Guten Tag,
wir wohnen in einer Mietwohung wo jeder einen Stellplatz hat. Es gibt 5 Stellplätze, jedem gehört einer und einer ist für Gäste.
Es leben 4 Familien in dem Haus, in zwei Wohnungen wohnen jeweils zwei ältere Frauen, die kein Auto besitzen und darum keiner auf dem Parkplatz parkt. Wir aber haben zwei Autos, ein Parkplatz steht uns zu (steht im Mietvertrag) und den anderen haben wir die Nachbarin vor zwei Jahren mündlich gefragt, ob da das zweite Auto von uns geparkt werden kann, da der Parkplatz ja sowiso leer steht. Die Nachbarin hatte damit kein Problem und hat uns erlaubt auf dem Parkplatz zu parken.
Neben unserem Haus steht ein baugleiches Haus nebendran, die haben eine Fläche wo auch geparkt werden kann bzw. sollen die Leute aus dem anderen Haus dort parken. (So wurde es schriftlich vom Vermieter geregelt) Aber der Nachbar von anderen Haus hat sein Auto lieber bei dem Parkplatz von unserem Haus geparkt, keine Ahnung warum. Das war auch kein Problem. Aber der Nachbar parkt extra so, damit seine Frau genügend Platz hat auszusteingen, daruch müssen die Autos die danach Parken alle etwas wegparken, damit die Leute aussteigen können. Nun haben wir mit dem Vermieter geredet, das er ja seinen eigenen Platz hat zu parken und dort genügend Platz ist auszusteigen und er einfach bei sich parken soll. Nun hat sich herrausgestellt, dass der Nachbar mit der Frau wo uns eigendlich eine mündliche zusage gegeben hat geredet hat und Sie nun ihm dem Parkplatz übergeben hat. Wir haben mit der älteren Frau nun geredet, aber ihr sei es anscheinend egal wo wer parkt. Nun haben wir einen Brief vom Vermieter bekommen wo drinsteht, dass der Nachbar der immer so blöd geparkt hat dort bleiben darf, weil die ältere Dame es ihm erlaubt habt. Nun soll ich auf dem Parkplatz vom anderen Haus parken. Ich parke schon seit mehr als zwei Jahren auf diesem Parkplatz und keiner hat was gesagt, jetzt soll ich mein Auto da wegstellen und auf dem Parkplatz vom anderen Haus parken da dort kaum Leute parken. Also der Nachbar hat genau in der Zeit wo wir beim Vermieter waren die Frau angerufen und gefragt, ob er da parken darf, Sie hatte nichts dageben und hat zugestimmt.
Dan hat der Vermieter die Frau gefragt, was mit dem Parkplatz ist und sie sagte natürlich, dass Sie den Parkplatz an den Nachbarn weitergegeben hat. Kann man da noch was machen? Wir haben uns gedacht, dass wir eine Zettel schreiben und alle Unteschreiben lassen, dass keiner auf dem Parkplatz parken darf auser die aus dem Haus denen das Haus gehört. Oder kann man die Nachbarin die uns ehemals den Parkplatz gegeben hat schriftlich etwas vereinbaren und dan zum Vermieter gehen und sagen, dass der Parkplatz an uns weitergegeben wurde? Ich finde das alles so kindisch und weis echt nicht was ich machen soll aber das finde ich jetzt einfach dreist, dass der Nachbar obwohl er einen eigenen Parkplatz hat bei uns parkt.
Parkplatz Mietwohnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo,
es ist recht einfach: Wenn man nichts bezahlt, liegt kein Mietvertrag vor. Eine kostenlose Leihe kann man widerrufen, auch wenn es besser gewesen wäre, die alten Dame hätte zuerst mal mit Euch gesprochen.
Aus einer kostenlosen Leihe kann man keinen Rechtsanspruch ableiten. Der Platz darf auch an den Nachbarn kostenlos verliehen werden. Die einzige, die darüber verfügen kann, ist die Dame die den Platz besitzt.
Hallo,
die Nachbarin hat dem anderen parkenden wohl erlaubt dort zu parken und Euch die Erlaubnis damit wohl entzogen.
Was sol eine Unterschriftensammlung bitte bringen? Die Nachbarin darf da denjenigen parken lassen wie sie will.
