Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wohne seit ca einem Jahr in meiner jetzigen Wohnung. Weil
vor dem Haus keine Plätze zur Verfügung stehen (wohne an
einer Kreuzung), bietet der Vermieter Parkplätze zum Mieten an.
Mündlich wurde mir zugesagt, das ein Teil der Parkplätze 'frei'
genutzt werden können. (Sind auch nicht mit Pollern versehen).
Jetzt soll sich das ändern, es muß gezahlt werden.
Ab 1.10 will der Vermieter alle noch auf diesen Parkplätzen
stehenden Autos vom Hausmeister per Parkkralle versehen lassen
und für das entfernen eine Gebühr verlagen!
1) Kann er einfach so mein Auto stilllegen ? (Was ist mit Besuch)
2) Sind mündliche Vereinbarungen nicht auch bindend?
3) Was kann ich unternehmen?
Mit freundlichen Grüßen,
cai
Parkplätze auf dem Gelände des Wohnhauses
30. September 2002
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Frage vom 30. September 2002 | 15:18
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkplätze auf dem Gelände des Wohnhauses
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