Hallo zusammen,
erst einmal folgende Sache: Vor den Mehrfamilienhäusern mit Mietwohnungen gibt es drei, vier Hände voll PKW-Parkplätze. Diese gehören der Wohnungsgesellschaft, die auch die Wohnungen vermietet. Die Gesellschaft ist teils privat, teils städtisch finanziert. Die Stellplätze werden als zusätzlicher Vertrag vermietet (also nicht im Wohnungsmietvertrag inkludiert) und sind mit Schildern "Nur für Mieter
der Wohnungsgesellschaft" beschildert.
Nun gibt es auf der Straße gegenüber auch noch Eigentumshäuser. Und teilweise zu wenig Parkplätze für alle in der Straße. "Problem" sind nun zwei neue Eigenheimbesitzer, die zum Beispiel beim kleinsten Parkvergehen von Mietern und Besuchern Fotos machen und dem Ordnungsamt melden. Gut, falsch geparkt ist falsch geparkt - das aber ist nur eines von vielen Spielereien, die diese machen (erspare ich mir nun einmal, da nichts zur Sache). Sie sehen die öffentlichen Parkplätze auf der Straße eben als ihre an und so werden munter Autos umgeparkt, Hänger stehengelassen (natürlich mit Bewegung alle 14 Tage)...
...das nur mal als erster Anriss, weswegen ich nach einer Lösung suche. ;-) Blöd ist nun nur, dass die Eigenheimbesitzer auch 2 der erwähnten Parkplätze gemietet haben. Laut Wohnungsgesellschaft waren diese bei der Anfrage frei. Ist aber ein offenes Geheimnis, dass dies nur der Provokation der Mieter dient, denn die zwei Parkplätze werden _nur_ dann genutzt, wenn sonst nichts mehr frei ist. Ansonsten werden wie beschrieben möglichst viele "freie" Parkplätze blockiert.
Da es von der Wohnungsgesellschaft nun bisher keine wirkliche Suche nach Lösungen für die Mieter gibt, einmal die Frage, ob es da keinerlei rechtliche Handhabe gibt? Laut Gesellschaft (die ebenfalls aufgrund baulicher Maßnahmen auf fremden Grundstück in Rechtsstreitigkeiten mit dem Eigenheimbesitzern steht) gibt es aber keinerlei Möglichkeiten, die Parkplatz-Mietverträge mit den "Fremdmietern" aufzukündigen. Ist das so wirklich korrekt oder haben sie nur keine Lust? Klar, kann die Gesellschaft ihre Parkplätze frei vermieten und im Mietvertrag der Wohnung ist kein Parkplatz enthalten. Aber gibt es nicht etwas, dass Mietern eine Art Vorrecht gibt - ähnlich dem "Eigenbedarf" bei Privatwohnungen?
Danke für eure Einschätzungen,
MartinWe
Parkplätze der Wohnungsgesellschaft: Vorrecht für Mieter?
18. Mai 2019
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Frage vom 18. Mai 2019 | 22:34
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkplätze der Wohnungsgesellschaft: Vorrecht für Mieter?
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#1
Antwort vom 18. Mai 2019 | 22:56
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
ZitatLaut Gesellschaft ... gibt es aber keinerlei Möglichkeiten, die Parkplatz-Mietverträge mit den "Fremdmietern" aufzukündigen. :
Das ist in der Regel Unfug - Parkplätze sind meist besser und schneller kündbar als Wohnungen. Allerdings kann es auch sein, das die einen 2 oder 5 Jahresvertrag abgeschlossen haben.
ZitatAber gibt es nicht etwas, dass Mietern eine Art Vorrecht gibt - ähnlich dem "Eigenbedarf" bei Privatwohnungen? :
Nö.
ZitatIst aber ein offenes Geheimnis, dass dies nur der Provokation der Mieter dient, denn die zwei Parkplätze werden _nur_ dann genutzt, wenn sonst nichts mehr frei ist. :
Man könnte überlegen, ob das Schikaneverbot (§ 226 BGB ) da anwendbar wäre. Dürfte aber kein einfacher Weg werden ...
