Parkplätze Mietwohnung die Verkauft wurde

10. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Waagefrau1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkplätze Mietwohnung die Verkauft wurde

Hallo ihr Lieben,

vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen. Folgende Situation spielt sich im Moment ab.
Wir haben eine Neubau Wohnung im November 2016 bezogen. Bei dem Haus handelt es sich um ein 6 Parteienhaus über 3 Etagen. Die beiden Wohnungen in der Mitte wurden verkauft. In einer davon bin ich mit meinem Partner eingezogen.
Nun ist es so das wir beide Berufstätig sind und weit fahren müssen und somit 2 Fahrzeuge benötigen. Ich bin die erste die vom gesamten Haus zu arbeit fährt und meist im Anschluss mein Freund. Wir hatten damals unsere Vermieterin gefragt ob es möglich wäre einen weiteren Parkplatz anzumieten, damit wir immer sagen können ja das sind unsere und niemand anderes hat dort zu parken und wir nehmen niemandem einen weg. Nun ist es so das es dort 10 Stellplätze gibt. Die Wohnungen die verkauft wurden, wurden mit jeweils einem Stellplatz verkauft. Nun ist es so das den beiden Parteien oben 4 Stellplätze zustehen und den beiden Parteien unten ebenfalls.
Meist sind zwei Parkplätze frei, weil eine Partei über und unter uns nur ein Fahrzeug hat. Mit den Mietern selber möchte ich da nicht drüber sprechen das ich einen Parkplatz von ihnen anmieten möchte , falls es jedoch keine andere Möglichkeit gibt, dann werde ich wohl nicht drum rum kommen. Mir geht es jetzt darum ob er das überhaupt darf? Baut extra 10 Parkplätze und verteilt und verkauft die so das wir als Mieter der verkauften Wohnung einen Nachteil haben. Kann man das rein rechtlich gesehen beim Bauamt beanstanden?

Über Antworten würde ich mich riesiiiiig freuen.

Vielen Dank

Gruß

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41 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Waagefrau1):
Die Wohnungen die verkauft wurden, wurden mit jeweils einem Stellplatz verkauft.


Ok.

Zitat (von Waagefrau1):
Nun ist es so das den beiden Parteien oben 4 Stellplätze zustehen und den beiden Parteien unten ebenfalls.


Warum ist das so? Wurden die Wohnungen mit je 2 Stellplätzen verkauft?

Zitat (von Waagefrau1):
Mir geht es jetzt darum ob er das überhaupt darf?


Ja. Man hätte ja auch beim eigenen Kauf darauf achten können, dass man zwei benötigt.

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Waagefrau1):
Mit den Mietern selber möchte ich da nicht drüber sprechen das ich einen Parkplatz von ihnen anmieten möchte

Ja klar, dann fragt man in einem Forum und hofft dann worauf? Ich glaube kaum, dass die Mieter hier mitlesen.

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#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Waagefrau1):
Wir hatten damals unsere Vermieterin gefragt ob es möglich wäre einen weiteren Parkplatz anzumieten,

Ich tippe drauf, dass Waagefrau1 Mieterin ist und den Verkauf nur erwähnt hat, weil sie meinte, das wäre irgendwie von Belang. Vielleicht wird es ja noch aufgeklärt

Fakt ist: das Geschilderte darf sein, es ist völlig rechtens - es darf sogar eine Wohnung mit NULL Stellplätzen verkauft oder vermietet werden; es besteht auch kein Anspruch auf spätere Dazu-Kauf- oder Dazu-Miet-Möglichkeit.
Auch baurechtlich kommt man da weder als Käufer noch als Mieter weiter, weil baurechtlich das Gebäude im Ganzen zu betrachten ist.