Klar kann man, aber ob sich die Nchbarin darauf einlassen wird?Zitat:Oder kann man die Nachbarin die uns ehemals den Parkplatz gegeben hat schriftlich etwas vereinbaren und dan zum Vermieter gehen
Sorry, aber i das kindische spielst du genau so mit rein wie der nchbar! Erkläre doch mal bitte, was so schlimm daran ist bei dem anderen Parkplatz zu parken? Ist daran etwas unzumutbar oder bist du einfach nur gekränkt, weil dir die alte Dame ihren Parkplatz nicht mehr frei überlässt?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatWir haben uns gedacht, dass wir eine Zettel schreiben und alle Unteschreiben lassen, dass keiner auf dem Parkplatz parken darf auser die aus dem Haus denen das Haus gehört. :
Klingt eher nach Kommune denn nach deutschem Mietrecht. Einzig der Vermieter entscheidet, an wen er vermietet. Und wenn der Platz an die ältere Dame vermietet wurde, kann diese den Platz nach ihrem eigenen Willen verwenden. Im übrigen könnte die Dame den Stellplatz vermutlich immernoch an dich weitervermieten. Wenn du bereit bist, für den Stellplatz Miete zu zahlen, kannst du es ihr ja anbieten. Vielleicht geht sie darauf ein.
ZitatNun haben wir einen Brief vom Vermieter bekommen wo drinsteht, dass der Nachbar der immer so blöd geparkt hat dort bleiben darf, weil die ältere Dame es ihm erlaubt habt. :
Streng genommen könnte dir der Brief wahrscheinlich egal sein. Der Vermieter kann nicht mehr über einen Stellplatz verfügen, den er bereits an die alte Dame vermietet hat. Da er vermutlich keine Vollmacht der Dame über die Angelegenheiten des Stellplatzes hat, könntest du damit theoretisch diesen Brief ignorieren. Praktisch ist das definitiv nicht zu enpfehlen, der Ärger wäre vorprogrammiert.
ZitatNun soll ich auf dem Parkplatz vom anderen Haus parken. :
Dann solltest du dich beim Vermieter dafür bedanken. Wenn diesem der Parkplatz vor dem anderen Haus gehört, gestattet er dir immerhin, diesen kostenfrei zu benutzen. Darauf hättest du keinen Anspruch. Machst du dem Vermieter zuviel Ärger, dann könnte er diesen geliehenen Stellplatz auch wieder kündigen.
Ich möchte eig. nur meinen Parkplatz zurück. Ich habe zwei jahre dort geparkt, nun parkt einfach der Nachbar auf dem Platz obwohl ihm auf der anderen Seite ein eigener Parkplatz zusteht. Ich habe mit der Frau geredet, soll ich mal versuchen mit etwas schriftlichem zu kommen und Sie unterschreiben lassen? Natürlich wen Sie das möchte... Ich verstehe halt nicht wiso er nicht seinen Parkplatz benutzt. Also die beiden Parkpatzmöglichkeiten sind schon unterschiedlich, bei dem einen kann der Nachbar das Auto aus dem Fenser sehen und das Auto steht im Schatten, sonst sehe ich da keine unterschiede.. Vielleicht ist das der Grund aber ich finde wen das so gelegelt ist, dass für jedes Haus eine Parkfläche gibt, dan sollte man auch diese nutzen. Er hat ja den Mietvertrag unterschrieben und ihn wurde bestimmt auch gezeigt wo sein Parkplatz ist.
Hallo,
du könntest mit der Dame einen (schriftlichen) Leihvertrag nach § 598 BGB
ff. aufsetzen, wenn sie dazu denn bereit sein sollte... Dazu einfach mal nach einem Muster suchen.
Wie bereits erwähnt wurde, kann die Dame über den Parkplatz verfügen wie sie es mag, das umfasst also auch das Recht darüber zu entscheiden, wer auf dem Parkplatz stehen darf und wer nicht. Wenn sie also nicht möchte, dass du weiterhin dort stehst, dann hast du das auch zu akzeptieren. Da ihr vorab keinen schriftlichen Leihvertrag geschlossen habt, kannst du auch nur schwer beweisen, dass ihr bereits vor zwei Jahren einen mündlichen Leihvertrag eingegangen seid. Da die Dauer der Leihe dabei scheinbar ohnehin nicht thematisiert wurde, kann sie die Leihe auch jederzeit beenden.
