Hallo,
ich wohne seit fast drei Jahren in einer Wohnung, für die ich einen "Pauschalmietvertrag" habe.
Es ist im Vertrag zwar eine Kaltmiete angegeben (300 Euro) und Nebenkosten (100 Euro), aber es gab in den letzten Jahren nie eine Abrechnung für die Nebenkosten.
Wäre auch schwierig, denn es gibt z.B. an den Heizkörpern keine Ablesegeräte oder einen Ölmesser im Keller für den Verbrauch.
Strom wird über Solarzellen auf dem Dach produziert, ich zahle also auch keine extra Abschläge für einen Stromanbieter. Es gibt im Keller zwar einen Zähler, dieser wurde aber bei meinem Einzug nicht abgelesen.
Frisch- und Abwasser kosten hier nichts (eigener Brunnen, eigener Klärteich).
Heißes Wasser wird über die Ölheizung erwärmt und es gibt auch einen Warmwasserzähler, aber auch dieser wurde bei Einzug nicht abgelesen.
Nun habe ich eine andere Wohnung gefunden und werde hier kündigen - können die Vermieter hier noch mit einer Nebenkostenabrechnung ankommen?
Beim Einzug hieß es ein Mal, dass die Miete als Pauschalmiete gerechnet wird, dann hieß es: Nein, doch nicht!
Aber wie geschrieben, es wurden ja keinerlei Zählerstände (so vorhanden) abgelesen - wonach würde man dann abrechnen?
Und kann man nach fast drei Jahren damit überhaupt noch ankommen?
Würde mich sehr freuen, wenn mir da jemand Infos zu geben könnte.
Vielen Dank schon mal.
Frau M.
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Pauschalmiete?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo,
nein, da kann keiner kommen. Zum einen fehlt eine tatsächliche Abrechnungsbasis. Zum anderen auch der Vertrag.
Eine "Höherschätzung" geht einfach nicht. Ich würde ausziehen und mir keine Gedanken machen.
Eine Abrechnung über die Zähler im nachhinein wird vermutlich auch nicht gehen. Denn die Zähler müssen geeicht sein, sonst ist es nicht zulässig. Das ist aber relativ teuer. Wenn die geeicht worden wären, hätte man bei der Gelegenheit auch den Zählerstand erfasst.
-- Editiert Chylla am 02.03.2012 22:04
Schau doch einfach mal in deinen Mietvertrag was hinsichtlich der Abrechnung von Betriebskosten vereinbart ist. Die Formulierung Netto Miete zzgl. "Nebenkosten" lässt m.E. keinen Rückschluss auf die Abrechnungsmodaliäten zu. Allerdings muss ich "Chylla" Recht geben. So wie von dir geschildert wäre eine Abrechnung wohl schwierig, wenn keine entsprechenden Verbrauchsgeräte vorhanden sind.
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Hallo,
erstmal Danke für eure Antworten.
Der Mietvertrag ist so ein Standartding, wie man ihn im Internet findet.
Ich habe mir die Stromzähler mal angesehen. Müßte da nicht normalerweise so ein Aufkleber drauf sein, wann der geeicht wurde (oder bis was der geeicht ist)?
Gibt es an keinem der vorhandenen Zähler. Ich denke auch nicht, dass die geeicht sind, denn vor mir wohnte in der Wohnung der Bruder des Vermieters. Die anderen zwei Wohnungen bewohnen der Vermieter selbst mit Familie und seine Mutter.
War also vor meinem Einzug ein reiner "Familienbetrieb", von daher denke ich nicht, dass da irgendwas genau abgerechnet wurde.
Naja, ich werde mich wohl überraschen lassen, was nach meiner Kündigung passiert.
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Ich habe mir die Stromzähler mal angesehen. Müßte da nicht normalerweise so ein Aufkleber drauf sein, wann der geeicht wurde (oder bis was der geeicht ist)?
Nein
In deiner neuen WHG ist das nicht anders !
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von daher denke ich nicht, dass da irgendwas genau abgerechnet wurde.
Du denkst falsch, zudem Strom i.A. der Verbraucher selbst abrechnet.
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werde mich wohl überraschen lassen, was nach meiner Kündigung passiert.
Wenn Du deinen VM auf den Tischen tanzen hörst, hat er deine Kündigung erhalten und akzeptiert !
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Müßte da nicht normalerweise so ein Aufkleber drauf sein, wann der geeicht wurde (oder bis was der geeicht ist)?
Wenn der etwa so klein ist, wie eine Sicherung, dann ist der Aufkleber auf der Rückseite.
Normalerweise 12 Jahre.