Solche Dinge muss man vor Kauf/Anmietung klären.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#4
 Von 
Waagefrau1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube das ist noch nicht ganz klar rüber gekommen. Ich habe keine Wohnung gekauft. Ich wohne in einer der zwei von sechs Wohnungen die verkauft wurde. Es geht mir nur um die Parkplatz Verteilung. Ob es Menschenrechtlich gesehen nicht diskriminierend ist den eigenen Mietern im Gegensatz zu den Mietern der anderen Vermieter gegenüber nur einen Parkplatz anzubieten und den eigenen Mietern als eigentlicher Häuslebauer jeweils zwei, ob die benötigt werden oder nicht. Immerhin sind IMMER zwei Parkplätze frei die den Mietern des Häuslebauern zuzuordnen sind. Ich muss jedoch trotz dessen das genug Platz da wäre nun einen Fußweg von 2-3 Minuten in den Kauf nehmen auf einen Weg der noch nicht mal ausgebaut ist und bei dem es noch keine Laternen gibt. Das ist für mich als weibliche Person einfach unzumutbar das ich dort morgens um 05:30 Uhr rumlaufen muss um zu meinem Auto zu gelangen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Waagefrau1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer lesen kann ist klar im Vorteil, ich bin Mieterin. Es geht eher darum, weil die ihren kostenlosen Luxus Parkplatz für Ihre Gästr die einmal im Monat kommen einfach haben wollen. Die Gesellschaft ist zur heutigen Zeit einfach nur egozentrisch. Wenn ich nur ein Auto besitze und so selten Besuch bekomme, dann kann ich den doch an jemanden abgeben der ihn eher gebrauchen könnte oder nicht?

Zitat (von Retels):
Zitat (von Waagefrau1):
Die Wohnungen die verkauft wurden, wurden mit jeweils einem Stellplatz verkauft.


Ok.

Zitat (von Waagefrau1):
Nun ist es so das den beiden Parteien oben 4 Stellplätze zustehen und den beiden Parteien unten ebenfalls.


Warum ist das so? Wurden die Wohnungen mit je 2 Stellplätzen verkauft?

Zitat (von Waagefrau1):
Mir geht es jetzt darum ob er das überhaupt darf?


Ja. Man hätte ja auch beim eigenen Kauf darauf achten können, dass man zwei benötigt.
Zitat (von Liane46):
Zitat (von Waagefrau1):
Mit den Mietern selber möchte ich da nicht drüber sprechen das ich einen Parkplatz von ihnen anmieten möchte

Ja klar, dann fragt man in einem Forum und hofft dann worauf? Ich glaube kaum, dass die Mieter hier mitlesen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Waagefrau1):
Ob es Menschenrechtlich gesehen nicht diskriminierend ist

Das ist der Knaller, anstatt die Eigentümer/Mieter zu fragen, die je 2 Stellplätze haben, machst du dir lieber Gedanken über Menschenrechte. Für die Einhaltung dieser Rechte ist übrigens die UNO zuständig. Ob die sich mit deinem Fall befassen?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Es geht eher darum, weil die ihren kostenlosen Luxus Parkplatz für Ihre Gästr die einmal im Monat kommen einfach haben wollen.

So ein Parkplatz ist doch nicht kostenlos, der kann unter Umständen bis zu 15.000 Euro kosten.

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#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Waagefrau1):
Die Wohnungen die verkauft wurden, wurden mit jeweils einem Stellplatz (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage für Garage, Stellplatz, Keller etc. ) verkauft.

Das dürfte ja schon die Antwort sein, zu der Wohnung gehört ein Stellplatz und nicht mehr.
Zitat (von Waagefrau1):
Das ist für mich als weibliche Person einfach unzumutbar das ich dort morgens um 05:30 Uhr rumlaufen muss um zu meinem Auto zu gelangen.

Dann muss man sich wohl oder übel eine andere Wohnung suchen, oder eben selbst was kaufen und darauf achten, das 2 Stellplätze vorhanden sind.
Allerdings Stellplätze kosten auch beim Kauf entsprechend Kohle, das wird man dann auch feststellen.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120094 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Waagefrau1):
Mir geht es jetzt darum ob er das überhaupt darf?

Ja, darf er solange es kein örtlich gültiges Gesetz dagegen gibt.



Zitat (von Waagefrau1):
Baut extra 10 Parkplätze und verteilt und verkauft die so das wir als Mieter der verkauften Wohnung einen Nachteil haben.

Ihr habt keinen Nachteil.
Ihr habt ganz bewusst und ohne Zwang eine Wohnung mit einem Parkplatz gemietet.



Zitat (von Waagefrau1):
Kann man das rein rechtlich gesehen beim Bauamt beanstanden?

Klar.
Wird wohl nur wirkungslos verpuffen die Beanstandung.