Gruß
Zitat:wir wohnen in einer Mietwohung wo jeder einen Stellplatz (Mietvertrag Sonstiges ) hat. Es gibt 5 Stellplätze, jedem gehört einer und einer ist für Gäste.
Bisschen wenig als Grundlage.
Wenn es ein Haus mit Eigentumswohnungen wäre, wäre auch jeder Wohnung ein bestimmter Stellplatz zugeordnet worden. scheint es aber nicht zu sein.
Auch lese ich nicht, dass die Stellplätze mit gemietet sein, sie sind daher vermutlich sogenannte Gemeinschaftseinrichtungen. Gemeinschaftseinrichtungen darf jeder Mieter benutzen, aber keiner für sich allein.
Damit kann niemand auf einen bestimmten Stellplatz bestehen.
Ein Gewohnheitsrecht, weil man dort längere zeit geparkt hat, gibt es nicht.
Ob der Vermieter eine Gemeinschaftsfläche aus dem Mietvertrag lösen oder verkleinern kann müsste man prüfen.
Was steht denn zu den Gemeinschaftsflächen oder gar Stellplätzen im Mietvertrag ?
Wie werden die Kosten dieser Fläche für die Reinigung, Versicherung, Grundsteuer usw. in der Betriebskostenabrechnung behandelt ?
ZitatIch möchte eig. nur meinen Parkplatz zurück. :
Soweit ich das verstanden habe, macht dir doch niemand deinen, von dir gemieteten Parkplatz streitig. Den Parkplatz von der älteren Dame hast du nicht gemietet, auf den hast du schlicht kein Recht. Und nein, Gewohnheitsrecht gibt es an der Stelle nicht.
Zitat:Ich habe mit der Frau geredet, soll ich mal versuchen mit etwas schriftlichem zu kommen und Sie unterschreiben lassen?
Mir tut die Dame jetzt schon leid. Sie ist so gutmütig und hat dich 2 Jahre kostenlos den Stellplatz benutzen lassen und nun zerren alle an ihr rum. Bist du dir sicher das sie versteht um was es geht? Wenn ja kannst du ihr höflich anbieten, ob sie dir ihren Stellplatz gegen eine Summe von x Euro monatlich untervermietet. Wenn sie zusagt, macht das ganze schriftlich und alles ist geregelt. Mit Ausnahme des Nachbarschaftverhältnisses und möglicherweise des Verhältnisses zum Vermieter. Beide sind dann nämlich wahrscheinlich nachhaltig gestört...
Du scheinst da was nicht ganz zu verstehen. Es besteht keinerlei Anspruch auf den Zweitparkplatz! Warum sich der Vermieter überhaupt in die Sache einmischt verstehe ich nicht, denn es ist allein die Sache der älteren Dame wem sie ihren Stellplatz überlässt. Kläre das mit der Dame, entweder du bekommst den Stellplatz zurück, oder nicht.
Vielen Dank schonmal für die vielen Antworten. Das mit dem Leivertrag ist eine super Idee. Dies würde ich einfach mal versuchen. Gibt es ein Muster für den Verleih von Stellplätzen? Kann ich selbst einen Leihvertrag schreiben? Wen ja wie soll dieser aussehen? Aufjedenfall soll der Name des Leihers und des Verleihers stehen und das Geliehene in dem Fall der Stellplatz... Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand ein Muster oder ähnliches schicken könnte!
Gruß
Im Mietvertrag steht nur drin, dass man 1. Stellplatz hat. Also einfach bei Stellplatz = 1. Ich verstehe, dass der Parkplatz der alten Dame gehört und ich nur mit ihrer Erlaubniss auf dem Parkplatz parken darf. Ich denke einfach, dass es ihr jetzt schwer fällt dem Nachbarn im nachhinein zu sagen, dass der da nicht parken darf. (Nachdem er angerufen hat und gefragt hat) Darum würde ich einfach dem Nachbarn einen Brief schreiben, dass ich den Parkplatz schon seit zwei Jahren benutze und weiterhin mit der Einverstandniss der Dame benutzen werde, wen Sie damit einverstanden ist.