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Du denkst falsch, zudem Strom i.A. der Verbraucher selbst abrechnet
Wie geschrieben: Ich habe hier keinen Stromanbieter, weil ich den nicht brauche! Steht zwar schon im Eingangspost, aber für dich gerne nochmal:
Hier wird der Strom durch Solarzellen produziert, es hat keiner hier m Haus einen Vertrag mit einem Stromanbieter.
Allerdings muß ich anmerken, dass ich beim Durchstöbern dieses Forums schon festgestellt habe, dass du gerne provozierst, Posts nicht richtig liest und Geschriebenes gerne verdrehst.
Von daher wird das hier die einzige Antwort an dich sein.
Für solchen Unfug ist mir meine Zeit zu schade.
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von drill.instruktor am 04.03.2012 15:52
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Hallo mal wieder,
es kam, wie es kommen mußte - es gab eine Nebenkostenabrechnung.
Also eigentlich sogar drei.
Für 2010, für 2011 und für 2012.
Ich hatte oben geschrieben, dass der Strom über Solarzellen vom Dach kommt - stimmte wohl nicht ganz. Zumindest steht in der Nebenkostenabrechnung, dass der VM Abschläge an den Energieversorger gezahlt hat.
Er hat mir auch eine Rechnung vom Stromversorger beigelegt, allerdings steht darauf nur "Verbrauchsstelle EG", keine Zählernummer, keine Zählerstände, kein nix. Einfach die verbrauchte Menge und der Preis.
Kann sowas korrekt sein?
Da es in den NK-Abrechnungen noch einiges mehr gibt, was ich für "nicht ganz koscher" halte, werde ich damit zu jemandem gehen, der sich damit auskennt (sprich: Anwalt), aber falls mir jemand die Frage bzgl. Strom schonmal beantworten könnte, wäre das wirklich super
Danke schonmal.
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Ich hatte oben geschrieben, dass der Strom über Solarzellen vom Dach kommt - stimmte wohl nicht ganz.
Das stimmt garantiert nicht, denn wenn das so wäre, könntest du nachdem die Sonne untergegangen ist nicht fernsehen, dein Kühlschrank würde abtauen etc.
Du hättest dich in 2010 schon etwas näher mit der Materie befassen müssen!
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Da mir der VM das bei Einzug so gesagt hatte bin ich davon ausgegangen, dass er weiß, wovon er redet. Dass er anscheinend nur irgendwelchen Mist erzählt hat.... dafür kann ich ja nun nix.
Deine Antwort hilft mir bei meiner Frage allerdings kein Stück weiter.
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es kam, wie es kommen mußte - es gab eine Nebenkostenabrechnung.
Also eigentlich sogar drei.
Für 2010, für 2011 und für 2012.
Für 2010 kann der vermeiter jedenfalls keine Nachforderungen stellen. Erstattungen muss er dennoch leisten.
Für 2011 ist eine Abrechnung möglich, jedoch würde mich interessieren, wie der Vermieter das mit den gegebenen Randbedingungen gemacht hat.
Für 2012 kann noch gar nicht abgerechnet werden, da für eine ordnungsgemäße Abrechnung das Kalenderjahr erst einmal zu Ende sein muss.
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" "
quote:
Für 2010 kann der vermeiter jedenfalls keine Nachforderungen stellen. Erstattungen muss er dennoch leisten.
Okay, danke.
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Für 2011 ist eine Abrechnung möglich, jedoch würde mich interessieren, wie der Vermieter das mit den gegebenen Randbedingungen gemacht hat.
Tja, gute Frage. Er hat die Öllieferungen durch die Quadratmeter gerechnet. Allerdings ist da auch eine Lieferung dabei, die er 7 Monate vor meinem Einzug erhalten hat.
Mit dem warmen Wasser verhält es sich ähnlich. Das wird über die Ölheizung erwärmt und es gibt eine Wasseruhr in der Wohnung, die aber nie abgelesen wurde.
Die Stromabrechnung ist mir nicht ganz klar. Er hat Abschläge gezahlt (ziemlich hohe sogar), auf der Abrechnung des Versorgers steht aber weder eine Zählernummer noch irgendwelche Zählerstände. Da steht einfach nur "Verbrauchsstelle EG". Ist mir nicht ganz klar, wie das funktionieren soll. Müßte nicht, wenn ein Zähler vorhanden ist, nach tatsächlichem Verbauch abgerechnet werden?
Dann gibt es einen Posten "Allgemeinstrom". Gut, Treppenhaus würde mir einleuchten, aber:
Der VM bekommt regelmäßig die Reste aus einer Schreinerei, die er dann fast jedes Wochenende mit einer elektrischen Kreissäge klein macht, damit er Brennholz hat. Diesen Strom bezieht er aus dem Keller und diese Steckdosen müßten als "Allgemeinstrom" mitrechnen. Heißt also, dass ich seine stundenlangen "Brennholzgewinnungssägearbeiten" mitbezahlen soll! Ist mir nicht ganz klar!
