Guten Tag,
ich hoffe ich schreibe jetzt nicht zu aufgebracht denn grade ist etwas sehr ärgerliches geschehen:
Ich wohne in einem Personalzimmer eines Hotels,bzw es ist eher eine Wohnung in der wir zu dritt untergebracht sind, und dafür auch eine Miete bezahlen, also eine WG.
In diesem Personalhaus wo auch andere wohnen kommt einmal die Woche ein Putztrupp, der Bad und WC reinigt.Da in diesem Personalhaus des öfteren auch in anderen Wohnungen scheinbar die Ordnung zu wünschen übrig lässt, wurde ein Aushang verteilt der besagt, das die persönlichen Gegenstände in den jeweiligen Zimmern aufbewahrt werden sollen, und nicht im Bad beispielsweise.
Da aber persönliche Gegenstände wie Zahnbürste,Rasierer oder Duschzeug einfach ins bad gehören, und ich zumal im Bad mir extra eine Aufhängung geholt habe in der alles von mir sortiert drin steht statt auf dem Boden,und wir zudem Miete zahlen, darf es meiner Meinung nach nicht erlaubt sein alles einfach wegzuschmeissen, so wie es eben passiert ist.
Ich will aufstehen, zur Arbeit, geh ins Bad und alles ist entsorgt....alles!alles im Müll auf der Strasse!
Welche Rechte habe ich, um mich vor sowas zu schützen,das einfach Sachen im wert von über 50 franken einfach weggeschmissen werden.
Kann ich das in Rechnung stellen?ich zahle ja auch Miete wie in einer ganz normalen Wohnung.
Gruss Marco
Persönliche Gegenstände in WG einfach entsorgt
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zitat50 franken :
Schweizer Recht anscheinend.
ZitatKann ich das in Rechnung stellen?ich zahle ja auch Miete wie in einer ganz normalen Wohnung. :
Dem Verursacher (muss nicht der Vermieter sein), kann ja auch eine Fremdfirma sein.
Du solltest erst mal genau prüfen, was du eigentlich gemietet hast.
So wie ich das verstehe, hast du ein eigenes Zimmer und Mitbenutzung des Bades. Damit hättest du kein Recht, irgendwelche Bereiche des Bades exklusiv zu nutzen, insbesondere darfst du da keine eigenen Möbel aufstellen. Das ist wie ein Mietshaus mit Gemeinschaftsgarten: Da darf auch kein Mieter etwas eigenes aufbauen - übrigens selbst dann nicht, wenn er es allen zur Verfügung stellt, was dein Schrank offenbar nicht mal sein soll.
Hier kommt noch dazu, dass der Vermieter offenbar die Reinigung organisiert. Da hat er natürlich auch ein Interesse daran, dass diese Reinigung nicht erschwert wird durch von Benutzern aufgestellte Hindernisse. Der Vermieter hat also eine durchaus vernünftige "Hausordnung" erstellt, in der noch mal extra erwähnt wird, dass keine persönlichen Gegenstände (weder Schrank noch Inhalt) im Gemeinschaftsbereich geduldet werden. Eigentlich hätte er das nicht mal sagen müssen, es sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
Nicht selbstverständlich finde ich die Behauptung, dass "persönliche Gegenstände wie Zahnbürste,Rasierer oder Duschzeug einfach ins bad gehören". Das ist vielleicht Ansichtssache, aber speziell bei diesen Sachen würde ich Wert auf Hygiene legen und die nicht in der Öffentlichkeit, wo jeder rankommt, aufbewahren. Nun ja, Ansichten sind verschieden.
Ich finde es es nett vom Vermieter, dass er den nur zur Benutzung zur Verfügung gestellten Raum auch noch regelmäßig reinigen und somit auf den Ursprungszustand zurücksetzen lässt. Meistens wird die Reinigung den Benutzern übertragen und das gibt auch immer Ärger. Du wurdest auch ausdrücklich informiert, dass der Krempel dort nicht hingehört.
Ansonsten wie beim Vorredner: Um eine Rechnung zu stellen müsstest du erst mal feststellen, wer die Sachen weggeworfen hat. Und dann müsstest du gegebenenfalls noch einen Richter davon überzeugen können, dass der Kram so viel wert war. Mach dich jedenfalls darauf gefasst, dass, selbst wenn der Verursacher feststeht, dieser eine Haftpflichtversicherung hat.
Wenn du dich davor schützen willst, dass deine Sachen weggeworfen werden: bewahre sie einfach in deinem eigenen Zimmer auf. Sie gehören nicht in ein Gemeinschaftsbad.
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