Habe ein Mietshaus in dem ein Pelletofen steht. Nun muss er gewartet werden... Wer zahlt die Wartungskosten der Mieter auf der Nebenkosten Abrechnung oder der Vermieter?
LG
Pelletofen Wartung wer zahlt
Fragen zur Miete?
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Wie Der Vermieter zahlt als Auftraggeber die Wartungskosten gegenüber dem ausführenden Unternehmer und holt sich die Kosten wieder über die Verteilung auf die Mieter wieder zurück..ZitatWer zahlt die Wartungskosten der Mieter auf der Nebenkosten Abrechnung oder der Vermieter? :
Letzendlich zahlt der Mieter eh alles.
ZitatWer zahlt die Wartungskosten der Mieter auf der Nebenkosten Abrechnung oder der Vermieter? :
Das kommt auf die Vereinbarung im Mietvertrag an. Wartungskosten können auf den Mieter umgelegt werden, aber dazu muss eine vertragliche Vereinbarung bestehen. Typischerweise geschieht das durch einen Verweis auf §2 Betriebskostenverordnung. Dort sind die umlegbaren Nebenkosten aufgeführt.
Im übrigen sollte der Mieter darauf achten, dass wirklich nur Wartungskosten umgelegt werden. Reparaturen muss der Vermieter selber zahlen.
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Der Auftraggeber zahlt die Wartung. Das ist i. d. R. der Vermieter.
Kosten der Heizungswartung gehören zu den umlegbaren Betriebskosten, wenn vertraglich vereinbart.
Du solltest den Vermieter informieren das eine Wartung nötig ist. Nicht selbst eine beauftragen.
Hier ist die Rede von Wartung, die der Mieter letztendlich zahlt. Weiss jemand wie es mit der Reinigung des Ofens aussieht? Unser Pelletofen verlangt alle 690 Betriebsstunden eine Reinigung. Jetzt war etwas am Ofen und der Vermieter versucht die teure Rechnugn auf unsachgemässe Reinigung (also uns) abzuschieben? Könnte der Vermieter nicht einen Fachmann kommen lassen der den Ofen immer reinigt ? Sind wir überhaupt als Mieter verpflichtet diesen Ofen zu reinigen? Ok Sorry, ihr seht, es geht um fast 2.000 Euro Rechnung. daher die Aufregung. Ich bitte um entschuldigung.
ZitatSind wir überhaupt als Mieter verpflichtet diesen Ofen zu reinigen? :
Siehe hier:
ZitatDas kommt auf die Vereinbarung im Mietvertrag an. Wartungskosten können auf den Mieter umgelegt werden, aber dazu muss eine vertragliche Vereinbarung bestehen. Typischerweise geschieht das durch einen Verweis auf §2 Betriebskostenverordnung. Dort sind die umlegbaren Nebenkosten aufgeführt. :
Ansonsten: eigenen Beitrag aufmachen und dort das Problem entsprechend schildern.
Besser einen eigenen Thread aufmachen. Daher nur kurz: In aller Regel kann der Mieter nicht verpflichtet werden, die Wartung selber zu beauftragen. Das muss der Vermieter schon selber machen. Er kann nur - je nach Vertrag - die Kosten dafür umlegen.
Wenn der Vermieter die Wartung nicht beauftragt hat und dadurch ein Schaden entstanden ist, muss der Vermieter diesen Schaden selber tragen. Der kann nicht auf den Mieter umgelegt werden.
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