Hallo!
Ich miete eine Wohnung, die ich nicht untervermieten darf. Mein Freund ist seit Beginn der Pandemie bei mir eingezogen, obwohl er noch in seiner früheren Wohnung Angemeldet ist und sein Name nicht auf dem Briefkasten steht. Außerdem muss ich von Zeit zu Zeit für längere Zeit verreisen, so dass er allein in der Wohnung bleibt.
Der Vermieter hat sich vor kurzem bei mir gemeldet und behauptet, er wisse, dass ich die Wohnung untervermiete, obwohl ich das nicht darf, und sagte mir, ich solle damit aufhören.
Ich hätte gerne Ihren Rat, wie ich am besten mit der Situation umgehe. Am besten wäre es für mich, wenn ich meinen Freund in den Vertrag aufnehmen ließe.
Riskiere ich etwas, wenn ich den Vermieter darum bitte? Sollte ich ihn auf eine bestimmte Weise fragen?
Und kann mein Vermieter beweisen, dass jemand anderes in der Wohnung lebt? Ich frage mich, wie er das überhaupt vermuten kann?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe,
Hannah
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6. Januar 2022
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Frage vom 6. Januar 2022 | 21:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 6. Januar 2022 | 21:48
Von
Status: Schlichter (7123 Beiträge, 1489x hilfreich)
ZitatAußerdem muss ich von Zeit zu Zeit für längere Zeit verreisen, so dass er allein in der Wohnung bleibt. :
Zitat:Und kann mein Vermieter beweisen, dass jemand anderes in der Wohnung lebt? Ich frage mich, wie er das überhaupt vermuten kann?
Finde den Widerspruch.
Zitat:Riskiere ich etwas, wenn ich den Vermieter darum bitte? Sollte ich ihn auf eine bestimmte Weise fragen?
Nein du riskierst nichts. Auch die Situation mit dem Freund und deiner Abwesenheit kann man vernünftig klären. Dann sind alle auf der sicheren Seite
#2
Antwort vom 6. Januar 2022 | 22:32
Von
Status: Unbeschreiblich (119459 Beiträge, 39730x hilfreich)
ZitatUnd kann mein Vermieter beweisen, dass jemand anderes in der Wohnung lebt? :
In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht zu beantworten.
ZitatIch frage mich, wie er das überhaupt vermuten kann? :
Beherrscht Dein Freund das beamen? Oder verfügt er über die Gabe der Unsichtbarkeit und des lautlosen Schwebens?
ZitatRiskiere ich etwas, wenn ich den Vermieter darum bitte? :
Zumindest aus juristischer Sicht nichts
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#3
Antwort vom 7. Januar 2022 | 10:21
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16804x hilfreich)
ZitatMein Freund ist seit Beginn der Pandemie bei mir eingezogen, obwohl er noch in seiner früheren Wohnung Angemeldet ist und sein Name nicht auf dem Briefkasten steht. Außerdem muss ich von Zeit zu Zeit für längere Zeit verreisen, so dass er allein in der Wohnung bleibt. :
Dafür ist eine Erlaubnis des Vermieters nach § 553 BGB erforderlich. Der Mieter hat jedoch einen Anspruch darauf, dass die Erlaubnis erteilt wird.
ZitatDer Vermieter hat sich vor kurzem bei mir gemeldet und behauptet, er wisse, dass ich die Wohnung untervermiete, obwohl ich das nicht darf, und sagte mir, ich solle damit aufhören. :
Eine Untervermietung liegt offenbar nicht vor, allerdings handelt es sich um eine Gebrauchsüberlassung.
ZitatAm besten wäre es für mich, wenn ich meinen Freund in den Vertrag aufnehmen ließe. :
Warum wäre das am besten?
ZitatUnd kann mein Vermieter beweisen, dass jemand anderes in der Wohnung lebt? Ich frage mich, wie er das überhaupt vermuten kann? :
Meine Glaskugel is gerade defekt. Irgendwie scheint er das aber herausbekommen zu haben, denn andernfalls hätte er Dich darauf ja nicht angesprochen.
#4
Antwort vom 7. Januar 2022 | 13:16
Von
Status: Bachelor (3505 Beiträge, 557x hilfreich)
ZitatDer Vermieter hat sich vor kurzem bei mir gemeldet und behauptet, er wisse, dass ich die Wohnung untervermiete, obwohl ich das nicht darf, und sagte mir, ich solle damit aufhören. :
Wenn ein Fremder das Haus verlässt, fällt das schon auf. Vielleicht machten auch Mitbewohner den Vermieter darauf aufmerksam. Sind bei der NK Abrechnung Personenzahlen angegeben, so passt das mit einer Person in der Wohnung nicht mehr.
#5
Antwort vom 7. Januar 2022 | 13:58
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
ZitatWenn ein Fremder das Haus verlässt, fällt das schon auf. Vielleicht machten auch Mitbewohner den Vermieter darauf aufmerksam. Sind bei der NK Abrechnung Personenzahlen angegeben, so passt das mit einer Person in der Wohnung nicht mehr. :
Der Eigentümer/Vermieter der Wohnung hat ein Recht zu wissen, wer seine Wohnung bewohnt, fertig. Bei Überlassung der Wohnung an Fremde kann die Kündigung durch den VM rechtens sein.
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