Zitat (von Waagefrau1):
Ob es Menschenrechtlich gesehen nicht diskriminierend ist den eigenen Mietern im Gegensatz zu den Mietern der anderen Vermieter

Einfach mal bei der UNO nachfragen, eventuell entsenden die ja einen Trupp Blauhelme die den Parkplatz sichern? :banana:

Im übrigen ist es schlicht egel ob es diskriminierend ist oder nicht.



Zitat (von Waagefrau1):
Es geht eher darum, weil die ihren kostenlosen Luxus Parkplatz für Ihre Gästr die einmal im Monat kommen einfach haben wollen.

Ja und? Es ist deren Eigentum. Und mit seinem Eigentum kann man - salopp gesagt - machen was man will.



Zitat (von Waagefrau1):
Die Gesellschaft ist zur heutigen Zeit einfach nur egozentrisch.

Kleiner Tipp: vor der Verwendung von Fremdwörtern deren Bedeutung nachlesen.



Zitat (von Waagefrau1):
Wenn ich nur ein Auto besitze und so selten Besuch bekomme, dann kann ich den doch an jemanden abgeben der ihn eher gebrauchen könnte oder nicht?

Klar.
Nur besteht zwischen "können" und "müssen" halt ein gewaltiger Unterschied.



Zitat (von Waagefrau1):
Das ist für mich als weibliche Person einfach unzumutbar das ich dort morgens um 05:30 Uhr rumlaufen muss um zu meinem Auto zu gelangen.

Dann parkt man halt wo anders.
Oder lässt sich begleiten.



Zitat (von werner_r):
So ein Parkplatz ist doch nicht kostenlos, der kann unter Umständen bis zu 15.000 Euro kosten.

Oder noch mehr.



Fakt ist:
1.) es wurde eine Wohnung mit einem Parkplatz gemietet
2.) es gibt keine juristischen Mittel durchzusetzen das einer der anderen Dir seinen Parkplatz abtreten muss. Weder mit dem Bauamt noch dem EuGH oder mit der UNO



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Rechtlich ist die Geschichte ja längst durchgekaut und abgehakt.

Womöglich liegen die Probleme ja auch viel tiefer:

Zitat (von Waagefrau1):
Ich muss jedoch trotz dessen das genug Platz da wäre nun einen Fußweg von 2-3 Minuten in den Kauf nehmen auf einen Weg der noch nicht mal ausgebaut ist und bei dem es noch keine Laternen gibt. Das ist für mich als weibliche Person einfach unzumutbar das ich dort morgens um 05:30 Uhr rumlaufen muss um zu meinem Auto zu gelangen.

Diese Aussage IST diskriminierend, denn warum sollte ein 2-3 Minuten Fußweg denn einer weiblichen Person einfach unzumutbar sein?
Und wenn ihr beide das so seht, warum benutzt denn dann die männliche Person = der Freund den einen angemieteten Parkplatz?
Man könnte dieses hochgebauschte Problem doch ganz einfach innerhalb des Haushalts lösen ...

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16512 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich nur ein Auto besitze und so selten Besuch bekomme, dann kann ich den doch an jemanden abgeben der ihn eher gebrauchen könnte oder nicht?

Kann: Ja
Muss: Nein

Zitat:
Mir geht es jetzt darum ob er das überhaupt darf?

Ja

Zitat:
Baut extra 10 Parkplätze und verteilt und verkauft die so das wir als Mieter der verkauften Wohnung einen Nachteil haben.

Der Bauherr hätte auch alle 10 Parkplätze einer Wohnung geben können und den anderen 5 Wohnungen gar keinen.

Zitat:
Kann man das rein rechtlich gesehen beim Bauamt beanstanden?

Erfolgreich: Nein

Zitat:
Es geht eher darum, weil die ihren kostenlosen Luxus Parkplatz für Ihre Gästr die einmal im Monat kommen einfach haben wollen.

Ich gehe davon aus, dass die Eigentümer der Wohnungen mit den 2 Stellplätzen auch entsprechend mehr bezahlt haben. In meiner Stadt kostet ein nicht überdachter Stellplatz ca. 20000€. Warum hat Ihr Vermieter eigentlich keinen zweiten Stellplatz mitgekauft?



Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#12
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von Waagefrau1):
Wer lesen kann ist klar im Vorteil, ich bin Mieterin. Es geht eher darum, weil die ihren kostenlosen Luxus Parkplatz für Ihre Gästr die einmal im Monat kommen einfach haben wollen. Die Gesellschaft ist zur heutigen Zeit einfach nur egozentrisch. Wenn ich nur ein Auto besitze und so selten Besuch bekomme, ...
ja, total egozenteisch.
Warum gehst du nicht mal mit gutem Beispiel voran? Laut deiner Schilderung seid ihr tagsüber aus dem Haus und wenn ihr schlaft sind die Augen ja sowieso zu. Wieso belegt ihr für die (durch Parkplatzsuche weiter verkürzte) Zeit so eine schicke Neubauwohnung und arme Asylbewerber, die nicht arbeiten dürfen und deswegen sehr viel zu Hause sind, würden den Platz sooooo gut brauchen können? Total "egozentrisch".

Ich vermutete zuerst dass der Beitrag ein Fake war, daa klang zu dämlich. Dann habe ich die letzten "Aussagen" einiger Politiker zur "Wohnungsnot" gelesen und muss meibe Vermutung revidieren. Die Idee dass man im Immobilienbereich das zu bekommen hat, was man haben will, ist offenbar weiter verbreitet.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Kommen wir mal zum Thema zurück. 6 Wohnungen, 10 Parkplätze. Da ist doch eigentlich klar, dass nicht jede Wohnung zwei Parkplätze haben kann, sondern gerundet 1,7 Parkplätze. Mathematik, 4. Grundschulklasse. So, Euer Vermieter hat nun eine Wohnung mit einem Parkplatz gekauft. Was hätte er mit 0,7 Parkplätzen zusätzlich machen sollen? Für ein Auto hätte es nicht gereicht, gelle? Was hätte das Bauamt machen sollen? Die Auflage erteilen, dass zu jeder Wohnung 1,7 Parkplätze gehören? Ist ja wohl nicht ernst gemeint, oder? Und was soll das Bauamt jetzt machen? Jemanden enteignen, weil der Mieter eines Eigentümers zwei Autos hat?

Ihr habt offensichtlich eine Wohnung gemietet, die nicht Euren Bedürfnissen entspricht. Das ist Euer Problem. Wenn Ihr Euch mit jemanden einigt, dass der Euch einen Parkplatz vermietet, dann ist es gut. Wenn nicht, dann habt Ihr halt Pech gehabt.

Es soll auch Leute (wie meine Wenigkeit) geben, die, obwohl Alleinstehend mit nur einem PKW gerne zwei Stellplätze hat. Einen für Besuch, einen eben für mich. Ich würde schon angemufft reagieren, wenn mir jemand weis machen wollte, ich müsste einen meiner Stellplätze abgeben, nur weil jemand anderes mehr Autos hat. Also, höflich anfragen, vielleicht habt Ihr ja Glück. Einen Anspruch habt Ihr jedenfalls nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Waagefrau1):
Wenn ich nur ein Auto besitze und so selten Besuch bekomme, dann kann ich den doch an jemanden abgeben der ihn eher gebrauchen könnte oder nicht?


Angenommen Du hättest ein Zweitauto was Du nur gelegentlich brauchst, dein Nachbar keines. Du würdest doch dem Nachbar eines abgeben, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120094 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Angenommen Du hättest ein Zweitauto was Du nur gelegentlich brauchst, dein Nachbar keines.

Naja, wenn man auf der Arbeit ist, steht das Erstauto 8h nutzlos rum. Nachts auch.
Da gibt es sicher einige die das nutzen könnten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
Waagefrau1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also mit so dermaßen frechen Antworten hätte ich nicht gerechnet. Das einzige was ich wissen wollte war ob es rechtlich gesehen eine Möglichkeit gibt. Das hier manche noch immer nicht richtig lesen können ist schade. Ich weiß nicht ob die jenigen die sich bis jetzt angesprochen fühlen einfach frustriert sind mit ihrem privat leben und deshalb so gemeine Antworten geben müssen. Mein Freund braucht unseren Hauptparkplatz, weil er ein großes Auto fährt und er den Parkplatz ganz am Rand hat und somit mehr spiel zur Seite hat. Die Nachbern habe ich bereits gefragt, jedoch bestehen die noch immer auf ihren kostenlosen Zweitparkplatz. Somit sind immer zwei Parkplätze frei und ich parke von nun an auf einer nicht gekennzeichneten Fläche, ist mir aber jetzt auch egal . ;)
Danke an die jenigen die beim Thema geblieben sind und ein schönen Tag noch an die mit den abschweifenden antworten.
Im Internet haben echt alle so viel mehr Mut als wenn da jemand vor einem steht.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Waagefrau1):
Das einzige was ich wissen wollte war ob es rechtlich gesehen eine Möglichkeit gibt.

