Hallo Leute,
ich miete seit geraumer Zeit als Privatperson einen Standplatz für mein Auto. Jetzt kommt auf einmal mein Vermieter und meint, sein Steuerberater hätte gesagt, er müsste die Mehrwertsteuer zusätzlich verlangen und möchte die Miete um 19 % erhöhen. Ist dies rechtens? Vielen Dank. MfG
Parkplatzmiete + Mehrwertsteuer ???
Fragen zur Miete?
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Im Vertrag steht nichts von Mehrwertsteuer. Meine beiden Kollegen haben auch so einen Parkplatz, weil wir an unserer Arbeitsstelle sonst schlecht parken können. Ich empfinde es als ganz schön dreist.
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ich habe diesen Parkplatz nun seit fast 3 Jahren und jetzt erst ist es dem Steuerberater aufgefallen?? Viele andere Mieter der Parkplatze sind Ärzte, welche keine Mehrwertsteuer bezahlen müssen, aber ich als Privatmieter schon???
--- editiert vom Admin
Es ist einfach so wie bel Ali Baba geschrieben.
quote:
Eher muss er wohl die Usst. gesondert ausweisen, was jedoch kaum zu einer Erhöhung der Miete führen kann.
Wenn Du bisher z.B. eine verienbarte Miete von 100 € gezahlt hast musst Du jetzt nicht 119 € zahlen, sondern weiter 100 €.
Der VM muss jedoch von den 100€ jetzte 15,97 € = 19 % Umsatzsteuer ausweisen und abführen, also 84,03 € zzgl. 19% Umsatzsteuer (=15,97€) gleiich 100 €.
quote:
Viele andere Mieter der Parkplatze sind Ärzte, welche keine Mehrwertsteuer bezahlen müssen, aber ich als Privatmieter schon???
Wenn in deiner Rechnung jetzt 19 % enthalten sind dann konsequenter Weise auch bei den anderen und die gewerblichen Mieter müssen diese auch bezahlen!
Sie haben nur den Vorteile, dass sie die verauslagten 19% gegen eingenommenen Umsatzsteuer gegenrechnen können!
--- editiert vom Admin
tja Problem des Vermieters, dachte ich eigentlich auch. Das will der blos nicht so haben. Scheinbar hat die Hausverwaltung noch wenig Ahnung als ich :-o
--- editiert vom Admin
Steuerlich ist das wohl korrekt. Steuerbefreit sind solche Umsätze nur, wenn Einstellplätze als Zubehör zu steuerfreien Hauptgeschäften (Wohnraum, Gewerbe) vom selben Vermieter bereitgestellt werden. Ansonsten gilt
Umsatzsteuergesetz § 4 Nr. 12 Satz 2
quote:
Nicht befreit [Anmerkung: von der Umsatzsteuer] sind die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen....
Wenn der Vermieter das bisher verpennt hat, ist die Steuer für die Vergangenheit wohl sein Problem. Für die Zukunft kann er natürlich den Stellplatz - wie Morthingale bereits geschrieben hat - kündigen und nun zuzüglich Mehrwertsteuer vermieten.Wenn der jetzige Mieter ihn zu diesem Weg zwingt, wird er sich sicher einen anderen suchen. Vielleicht ist es doch ratsam, klein bei zu geben. Kündigungsschutz gibts bei separat vermieteten Stellplätze keinen.
Das Sehe ich so wie Eric !
Was mich interessieren würde, um wieviel Mieterhöhung geht es denn ?
von € 20,00 auf € 23,80 oder um welchen Betrag sprechen wir denn ?
Ich würde mir da keinen Stress machen, es sei denn mir wäre es wurscht und es gäbe genügend leere Stellplätze, dann kann man natürlich streiten, wenn man Lust dazu hat !
Nebenbei dies gilt allerdings auch für den VM bzw. dessen Steuerberater, der scheinbar ein Schlamper ist.
MFG
-- Editiert am 12.05.2009 17:03
--- editiert vom Admin
ja, der Vermieter von Geschäftsräumen und Parkplatz ist in diesem Fall der Gleiche. Es geht mir auch nicht um 3 Euro mehr im Monat, sondern ums Prinzip. Es ärgert mich einfach, dass man als "Kunde" nach dem Motto friß oder stirb kaum eine andere Möglichkeit hat und dann fällt das auch noch erst nach 3 Jahren auf?? So kann man eine Mieterhöhung auch begründen *lach und ist die mit 19% überhaupt gerechtfertigt? gibt es da nicht auch eine Höchstgrenze?
Ist letztendlich egal, entweder ich zahle oder ein Anderer bekommt den Platz.
entweder ich zahle oder ein Anderer bekommt den Platz.
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genau richtig erkannt !;)
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