Bevor du dir Gedanken über irgendwelche Leihverträge machst (und damit die alte Dame vielleicht erschreckst), solltest du sie erstmal fragen, ob sie dir ihren Parkplatz überhaupt wieder überlassen möchte.
Abgesehen davon ist ein schriftlicher Leihvertrag eigentlich sinnlos. Mehr Sicherheit gibt der auch nicht.
Das Problem ist halt, hätte Sie mir gesagt, dass ich da nicht mehr parken darf, weil Sie möchte das jemand anderst da parkt, wäre das ja kein Problem. Dan hätte ich es ja verstanden, aber es parkt der Nachbar dahin, der seinen eigenen Parkplatz hat. Wen ich mich jetzt auf den Parkplatz des Nachbarn stelle kann doch mein Nachbar genau so sagen, dass ich da weggehen soll, weil der Parkplatz ja ihm gehört oder nicht? Aber da die Frau ja kein Auto hat wäre doch die beste Lösung, dass ich den Parkplatz von ihr bekomme, wo ich sogar Geld dafür zahlen würde. Wie soll ich das am besten klären wen nicht mit einem Leivertrag? In dem Fall ist halt die Frau schuld, da Sie beiden sagt das wir parken dürfen oder nicht?
Zitat:n dem Fall ist halt die Frau schuld, da Sie beiden sagt das wir parken dürfen oder nicht?
Chronologisch ist seine Erlaubnis die neuere, damit dürfte deine Erlaubnis hinfällig sein. Denn das eine gemeinsame Nutzung nicht möglich ist, wurde ja schon gezeigt.
Nebenbei wäre es anständig, die Dame nicht weiter zu belästigen. Einzig ein Versuch in Richtung Nutzungsentschädigung von X Eur pro Monat würde ich noch anstellen.
Sollte das nicht fruchten, würde ich meine Bemühungen zurückfahren, bevor du dich komplett lächerlich machst. Der Vermieter wird sich schon seinen Teil denken, es wäre ratsam diesen wegen dieser Angelegenheit nicht mehr zu behelligen.
Zitat:In dem Fall ist halt die Frau schuld, da Sie beiden sagt das wir parken dürfen oder nicht?
Bei manchen Leuten frag ich mich schon wer sie so erzogen hat.
Statt dankbar zu sein, dass da ein Stellplatz für 2 Jahre kostenlos genutzt werden durfte, ist die arme Frau jetzt auch noch an irgendwas schuld. Denk mal drüber nach! Gründlich!
Gehts eigentlich noch??? Was geht denn mit dir ab? 2 Jahre hast du ohne weiteres den Parkplatz nutzen dürfen, jetzt nun halt nicht mehr! Ist das denn so schwer zu akzeptieren?Zitat:In dem Fall ist halt die Frau schuld
Dir wurde sehr kulanter Weise sogar angeboten auf dem Parkplatz vom anderen Haus zu parken, was man dir hätte erst gar nicht anbieten müssen! Statt dich mal zu freuen, dass dir somit eine weitere parkmöglichkeit gegeben wurde, fängst du jetzt noch an, die alte Dame als schuld hinzustellen!
Daher ganz ehrlich meine Meinung dazu: Du solltest mit deinem Zweitwagen einfach rein gar nicht mehr auf einem der Hausparkplätze parken dürfen, sondern ihn halt in die nächste frei Parklücke stellen, die der Strassenverkehr hergibt, ganz einfach!
Und dabei spielt es auch keine Rolle, ob derjenige, der jetzt den Parkplatz der alten Dame nutzen darfe einen oder sogar mehrere andere Parkplätze hat!
Zitat:wo ich sogar Geld dafür zahlen würde.
Das wäre auch ziemlich wichtig.
Denn dann könntest du nämlich einen (Unter-)Mietvertrag mit der Dame über den Parkplatz abschließen.
Eine kostenlose Leihe gann jederzeit beendet werden. Daran würde auch ein schriftlicher Leih-Vertrag nichts ändern.
Bei einem Mietvertrag wäre das anders.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
15 Antworten
-
5 Antworten
-
11 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
39 Antworten
-
25 Antworten