Pauschale Nebenkosten - Der neue Eigentümer verlangt Abrechnung der Wassergebühren

26. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
okan
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Pauschale Nebenkosten - Der neue Eigentümer verlangt Abrechnung der Wassergebühren

Guten Tag,

ich habe vor einiger Zeit eine grössere Produktionsstätte -ich bin Caterer- angemietet und habe dabei mit dem VM vereinbart, dass sämtliche Nebenkosten im Mietpreis pauschal enthalten sind, dass also ausser der monatlichen Mietzahlung weitere Kosten weder abgerechnet noch geltend gemacht werden dürfen. Ich gebe zu, dass das eher ungewöhnlich ist, aber der VM hat sich darauf eingelassen. Es ist auch alles einige Zeit ohne Probleme gelaufen, bis der VM das Eigentum verkauft hat.
Der neue Eigentümer verlangt nun die Abrechnung der Wassergebühren und hat geklagt.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3790x hilfreich)

Herzlichen Glückwunsch: Die Vereinbarung ist geschickt getroffen!
Also im privten Bereich bricht der Kauf die Miete nicht, d. h., der neue Eigentümer übernimmt die Mieter nebst den bestehenden Verträgen und kann nicht einfach die Bedingungen ändern. Ob es im gewerblichen Bereich andere Regelungen gibt, ist mir nicht bekannt. Aber ich denke, hier kommen noch weitere Antworten.

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#2
 Von 
okan
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat: "Also im privten Bereich bricht der Kauf die Miete nicht". Das gilt auch für den geschäftlichen Bereich, aber jetzt kommt der VM mit dem Argument, ich hätte mit dem Vorbesitzer eine mündliche Abrede getroffen, welche beinhaltet, dass ich die Wasserkosten extra bezahlen würde (was natürlich nicht stimmt!!) und hat den Vorbesitzer auch als Zeuge benannt.

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#3
 Von 
springhund
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,
durch Zufall habe ich vor ein paar Tagen eine Zeitungsmeldung gelesen, dass die Vereinbarung einer pauschalen Miete lt. einem Urteil des BGH ungültig ist!!! Es entspricht nicht der Heizungsverordnung ( oder ähnlich ). Somit müssen mindestens Abschläge für die Heizung gefordert werden. Danach müsste es statthaft sein, dass die pauschale Abgeltung von Beträgen für den Wasserverbrauch zu vereinbaren.
Wurde denn die pauschale Abgeltung der NK mit dem ehem. VM schriftlich getroffen? Ist dieses der Fall, hat der neue VM tatsächlich schlechte Karten, wenn er behauptet, dass mit dem bisherigen VM eine andere, nämlich mündlich geschlossene Vereinbarung zur Zahlung von Abschlägen für den Verbrauch von Wasser getroffen wurde.
Solange der neue VM nicht die Zahlung von Abschlägen für die Heizung verlangt, dürfte dieser mit seinen Forderungen nicht durchkommen.

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#4
 Von 
okan
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo springhund,
hier die Antworten:

1. Die pauschale Abgeltung der NK mit dem ehem. VM wurde seinerzeits natürlich schriftlich in Form eines Vordruck-Mietvertrages vereinbart.

2. Hier geht es nur um Wasserkosten, die anderen Nebenkosten werden vom neuen VM gar nicht erst angefordert (Heizung wäre sowieso nicht dabei, wird direkt mit dem Gasversorger abgerechnet).

3. Der neue VM hat die pauschale Vereinbarung ja vermutlich beim Kauf gesehen und akzeptiert (mittlerweile sind schon über 5 Jahre vergangen seit dem Kauf). Und nun fällt ihm ein, dass ich angeblich mit dem Vor-VM mündlich etwas anderes vereinbart haben soll.

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#5
 Von 
springhund
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo Okan,
dann hast du das Recht auf deiner Seite. Herzlichen Glückwunsch.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
okan
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

da hätte ich noch eine Frage:
Der Mietvertrag war für zehn Jahre geschlossen worden, läuft dementsprechend in ca. drei Jahren aus.
Damals hatten wir mit dem alten VM in dem Mietvertrag vereinbart, dass ich (nur ich, nicht der VM!!) nach Ablauf der ersten zehn Jahre eine Option auf weitere zehn Jahre und danach nochmal eine Option auf weitere zehn Jahre habe. Ich könnte also im Extremfall insgesamt 30 Jahre in dem Objekt als Mieter verbleibe, auch wenn der VM dies nicht wünscht.
Nun sagt der neue VM diese Vereinbarung sei ungültig und ich könne mir eine Verlängerung nach Ablauf der ersten zehn Jahre abschminken. Stimmt das?

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