Pauschal "Betriebskosten" o. Aufschlüsselung???

11. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Melion
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pauschal "Betriebskosten" o. Aufschlüsselung???

Hallo Zusammen,

da google mich irgendwie nicht zum Ziel bringt, hoffe ich hier eine konkrete Antwort zu erhalten; ich versuche mal alles komplett, aber kurz und knapp zu schildern ;)

Am 01.07. fanden wir die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten (unsere 1. bei diesem Vermieter)
- Abrechnungszeitraum: 01.07.2011-30.06.2012

Sie stellt sich so da:
- Wasser / Entwässerung: 305 cbm = 1.353,49 €
- Müllabfuhr / Straßenreinigung: 612,92 €
-> umzulegener Verbrauch: 1.966,41 €
dann folgt eine Verteilungsrechnung, anhand der im jeweiligen Haushalt lebenden Personen (3 Familien-Haus), die korrekt und schlüssig wirkt, woraus sich der Betrag pro Haushalt ergibt. Bei uns 694,03 Euro

separat erhielten wir die Heizkostenabrechnung, die von einem externen Unternehmen gemacht wurde.

Laut Vermieter ergibt sich darauf:
- Wasser/Entwässerung, Müll: 694,03 Euro
- Betriebskosten: 333,53 Euro
Summe: 1027,56 Euro
abzüglich Vorrauszahlung in Höhe von 1380 €
plus Heizkostennachzahlung in Höhe von 321,04 €

Nachzahlung insgesamt: 31,04 Euro
++++++++++++++
Aufgrund dieser Abrechnung und da mich der pauschale Punkt "Betriebskosten" störte, der weder in einzelne Positionen unterteilt ist, noch die Beträge der einzelnen Positionen genannt werden, habe ich den Vermieter um eine Aufschlüsselung gebeten.
Die Antwort:
Die Betriebskosten ergeben sich aus aus der im Mietvertrag gegebenen Aufstellung...bestehen aus Grundsteuer, Versicherungen, Schornsteinfeger, digitale Sat-Anlage.
++++
Frage 1: Ist es korrekt die Straßenreinigungsgebühren in den Verteilungsschlüssel einzurechnen oder müssen diese nicht pro Haushalt (=3 Stück) verteilt werden?
Frage 2: der mich störende Punkt "Betriebskosten" - darf er dies SO PAUSCHAL abrechnen?! Bei meinen ganzen Recherchen im Netz bin ich auf "Sonstige Betriebskosten" gestoßen, auf mein Recht der Einsicht der Belege etc...aber ich frage mich trotzdem ob er diese nicht wenigstens in ihren einzelnen Positionen mit jeweiligem Betrag nennen muss?! (Ob ich ihm das dann glaube oder Belege einsehen möchte mal dahin gestellt ;)

Ich wäre seeeehr seeeehr dankbar hilfreiche Antworten, idealerweise mit Gesetzesgrundlagen o.ä. zu erhalten...

Liebe Grüße,
Melion


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Ja, er "darf" - und zwar genau so lange bis ein Mieter die Aufschlüsselung verlangt. Oder sich die Belege anschaut um zu prüfen ob die Abrechnung stimmt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Die "Sonstigen Betriebskosten" sind eine Untergruppe der umlegbaren Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung > BetrKV.

Mit dem Unterschied, dass für alle Betriebskosten laut § 2 Nr. 1-16 der Satz "umgelegt werden die Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung" genügt. Sollen von den Nrn. 1-16 nicht erfasste Betriebskosten umgelegt werden, dann sind diese im Mietvertrag namentlich aufzuführen.

Weitere Grundlagen finden sich im BGB ab § 535 und in der Heizkostenverordnung.

So ist z.B. der gesetzliche Umlageschlüssel "m² Wohnfläche" - es darf aber auch "nach Verbrauch", "nach Wohneinheiten", "nach Personen" u.A. umgelegt werden.

Zur Antwort auf Frage 1 müsste sich also der vereinbarte Umlageschlüssel "Personzahl" im Mietvertrag wiederfinden. Ansonsten wären die anteiligen Betriebskosten nach "m² Wohnfläche" zu ermitteln.

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

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