Guten Tag zusammen,
mein Problem ist folgendes: Mein damaliger Vermieter hat mir in meinem Mietvertrag "Gartenanteil und Stellplatz" bewilligt.
Nun habe ich seit zweieinhalb Jahren einen neuen Vermieter (Mietvertrag ist geblieben),der mir dieses streitig macht. Ich müsse die Pflanzkübel entfernen! Kann ich darauf bestehen, das sie stehenbleiben dürfen.
Vor acht Jahren bin ich hier eingezogen, und solange stehen sie auch schon. Auf einmal sind sie ein großes Streitthema geworden.
Ferner hat er mir jetzt eine Mieterhöhung gegeben, ok.
Was ich aber wissen möchte, ist: Was bedeutet Vergleichsmieten? Diese Mietobjekte müssen in Größe und Ausstattung gleich sein, oder?
Der Vermieter hat zwei Objekte nebeneinander gekauft. Das eine Objekt hat vor dem Wohnzimmerfenster (2,50 m) eine Außenjalousie (automatisch) und eine Terrassentür zum Abschließen und das andere (mein angemietetes) nicht. Würde mir diese Ausstattung nun auch zustehen?
Vielen Dank für Antworten....
Pflanzkübel entfernen
10. März 2024
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Frage vom 10. März 2024 | 13:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflanzkübel entfernen
#1
Antwort vom 10. März 2024 | 13:42
Von
Status: Unbeschreiblich (129791 Beiträge, 41392x hilfreich)
Zitat :Kann ich darauf bestehen, das sie stehenbleiben dürfen.
Bekanntermaßen kann man ja auf fast alles bestehen.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl
von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit.
Falls dann keine Rechtsgrundlage erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.
Zitat :Was bedeutet Vergleichsmieten?
Dabei handelt es sich dabei um einen in der jeweiligen Gemeinde und in den letzten Jahren üblichen Mietpreis für vergleichbaren Wohnraum.
Zitat :Diese Mietobjekte müssen in Größe und Ausstattung gleich sein, oder?
Genau, oder ...
Zitat :Würde mir diese Ausstattung nun auch zustehen?
Nö.
#2
Antwort vom 10. März 2024 | 13:52
Von
Status: Senior-Partner (6357 Beiträge, 877x hilfreich)
Zitat :Ich müsse die Pflanzkübel entfernen!
Wo stehen die Dinger denn?
Zitat :Würde mir diese Ausstattung nun auch zustehen?
Nein.
Zitat :Ferner hat er mir jetzt eine Mieterhöhung gegeben, ok.
Wann, du hast zugestimmt?
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#3
Antwort vom 10. März 2024 | 13:59
Von
Status: Unbeschreiblich (40219 Beiträge, 6550x hilfreich)
Was genau schreibt er dir? Weder Gartenanteil noch Stellplatz sagt aus, ob du Pflanzkübel dort stehen lassen darfst.Zitat :Ich müsse die Pflanzkübel entfernen!
Oder nicht. Bevor hier noch alles zur Mieterhöhung nachgefragt wird... empfehle ich:Zitat :Was bedeutet Vergleichsmieten? Diese Mietobjekte müssen in Größe und Ausstattung gleich sein, oder?
Bitte den Wortlaut der Mieterhöhung hier anonymisiert lesbar machen.
Als Dokument hochladen und hierher verlinken oder die paar Zeilen im Wortlaut abschreiben.
Bei Mieterhöhungen ist uU jedes Wort wichtig, nicht nur eine €-Zahl.
Nö, nur vergleichbar. Ob die nebeneinander liegen und diesem VM gehören, ist egal.Zitat :Diese Mietobjekte müssen in Größe und Ausstattung gleich sein, oder?
#4
Antwort vom 10. März 2024 | 16:41
Von
Status: Lehrling (1675 Beiträge, 289x hilfreich)
So ganz geht aus deinen Ausgührungen noch nicht hervor, was genau der neue Vermieter will.
Will er "nur" dass du die Pflanzkübel wegmachst (wenn ja, warum, was stört ihn?) aber trotzdem die Fläche weiter nutzen kannst, oder will er diese Fläche selber nutzen?
Letzteres dürfte angesichts dessen
Zitat :Mein damaliger Vermieter hat mir in meinem Mietvertrag "Gartenanteil und Stellplatz" bewilligt.
eher nicht gehen (man müsste aber den Wortlaut der Vertragsklausel wissen)
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