Außerdem hat er Sachen von 2008 reingerechnet, handschriftlich auf die Rechnungskopie "für 4 Jahre" geschrieben und den Betrag eben auf vier Jahre verteilt. Ist sowas rechtlich überhaupt zulässig?
Mir wäre so, als dürften solche Posten nur in dem Jahr mit in die NK, in dem sie angefallen sind (hier Grubenentleerung).
Dann war in 2011 angeblich 5 Mal der Schornsteinfeger da!
Das Haus besteht aus einem Altbau und einem Neuanbau und hat daher auch zwei getrennte Schornsteine. Da alle Wohnungen auch über Ofenanschlüsse verfügen, müssen die natürlich beide gereinigt werden, das leuchtet mir ja ein, aber muß ich auch für die Reinigung eines Schornsteins zahlen, den ich gar nicht mitnutzte, weil er im Altbau des Hauses liegt, in dem ich ja nicht wohnte?
Das Haus bekommt Frischwasser über einen Bach hinter dem Haus, daher wird das Wasser regelmäßig auf Sauberkeit getestet. Gehört sowas auch in die NK-Abrechnung?
Genau wie die Proben aus dem hauseigenen Klärteich, gehört das da auch rein?
Versicherungen, Steuer und sowas ist klar, das hat er anteilig berechnet.
quote:
Für 2012 kann noch gar nicht abgerechnet werden, da für eine ordnungsgemäße Abrechnung das Kalenderjahr erst einmal zu Ende sein muss.
Das hatte ich mir fast gedacht, danke.
Er hat sämtliche Werte dort geschätzt, hat er sogar so vermerkt.
Das kann ja noch eine lustige Angelegenheit werden....
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Ich glaube das KEINE der Abrechnungen des Vermieters einer richterlichen Überprüfung standhalten wird.
Das der Vermieter sich nicht darum gekümmert hat, das er rechtskonform dem Mieter nimmt was ihm zusteht ist zwar dumm gelaufen, jedoch alleinige Schuld des Vermieters.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
@HeavenlyHigh
Ich wollte für den Strom beim Anbieter einen Vertrag abschließen, wie man das eben so kennt - das wollte der VM nicht, eben mit der Begründung, dass der Strom für das Haus über die Solarzellen auf dem Dach produziert wird und es keinen Vertrag mit einem Versorger gibt.
Dass das nicht stimmte, ist ja nun nicht meine Schuld! Ich war durchaus gewillt den von mir verbrauchten Strom selbst zu zahlen (anders kenne ich das auch nicht).
Und warum sollte ich z.B. die Sägearbeiten des VM mitzahlen? Hätte ich was von dem Brennholz gehabt, dann könnte ich das ja noch irgendwie verstehen - hatte ich aber nicht! Ich habe das Holz für meinen Ofen selbst gekauft.
Und wie definierst du Einliegerwohnung?
Im Haus gibt es im ganzen vier Wohnungen. Zwei davon werden vom VM selbst bewohnt (das OG), die Dritte bewohnt die SchwiMu des VM und in der Vierten wohnte ich (beides EG).
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Falls noch jemand was genaueres weiß, freue ich mich über (sinnvolle) Antworten
LG
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Da steht 1.1. - 31.5.12 drauf. Und eben, dass er die Werte anhand der Vorjahresverbräuche geschätzt hat.
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Wie kommst du darauf? Da steht Nebenkostenabrechnung drauf und die sieht genau so aus wie die anderen Abrechnungen.
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Aha, ich sehe hier diese Abrechnung vor mir, in der er extra vermerkt hat, dass er "Ausgehend von 2011" die Werte eingetragen hat und diese abrechnen will.
Da steht nichts davon, dass das eine Art Abschlagzahlung sein soll und dass da noch eine "ordentliche Abrechnung" kommt.
Wie dem auch sei - ich bin wirklich gespannt, was der Anwalt zu der ganzen Sache sagt.
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Hallo mal wieder,
nochmal eine Frage:
Der VM hat als Wohnfläche des Hauses nur drei Wohnungen angegeben - die 4. hat er einfach mal unter den Tisch fallen lassen!
Auch der Keller, welcher ja durchaus beheizt werden kann, kommt bei den Quadratmetern nicht vor.
Was ist da nun richtig?
Da der VM ja alles nach qm abrechnen will, müßte er doch ALLE qm der Hauses angeben, die als Wohnfläche zählen, oder etwa nicht?
Zählt der Keller da auch dazu?
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Sind denn im Keller auch Wohnungen?
Dann würden diese mitzählen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Nein, also zählt der nicht mit, gut.
Aber ansonsten muß doch alles an Wohnfläche dazuzählen, oder?
Also ALLE Wohnungen im Haus und nicht nur drei davon?
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Hallo,
ich mal wieder
Keine Ahnung, ob es jemanden interessiert, aber ich schreibe es trotzdem mal:
War beim Anwalt, der sich die Unterlagen durchgesehen und festgestellt hat, dass die kompletten Abrechnungen fehlerhaft und daher nicht zur Zahlung fällig sind, schon allein deshalb, weil der VM die eine Wohnung komplett unter den Tisch hat fallen lassen.
Was die Stromabrechnung angeht muß erstmal geklärt werden, wo dieser enorme Verbrauch eigentlich herkommt, denn fast 3800 kwh/Jahr sind doch extrem viel für eine 2-Zimmer-Wohnung.
Die weitere Frage, die sich mir da stellt, ist, wie das generell gehandhabt werden müßte. Schließlich hatte ich gar keinen Vertrag mit dem Stromanbieter und während meiner gesamten Mietzeit (1,5 Jahre) keinen Cent Abschläge gezahlt. Dieser Vertrag lief über den VM und in seinem Namen und mein Mietvertrag enthielt auch keinen Punkt, der sich auf die Stromkosten bezieht. Auch beim Punkt "Nebenkosten" steht darüber nichts. Ich wußte bis zu diesen Nebenkostenabrechnungen ja nicht mal, dass es überhaupt einen Vertrag mit einem Stromanbieter gibt!
Der Allgemeinstrom lag bei enormen 3000 kwh/Jahr, was der Anwalt, auf Grund der Tatsache, dass dazu nur die Außen-,Treppen- und Kellerbeleuchtung und der Strom für die Heizung zählt, für viel zu hoch hält (die Sache mit den Brennholzsägearbeiten....).
Interessanterweise hat der VM für die Abrechnungen 2010 und 2012 akkurat die gleichen Werte angesetzt wie für 2011.... was schonmal gar nicht sein kann.
Die Abrechnung für das Heizöl wurde ebenfalls bemängelt, da aus dieser tabellarischen Aufstellung der Öllieferungen absolut nichts ersichtlich ist. Zumal da Lieferungen von lange vor meinem Einzug enthalten sind (und nach denen die VM anscheinend in 7 Monaten fast 2000 Liter Heizöl verbraucht haben - im Sommer!)
Wie ich inzwischen erfahren habe, ist die "Solaranlage" auf dem Dach ausschließlich zur Erwärmung des Wassers zuständig und hat mit Stromgewinnung absolut nichts zu tun (wie mir vom VM ja bei meinem Einzug erzählt wurde - vor Zeugen!)
Kosten für die Müllabfuhr wurde ja durch Quadratmeter gerechnet, lt. Anwalt hätte das, da es für alle im Haus nur eine Mülltonne gab, aber durch die Personenanzahl abgerechnet werden müssen (und beim VM leben schon allein 5 Personen!), genau so verhält es sich mit den Kosten für die Grubenentleerung.
Also alles in allem ist diese NK-Abrechnung komplett hinfällig.
Und der Brüller:
Die VM hatten auf die Abrechnung geschrieben, dass ich die bis 10.6.12 zu zahlen hätte. Da ich das nicht getan habe, standen die pünktlich am 10.6.12 hier vor der Wohnungstür und pöbelten wirklich lautstark durch's ganze Haus, dass ich ja meine Schulden nicht zahlen würde und sie, sollte ich bis 14.6.12 nicht gezahlt haben, auf meiner Arbeitsstelle einreiten und mich dort schlecht machen würden, da ich ja meine Schulden nicht zahle.
Ich glaub ich steh im Wald! Absolute Wild-West-Manieren!
Außerdem pöbelte die Frau des VM noch rum, dass sie mir am liebsten eine reinhauen würde und unterstützte diese Aussage noch entsprechend, indem sie sich mit geballten Fäusten zu mir umdrehte und zwei Schritte auf mich zuging.
[color=red]Sorry, aber das sind keine Vermieter, das sind völlig kranke Individuen![/color]
Und jetzt suchen sie tatsächlich nach neuen Mietern - das kann ja heiter werden. Die tun mir jetzt schon leid.
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Kleiner Tipp: du solltest Mitglied in einem Mieterverein werden - dein Anwalt nimmt dich aus wie eine Weihnachtsgans.
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Der Anwalt ist vom Mieterverein ;-)
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Kosten für die Müllabfuhr wurde ja durch Quadratmeter
gerechnet, lt. Anwalt hätte das, da es für alle im Haus nur eine Mülltonne gab, aber durch die Personenanzahl
abgerechnet werden müssen
Lass dir das noch einmal näher erklären.
Der Rest ist aber auch nicht glaubwürdiger.
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Und jetzt?
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