#2
Antwort vom 19. Mai 2019 | 06:17
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1199x hilfreich)
Das ist leider immer häufiger der Fall.ZitatNun gibt es auf der Straße gegenüber auch noch Eigentumshäuser. Und teilweise zu wenig Parkplätze für alle in der Straße. :
Es ist für viele Eigenheimbesitzer eine bittere Pille, dass andere auf der (ihrer) Straße vor ihren Häusern parken.ZitatSie sehen die öffentlichen Parkplätze auf der Straße eben als ihre an und so werden munter Autos umgeparkt, Hänger stehengelassen (natürlich mit Bewegung alle 14 Tage)... :
Da war wohl die Not noch nicht so groß und die Bewohner der Wohnungsgesellschaftswohnungen konnten auf die kostenlosen Parkplätze im öffentlichen Bereich zurück greifen.ZitatBlöd ist nun nur, dass die Eigenheimbesitzer auch 2 der erwähnten Parkplätze gemietet haben. Laut Wohnungsgesellschaft waren diese bei der Anfrage frei. :
Das mag man subjektiv so empfinden. Ich glaube aber nicht, dass hier eine böse Absicht dahinter steht.ZitatIst aber ein offenes Geheimnis, dass dies nur der Provokation der Mieter dient, :
Aus der Sicht der "Fremdmieter" sieht das so aus. Man nutzt im Rahmen der Möglichkeiten so viele kostenlose Parkplätze wie nötig (möglich). Zusätzlich hat man (für teueres Geld?) noch Plätze angemietet auf die man in jedem Fall zurück greifen kann, wenn wieder mal alles vor der eigenen Haustüre voll geparkt ist.Zitatdenn die zwei Parkplätze werden _nur_ dann genutzt, wenn sonst nichts mehr frei ist. Ansonsten werden wie beschrieben möglichst viele "freie" Parkplätze blockiert. :
Sofern es der Wohnungsgesellschaft nicht verboten ist, unvermietete Stellplätze an außenstehende zu vermieten - IMO Nein.ZitatDa es von der Wohnungsgesellschaft nun bisher keine wirkliche Suche nach Lösungen für die Mieter gibt, einmal die Frage, ob es da keinerlei rechtliche Handhabe gibt? :
Das wird man ohne Einsicht in die geschlossenen Verträge (die schwerlich zu bekommen sein wird) nicht in Erfahrung bringen können.ZitatLaut Gesellschaft (die ebenfalls aufgrund baulicher Maßnahmen auf fremden Grundstück in Rechtsstreitigkeiten mit dem Eigenheimbesitzern steht) gibt es aber keinerlei Möglichkeiten, die Parkplatz-Mietverträge mit den "Fremdmietern" aufzukündigen. Ist das so wirklich korrekt... :
Keine Lust worauf?Zitat..oder haben sie nur keine Lust? :
Dann hat sie sich keiner Verfehlung schuldig gemacht. Evtl. hätte man vor einer Fremdvermietung bei den Mietern nachfragen können, ob aus der Mieterschaft Interesse besteht.ZitatKlar, kann die Gesellschaft ihre Parkplätze frei vermieten... :
Bis zur anderweitigen Vermietung hätte man aber einen der freien Parkplätze anmieten können.Zitatund im Mietvertrag der Wohnung ist kein Parkplatz enthalten. :
IMO nein. Du könntest aber bei der Gesellschaft Dein Interesse bekunden und um bevorzugte Berücksichtigung beim nächsten frei werdenen Parkplatz ersuchen. Evtl. hilfte es auch ein höheres Mietgebot abzugeben.ZitatAber gibt es nicht etwas, dass Mietern eine Art Vorrecht gibt - ähnlich dem "Eigenbedarf" bei Privatwohnungen? :
VG
Roland
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#3
Antwort vom 21. Mai 2019 | 21:34
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Da war wohl die Not noch nicht so groß und die Bewohner der Wohnungsgesellschaftswohnungen konnten auf die kostenlosen Parkplätze im öffentlichen Bereich zurück greifen.Zitat:Blöd ist nun nur, dass die Eigenheimbesitzer auch 2 der erwähnten Parkplätze gemietet haben. Laut Wohnungsgesellschaft waren diese bei der Anfrage frei.
Ja, das war vor 1-2 Jahren der Fall. Seitdem sind eben neue Mieter eingezogen und auch die neuen Hauseigentümer mit ihrem SUV und VW Bus.
