereinwirkung zu Flecken kommt.

-----------------
"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go389869-11
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, vielen Dank noch mal :)

Da wäre ein freiwilliger Vergleich wirklich die bessere Lösung.
Ich werde mich am besten mal schlau machen was bei ca.50m² an kosten anfällt.
Kann leider keine Bewertung abgeben auch wenn du eine verdient hast :)


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.624 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen