Partner in Mietvertrag aufnehmen

6. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Hannah2605
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Partner in Mietvertrag aufnehmen

Hallo!

Ich miete eine Wohnung, die ich nicht untervermieten darf. Mein Freund ist seit Beginn der Pandemie bei mir eingezogen, obwohl er noch in seiner früheren Wohnung Angemeldet ist und sein Name nicht auf dem Briefkasten steht. Außerdem muss ich von Zeit zu Zeit für längere Zeit verreisen, so dass er allein in der Wohnung bleibt.

Der Vermieter hat sich vor kurzem bei mir gemeldet und behauptet, er wisse, dass ich die Wohnung untervermiete, obwohl ich das nicht darf, und sagte mir, ich solle damit aufhören.

Ich hätte gerne Ihren Rat, wie ich am besten mit der Situation umgehe. Am besten wäre es für mich, wenn ich meinen Freund in den Vertrag aufnehmen ließe.
Riskiere ich etwas, wenn ich den Vermieter darum bitte? Sollte ich ihn auf eine bestimmte Weise fragen?
Und kann mein Vermieter beweisen, dass jemand anderes in der Wohnung lebt? Ich frage mich, wie er das überhaupt vermuten kann?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe,

Hannah

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7123 Beiträge, 1489x hilfreich)

Zitat (von Hannah2605):
Außerdem muss ich von Zeit zu Zeit für längere Zeit verreisen, so dass er allein in der Wohnung bleibt.


Zitat:
Und kann mein Vermieter beweisen, dass jemand anderes in der Wohnung lebt? Ich frage mich, wie er das überhaupt vermuten kann?


Finde den Widerspruch.

Zitat:
Riskiere ich etwas, wenn ich den Vermieter darum bitte? Sollte ich ihn auf eine bestimmte Weise fragen?


Nein du riskierst nichts. Auch die Situation mit dem Freund und deiner Abwesenheit kann man vernünftig klären. Dann sind alle auf der sicheren Seite

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119459 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Hannah2605):
Und kann mein Vermieter beweisen, dass jemand anderes in der Wohnung lebt?

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht zu beantworten.



Zitat (von Hannah2605):
Ich frage mich, wie er das überhaupt vermuten kann?

Beherrscht Dein Freund das beamen? Oder verfügt er über die Gabe der Unsichtbarkeit und des lautlosen Schwebens?



Zitat (von Hannah2605):
Riskiere ich etwas, wenn ich den Vermieter darum bitte?

Zumindest aus juristischer Sicht nichts


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat (von Hannah2605):
Mein Freund ist seit Beginn der Pandemie bei mir eingezogen, obwohl er noch in seiner früheren Wohnung Angemeldet ist und sein Name nicht auf dem Briefkasten steht. Außerdem muss ich von Zeit zu Zeit für längere Zeit verreisen, so dass er allein in der Wohnung bleibt.


Dafür ist eine Erlaubnis des Vermieters nach § 553 BGB erforderlich. Der Mieter hat jedoch einen Anspruch darauf, dass die Erlaubnis erteilt wird.

Zitat (von Hannah2605):
Der Vermieter hat sich vor kurzem bei mir gemeldet und behauptet, er wisse, dass ich die Wohnung untervermiete, obwohl ich das nicht darf, und sagte mir, ich solle damit aufhören.


Eine Untervermietung liegt offenbar nicht vor, allerdings handelt es sich um eine Gebrauchsüberlassung.

Zitat (von Hannah2605):
Am besten wäre es für mich, wenn ich meinen Freund in den Vertrag aufnehmen ließe.


Warum wäre das am besten?

Zitat (von Hannah2605):
Und kann mein Vermieter beweisen, dass jemand anderes in der Wohnung lebt? Ich frage mich, wie er das überhaupt vermuten kann?


Meine Glaskugel is gerade defekt. Irgendwie scheint er das aber herausbekommen zu haben, denn andernfalls hätte er Dich darauf ja nicht angesprochen.

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Hannah2605):
Der Vermieter hat sich vor kurzem bei mir gemeldet und behauptet, er wisse, dass ich die Wohnung untervermiete, obwohl ich das nicht darf, und sagte mir, ich solle damit aufhören.


Wenn ein Fremder das Haus verlässt, fällt das schon auf. Vielleicht machten auch Mitbewohner den Vermieter darauf aufmerksam. Sind bei der NK Abrechnung Personenzahlen angegeben, so passt das mit einer Person in der Wohnung nicht mehr.

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#5
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Wenn ein Fremder das Haus verlässt, fällt das schon auf. Vielleicht machten auch Mitbewohner den Vermieter darauf aufmerksam. Sind bei der NK Abrechnung Personenzahlen angegeben, so passt das mit einer Person in der Wohnung nicht mehr.

Der Eigentümer/Vermieter der Wohnung hat ein Recht zu wissen, wer seine Wohnung bewohnt, fertig. Bei Überlassung der Wohnung an Fremde kann die Kündigung durch den VM rechtens sein.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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