Als Mieter schon gar keine.
Zitat (von Waagefrau1):
Das hier manche noch immer nicht richtig lesen können ist schade. Ich weiß nicht ob die jenigen die sich bis jetzt angesprochen fühlen einfach frustriert sind mit ihrem privat leben und deshalb so gemeine Antworten geben müssen.

Nun das auf so eine Frage nur Witze gemacht werden, sollte jedem normal denkendem Menschen klar sein, noch mal zum Verständnis, man kann keinen Anspruch auf das Eigentum der Nachbarn haben.
Zitat (von Waagefrau1):
Die Nachbern habe ich bereits gefragt, jedoch bestehen die noch immer auf ihren kostenlosen Zweitparkplatz.

Also kostenlos passt nicht ganz, es ist ein Stellplatz welcher Kohle beim Kauf gekostet hat.
Zitat (von Waagefrau1):
Mein Freund braucht unseren Hauptparkplatz, weil er ein großes Auto fährt und er den Parkplatz ganz am Rand hat und somit mehr spiel zur Seite hat.

Dann sollte der Freund sich ein Auto kaufen, welches auch Parkplatzkonform ist, dann kann er weiter weg parken. Aber eben wie manche Mieter eben sind, auf dicke Backe machen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120094 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Waagefrau1):
und ich parke von nun an auf einer nicht gekennzeichneten Fläche, ist mir aber jetzt auch egal . ;)

Da sollte man aufpassen, das es keine Abmahnung von Vermieter oder der WEG gibt bzw. wenn denn eine kommt sich hüten dort noch mal zu parken.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

@ Waagefrau. Ich weiss nicht, ob Du das hier alles richtig einschätzt. Zunächst war davon die Rede, dass Du noch mit niemandem gesprochen hast, dann kommt raus, Du hast, die wollen Dir nur keinen Parkplatz vermieten. Das ist ihr gutes Recht als Eigentümer. Frech finde ich in dem Zusammenhang, dass Du hier falsche Angaben machst und Dich dann auch noch wunderst über die Antworten.

Eure Fehlentscheidung müssen die anderen Eigentümer nicht ausbügeln. Und dafür gibt es auch keine amtliche Hilfe. Wär ja noch schöner. Enteignung, Zwangsvermietung oder was? Das geht doch gar nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16512 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat:
Naja, wenn man auf der Arbeit ist, steht das Erstauto 8h nutzlos rum. Nachts auch.
Da gibt es sicher einige die das nutzen könnten.

Entsprechende Projekte gibt es ja bereits, wo man das eigene Auto, was gerade rumsteht, weil man selbt z.B. bei der Arbeit ist, gegen Geld anderen zur Verfügung stellt.
Betriebswirtschaftlich ist ein Auto, welches morgens 1h fährt, dann 8h rumsteht (weil der Fahrer bei der Arbeit ist), dann wieder 1h nach Hause fährt und dann 14h bis zum nächsten Morgen auf dem heimatlichen Parkplatz herumsteht, sowieso Nonsens. Kein Betrieb kauft sich eine Maschine, die laufend Kosten produziert, aber nur an 2 von 24 Stunden genutzt wird.
Genau so gibt es ja in einigen Großstädten bereits Projekte, zum Parkplatz-Sharing. Es gibt Leute, die einen eigenen Stellplatz haben, den aber nur abends und nachts brauchen, weil sie selbst mit dem Auto tagsüber bei der Arbeit sind. Tagsüber kann man den eigenen Stellplatz zu Hause also kostenpflichtig anderen Leuten zur Verfügung stellen, die einen Parkplatz suchen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Waagefrau1):
Also mit so dermaßen frechen Antworten hätte ich nicht gerechnet. Das einzige was ich wissen wollte war ob es rechtlich gesehen eine Möglichkeit gibt.