Zitat:Das mag man subjektiv so empfinden. Ich glaube aber nicht, dass hier eine böse Absicht dahinter steht.ZitatIst aber ein offenes Geheimnis, dass dies nur der Provokation der Mieter dient, :
Zitat:Aus der Sicht der "Fremdmieter" sieht das so aus. Man nutzt im Rahmen der Möglichkeiten so viele kostenlose Parkplätze wie nötig (möglich). Zusätzlich hat man (für teueres Geld?) noch Plätze angemietet auf die man in jedem Fall zurück greifen kann, wenn wieder mal alles vor der eigenen Haustüre voll geparkt ist.Zitatdenn die zwei Parkplätze werden _nur_ dann genutzt, wenn sonst nichts mehr frei ist. Ansonsten werden wie beschrieben möglichst viele "freie" Parkplätze blockiert. :
Es ist kein subjektives Empfinden, sondern es ist so. Die Parkplätze sind etwa 2-3 Meter weiter von "ihrem" sonst gewohnten Parkplatz entfernt. Teilweise werden die Autos auch vom Parkplatz auf einen freien "öffentlichen" Parkplatz umgeparkt, sobald einer wieder frei wird - und der kann auch noch weiter entfernt sein. Von zielgerichtetem Verschieben eines zusätzlichen Anhängers im Abstand der 14 Tage und diversen anderen (inzwischen rechtlichen) Streitigkeiten (auch mit der Wohnungsgesellschaft selbst und den restlichen Hauseigentümern der Reihenhäuser) abgesehen.
-- Editiert von MartinWe13 am 21.05.2019 21:35
#4
Antwort vom 21. Mai 2019 | 22:58
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1199x hilfreich)
...Man nutzt im Rahmen der Möglichkeiten so viele kostenlose Parkplätze wie nötig (möglich). Die angemieteten Parkplätze hält man frei um sie dann zu nutzen, wenn öffentliche und kostenlose gerade nicht verfügbar sind.ZitatEs ist kein subjektives Empfinden, sondern es ist so. :
Dass das den "leer ausgehenden" Parkplatzsuchenden nicht gefällt, verstehe ich gut. Eine Provokation kann ich aber nicht erkennen.
VG
Roland
#5
Antwort vom 22. Mai 2019 | 13:02
Von
Status: Unbeschreiblich (31950 Beiträge, 5626x hilfreich)
Und wenn schon. Sie können freie öffentl. Plätze nutzen und auch ihre gemieteten. Ob das als Schikane empfunden wird, ist doch keine Sache der Wohnungsgesellschaft.ZitatEs ist kein subjektives Empfinden, sondern es ist so. :
Mir nicht bekannt. Was soll ein Vorrecht hier? Sollen den Eigenheimern die Plätze gekündigt werden, weil neue Mieter gern einen Stellplatz DAZU mieten würden?ZitatAber gibt es nicht etwas, dass Mietern eine Art Vorrecht gibt - ähnlich dem "Eigenbedarf" bei Privatwohnungen? :
Wenn der Vermieter das System ändern will, dann vermietet er nur Wohnung + Stellplatz zusammen.
Bei uns hat der Vermieter das bekannte Problem so versucht, zu lösen: Es gibt eine Warteliste. Mieter, die einen Stellplatz möchten, tragen sich dort ein. Sobald ein Stellplatz frei wird, rückt ein Wartender nach.
Ist bei Eigenheimern bzw. selbst genutzten ETW noch langwieriger als bei Mietern.
Ich gebe gern zu: Ich mache das auch manchmal. Ich stelle das Auto auf einen freien öffentl. Platz und der angemietete Stellplatz bleibt frei. Natürlich nicht tage-oder wochenlang. Es hat immer subjektive Gründe, nie ist es Schikane oder Provokation. Keine Ahnung, ob sich von gegenüber jemand provoziert fühlt.
Ich bin auch schon etliche Jahre vom öffentl. Parkplatz bis nach Hause 2x täglich ca. 15 min gewandert. Geht.
#6
Antwort vom 22. Mai 2019 | 21:22
Von
Status: Student (2464 Beiträge, 639x hilfreich)
Einfach wird das nicht, aber man könnte mal in die Landesbauordnung gucken. Dort ist sicherlich eine bestimmte Anzahl Stellplätze vorgeschrieben.
Diese darf man auch fremd vermieten, wenn seitens der Bewohner kein bedarf besteht.
Vermutlich wird euch aber keiner gefragt haben, ob ihr die wollt.
Wenn ihr die also ernsthaft selber anmieten wollt, würde ich das der Gesellschaft sagen, und diese auffordern, euch Parkplätze zum mieten anzubieten.
Obs Klappt.. ?
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