Pauschale Bruttomiete aufsplitten?

7. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
jg7
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 60x hilfreich)
Pauschale Bruttomiete aufsplitten?

Ein seit Jahrzehnten, genau seit 1984, bestehendes Mietverhältnis hat eine pauschale Buttomiete, die sämtliche Kosten ausgenommen Strom umfasst. Seit 8 Jahren ist dieser Betrag unverändert und soll nun zum Jahreswechsel angehoben werden.

Nun gibt es angeblich eine gesetzliche Betsimmung, wonach der Vermieter verpflichtet sei, diese Bruttomiete in einzelne Gruppen aufzusplitten. Grundmiete, Heizung, umlagefähige Kosten etc.

Fragen:
a) Ist der Vermieter verpflichtet, sich in seine Unterlagen und Abrechnungen mit der Hausverwaltung gucken zu lassen?
b) Inwieweit müssen Luxussanierungen als Kosten anerkannt werden?
c) Der fest angestellte Hausmeister, ein arbeitsscheuer Drückeberger, verursacht jährliche Zusatzkosten für seine "Vertretung bei Abwesenheit" in Höhe von rund 50.000 €. Er wird nicht gekündigt; müssen die Mieter tatsächlich für diese Kosten aufkommen?

Vielen Dank!

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 925x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
jg7
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 60x hilfreich)

Nun, der Bertrag von 50.000 € für die Hausmeister-"Vertretung" stammt von mehreren Eigentümern und wurde bei der letzen Eigentümerversammlung "diskutiert". Diese daraus resultierenden, anteiligen Zusatzkosten und weitere, wie z.B. eine plötzlich, d.h. nach 30 Jahren Betriebsdauer erfoderliche Alarmaufschaltung aus den Aufzugkabninen von München nach Berlin (!), offenbar als Unterstützung einer dort notleidenden Hotline, sind Ursache für eine Mieterhöhung - wobei man weiterhin auf eine Pauschal-Gesamtmiete beharrt.

Angeblich habe man einen Rechtsanspruch auf Deklaration/Offenlegung umlagefähiger Kosten bzw. deren Einzelnachweis.

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#3
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 925x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@jg7

quote:<hr size=1 noshade>Nun gibt es angeblich eine gesetzliche Betsimmung, wonach der Vermieter verpflichtet sei, diese Bruttomiete in einzelne Gruppen aufzusplitten. Grundmiete, Heizung, umlagefähige Kosten etc. <hr size=1 noshade>


Wurde vor Einführung der Heizkostenverordnung in einem Mietvertrag eine Bruttowarmmiete vereinbart wird das Mieterhöhungsbegehren dadurch jedoch nicht unwirksam obwohl die Anwendung dieser Verordnung zwingend ist. Vielmehr ist aufgrund des Vorrangs der verbrauchsabhängigen Abrechnung der Wärme- und Warmwasserkosten die im Mietvertrag vereinbarte Bruttowarmmiete als eine Bruttokaltmiete (Teilinklusivmiete), verbunden mit einer Pflicht zur gesonderten verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser zu behandeln.
Dies gilt auch dann, wenn der Mieter die verbrauchsabhängige Berechnung der Heizkosten nicht verlangt hat.

Bei der Rückrechnung von der Bruttowarmmiete zur Nettokaltmiete hat der Vermieter die tatsächlich auf die Mietwohnungen entfallenden Betriebskosten/Heizkosten anzusetzen.

Hier etwas Lesestoff zum Thema:
[URL]Urteil des BGH vom 19.07.2006 - VIII ZR 212/05 [/URL]
http://www.vermieter-ratgeber.de/mieterh%C3%B6hung

quote:<hr size=1 noshade>a) Ist der Vermieter verpflichtet, sich in seine Unterlagen und Abrechnungen mit der Hausverwaltung gucken zu lassen? <hr size=1 noshade>

Nein, solange weder eine Betriebskosten- noch eine Heizkostenabrechnung gegenüber dem Mieter erfolgt.

quote:<hr size=1 noshade>b) Inwieweit müssen Luxussanierungen als Kosten anerkannt werden? <hr size=1 noshade>

Was definieren Sie als Luxussanierungen?

quote:<hr size=1 noshade>"Vertretung bei Abwesenheit" in Höhe von rund 50.000 €. :???: <hr size=1 noshade>

Dies ist entweder ein Scherz oder ein Tipfehler.

Gruß
Karakorum

-----------------
"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

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#5
 Von 
jg7
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 60x hilfreich)

Hallo Karakorum
die 50.000 € sind weder ein Scherz noch ein Tippfehler!
Als "Hausmeistervertretung" wurde eine (sehr tüchtige) Hausmeisterfirma engagiert, die entsprechende Gebühren für die monatelangen Vertretungen des pennenden Hausmeisters verrechnet. Möglicher Weise bezieht die auftraggebende, neue Hausverwaltung ebenso "Provision", wie dies in den Jahren zuvor mit bisher 3 gefeuerten Hausverwaltungen der Fall war. Hier wurde schon mit Sanierungsarbeiten, Pfusch durch ausländische Ausführende (Leih-Sklaven aus Polen) unter deutscher Flagge etc. gemauschelt, dass sich die Balken bogen - und die 3 "Beiräte" machten offenbar mit.
@LiloWanders
Ich bin "nur" Mieter und bekommen meine Informationen ab und an von alten Eigentümern aus der großen Gemeinschaft, die sich selber jedoch nicht den Mund aufzutun getrauen. Mein eigener Vermieter lebt in Australien. Viele andere Eigentümer wohnen nicht selbst hier und übertrugen auch ihr Stimmrecht den bisherigen Hausverwaltungen. Mein Vermieter erhielt bereits öfters die Aufforderung von Hausverwaltungen, mich "abzumahnen". Er weigerte sich stets und übergab mir die Korrespondenz. Weiteres geschah dann nicht, da ich jedes Mal mit dem Einschalten der Kripo drohte und die Hausverwaltungen auch ohne mein Zutun gefeuert wurden. Nur den Hasusmeister wird man nicht los...


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""

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#6
 Von 
guest-12306.12.2010 16:26:20
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 179x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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