Frech war eigentlich eher die Frage, ob man jemanden zwingen kann etwas zu vermieten.

Zitat (von Waagefrau1):
Die Nachbern habe ich bereits gefragt, jedoch bestehen die noch immer auf ihren kostenlosen Zweitparkplatz.


1.
Es ist IHR Parkplatz und den kann man behalten. Meistens ist das aber eine Frage des Preises. Hast Du schon mal probiert, für welches Entgeld die bereit sind, doch zu vermieten?

2.
Auch wenn die aktuell vielleicht nichts bezahlen, der Preis für den Parkplatz dürfte in die Miete eingepreist sein. Jedenfalls sind die Besitzer nicht verpflichtet, Euch vielleicht noch kostenfrei zur Verfügung zu stellen.



Zitat (von Waagefrau1):
ich parke von nun an auf einer nicht gekennzeichneten Fläche, ist mir aber jetzt auch egal . ;)


Keine gute Idee. Das ist wahrscheinlich die schlechteste Idee. Da ist ja der nächste Thread "Hilfe, der Eigentümer verklagt mich, obwohl genügend Platz ist." vorprogrammiert.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Da ist ja der nächste Thread "Hilfe, der Eigentümer verklagt mich, obwohl genügend Platz ist." vorprogrammiert.

Es kann noch lustiger werden, die Hausverwaltung mahnt mehrmals, Auto abgeschleppt. Ganz vergessen wird ja auch das eben die Eigentümergemeinschaft so was auf Dauer nicht dulden wird.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Parkplatz und Menschenrechte, der war gut. :respekt:

Ich würde einfach mit dem Freund das Auto tauschen ;) ...

Scherz beiseite, seid froh, dass ihr überhaupt einen Parkplatz habt. Hier werden Mietwohnungen ohne Parkplatz vermietet, da muss man öfter mal mehr als zwei bis drei Minuten laufen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Frech war eigentlich eher die Frage, ob man jemanden zwingen kann etwas zu vermieten.
Wieso denn?

Der Bauherr war sicher verpflichtet, eine gewisse Anzahl an Parkplätzen zu errichten. Und da ist die Frage, ob und wie diese dann verteilt werden müssen doch gar nicht so abwegig (und bestimmt nicht frech).
Dabei spielt auch keine Rolle, dass es sich mittlerweile um fremdes Eigentum handelt. Denn wenn es eine verpflichtende Verknüpfung von Wohnung und Parkplatz gäbe, dann hatte der Parkplatz mindestens mitverkauft werden müssen, vielleicht würde er sogar zwingend/automatisch zur Wohnung gehören.
[ausdrücklich im Konjunktiv geschrieben, eine solche Vorschrift gibt es nämlich meines Wissens nicht - ich kann aber auch nicht jede Gemeindeordnung kennen]

In diesem konkreten Fall ist das Problem aber, dass 10 nicht durch 6 teilbar ist, logischerweise also einzelne Wohnungen quasi bevorzugt werden müssen (und andere eben benachteiligt). Daher macht hier die Frage nach einem zweiten Parkplatz wirklich nicht so recht Sinn (im Gegensatz zu dem denkbaren Fall, bei dem den Mietern 0 von 10 Parkplätze zustehen).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Waagefrau1):
Also mit so dermaßen frechen Antworten hätte ich nicht gerechnet.


Dito:

Zitat (von Waagefrau1):
Wer lesen kann ist klar im Vorteil, ich bin Mieterin.


Einfach verständlich das Problem beschreiben und man gelangt zu der Antwort: Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Und da ist die Frage, ob und wie diese dann verteilt werden müssen doch gar nicht so abwegig (und bestimmt nicht frech)


@ reckoner

Zitat (von reckoner):
Daher macht hier die Frage nach einem zweiten Parkplatz wirklich nicht so recht Sinn


"Nicht so recht Sinn" ist doch wohl eine Umschreibung von "unsinnig"? Na, das ist ja wohl nicht so ganz nett.

Die kurze knappe Antwort auf dieses Ansinnen nach einem kostenlosen Parkplatz ist:

NEIN

.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Waagefrau1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube einige haben es noch immer nicht verstanden. Alle Wohnungen sind verkauft und keiner der eigentlichen Eigentümer wohnt in diesem sechs Parteienhaus. Es geht hauptsächlich um zwei meiner Nachbern die einen anderen Vermieter haben (der das Haus gebaut hat) diese Personen haben zwei Parkplätze, aber nur ein Auto!!!!!! Sprich es bleiben immer zwei Parkplätze unnötig leer und ich habe nachgefragt. Alle anderen Parteien bis auf unsere Wohnung und die Nachberwohnung die verkauft wurden zahlen, die anderen die jeweils zwei Stellplätze bekommen haben zahlen als Mieter nichts für Ihre Parkplätze. Ich habe zuvor in einer Wohnung gelebt in der mir ebenfalls kein Parkplatz Zustand, jedoch gab es dort genügend freie Parkplätze. Hier bei diesem Haus gibt es keine andere Parkmöglichkeiten , bis auf den Supermarkt um die Ecke (wie oben beschrieben dunkler weg).
Ich parke trotzdem auf der nicht gekennzeichneten Fläche Sollen sich halt alle anderen fragen wieso immer zwei frei sind und wir dort stehen wo wir eben stehen. Wir haben die Wohnung genommen, weil bekannte vom Häuslebauer erst meinten das nach einem halben Jahr noch Parkplätze dazu kommen (es handelt sich dabei um den Schwiegervater) jedoch hat er jetzt plötzlich seine Aussage zurück genommen und spuckt keine großen Töne mehr darüber und behauptet er hätte sowas nie gesagt. whatsapp Verlauf sei dank.
Somit schönen Abend noch.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Ich glaube, dir ist das immer noch nicht so ganz klar. Ihr habt einen Mietvertrag für eine Wohnung mit einem Parkplatz. So, das ist Euer Bereich. Und ob da andere Vermieter anders mit ihren Mietern umgehen, ob die die Parkplätze bezahlen müssen oder nicht, das geht Euch nichts an. Und ob Parkplätze dazu kommen oder sich reduzieren oder was auch immer, das ist völlig wurscht. Auch, was jemand meint oder auch nicht. Was würde sein können. Verrenn Dich da nicht, da ist juristisch gar nichts möglich.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Waagefrau1):
Ich glaube einige haben es noch immer nicht verstanden.

Viele die hier geantwortet haben, sind nicht nur Hauseigentümer sondern auch mit Vermieter von Wohnungen in einer WEG.
Zitat (von Waagefrau1):
Alle anderen Parteien bis auf unsere Wohnung und die Nachberwohnung die verkauft wurden zahlen, die anderen die jeweils zwei Stellplätze bekommen haben zahlen als Mieter nichts für Ihre Parkplätze.

Totaler Blödsinn, denn schlichtweg zählt was in der Teilungserklärung zur Wohnung an Stellplätzen gehört, und mehr kann der Eigentümer der Wohnung nicht vermieten.

Zitat (von Waagefrau1):
Hier bei diesem Haus gibt es keine andere Parkmöglichkeiten , bis auf den Supermarkt um die Ecke (wie oben beschrieben dunkler weg).

Der Supermarkt wird auf Dauer auch keine Fremdparker auf seinem Parkplatz haben wollen.

Zitat (von Waagefrau1):
Ich parke trotzdem auf der nicht gekennzeichneten Fläche Sollen sich halt alle anderen fragen wieso immer zwei frei sind und wir dort stehen wo wir eben stehen.

Auch das wird nichts an der Situation zum positiven ändern, im Gegenteil die WEG und deren Verwaltung werden irgendwann mal reagieren, das kann bis zum Abschleppen führen.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Waagefrau1):
Ich parke trotzdem auf der nicht gekennzeichneten Fläche Sollen sich halt alle anderen fragen wieso immer zwei frei sind und wir dort stehen wo wir eben stehen.


Nö, die fragen nicht, sondern die lassen dich da einfach irgendwann abschleppen. Und die Kosten darfst du dann auch noch übernehmen.

0x Hilfreiche Antwort

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