Pflege-WG Heizkosten

13. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Pflege-WG Heizkosten

Hallo zusammen,
meine Schwiegermutter war in einer Pflege-WG (Einfamilienhaus mit ca. 110qm Wohnfläche) und hatte dort ein Zimmer (ca. 12-14qm) gemietet. Sie erhielt dabei Grundsicherung zur Rente und natürlich Leistungen aus der Pflegeversicherung. Betreiber der WG ist der Pflegedienst selber.

Nun ist uns aufgefallen, dass in der Berechnung des Sozialträgers 150 EUR monatliche Heizkosten bezahlt werden. Zum Einen dürfte doch bei der Vermietung eines einzelnen Zimmers nicht solche Heizkosten anfallen, bzw. Leerstand nicht auf die/den anderen Bewohner umgelegt werden ?

Dazu kommt, dass schon über 1,5 Jahre noch 2 weitere Bewohner mit dort leben, somit wären das ja 450 EUR Heizkosten pro Monat.......(wenn wir davon ausgehen, dass die anderen auch entspr. Heizkosten bezahlen.

Wie seht Ihr das ?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Als erstes sollte man mal Belegeinsicht nehmen und schauen was in den vertraglichen Vereinbarungen zum Thema Nebenkosten steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Wie seht Ihr das ?

Mit welchen Beträgen wurden denn die anderen Leistungen
Unterkunft
Verpflegung
Investitionskosten
berechnet?

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Unterkunft 277 €
Investitionskosten 39 €

Wobei letzteres keine Rolle gespielt hat für die Berechnung der Grundsicherung. Essensgeld auch nicht. Es wurde nur Unterkunft und Heizung gerechnet.

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#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Es wurde nur Unterkunft und Heizung gerechnet.

In meinem/unseren Fall berechnet die Pflegeeinrichtung die Heizung nicht getrennt, sondern die Unterkunft mit 394.- Euro pro Monat für eine Bewohnerin, die 24 Stunden am Tag betreut werden muss.

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Es ist ja aber keine Pflegeeinrichtung in diesem Sinne, sondern eine WG. Der Vermieter ist ein Pflegedienst, der auch die Pflege übernimmt. Wie auch immer, 150 EUR Heizkosten für die Anmietung eines 12qm Zimmers sollten doch etwas viel sein....

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Die Gemeinschaftsräume (Bäder, Küche, Treppenhaus, Wohnzimmer) werden nicht geheizt?

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#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wir reden von einem 12qm Zimmer in einem 120 qm Haus.....

Insgesamt werden 4 Zimmer vermietet. Sicherlich können die Gemeinschaftsraume da mit dazugerechbet werden, aber die anderen Zimmer doch nicht.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wir reden hier von einer SeniorenWG, da kann man dann getrost davon ausgehen, dass die Herrschaften es gerne etwas wärmer haben. Sicherlich sind 150 EUR fett ... aber ist es wirklich nur für die HK? Und sind die 120 qm verbrieft oder nur geschätzt? Dann dürfte es ein relativ kleines Haus sein. Was ist mit den Kellerräumen, können die auch beheizt werden? Die Angaben sind etwas ungenau würde ich meinen

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#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Es sind max. 120 qm geschätzt, eher weniger, im Keller wohnt der Eigentümer/Vermieter (Hanglage/Einliegerwohnung). Die 120qm sind im EG, ein DG gibt es nicht, Flachdachbau.

Anders herum aufgezäumt:

Seit 2 Jahren wohnen in dieser WG insgesamt 3 Dauerbewohner und immer wieder mal jemand zur Pflege auf Zeit. D.h. 3 Zimmer sind dauervermietet, die Schwiegermutter hatte das kleinste. Somit müssten ja die anderen Zimmer mindestens auch die 150 EUR Heizung (ja, es sind nur die Heizkosten) zahlen, was dann 450 EUR/Monat ergeben würde, also fast 5.500 EUR.......

Das Sozialamt hat bis zum Schluss diese 150 EUR Heizung bezahlt... Wobei ich nicht weiß, ob die wissen, dass d mehr Leute wohnen.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Ich denke ein Hinweis an das Amt auf die Merkwürdigkeiten könnte zu Nachforschungen und Rückforderungen führen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Das Amt sieht das Ganze so:

Zitat:
Wir müssen jedoch zunächst darauf vertrauen, dass diese vom Vermieter auch korrekt ermittelt wurden. Eine rechtliche Überprüfung könnte nur durch Sie bzw. Frau XXXXXX als Mieterin angestoßen werden, da es sich hierbei um Privatrecht handelt und das Sozialamt keine Mietvertragspartei ist. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass für die Heizkosten ein zu hoher Betrag gefordert wurde und ein Teil davon an Frau XXXXXX zurücküberwiesen werden muss, würde dieser wiederum dem Sozialamt zustehen, da von hier auch die monatlichen Kosten in Höhe von 150,00 € bei der Leistungsgewährung berücksichtigt wurden.

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wie sieht denn die HK-Abrechnung aus?

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Also könnte Frau XXXXXX bzw. deren Bevollmächtigter handeln.

Als erstes wäre mal relevant, wie der Wortlaut der vertraglichen Vereinbarung zu Miete und Nebenkosten aussieht, wie die Nebenkostenabrechnung aussieht.

Nächster Schritt wäre dann unter Umständen die Belegeinsicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wie sieht denn die HK-Abrechnung aus?


Das sagt das Amt:

Zitat:
Es war so, dass uns ein Mietvertrag für die Zeit ab dem XX.XX.2015 vorgelegt wurde. Laut diesem sollte die monatlich zu zahlende Miete insgesamt XXX € betragen. Hiervon entfielen auf die Kaltmiete XXX € und auf die Betriebskosten 244,00 €. Die Betriebskosten wurden als Betriebskostenpauschale erhoben. Auf Nachfrage, welche Anteile für Heizung und Strom in der Betriebskostenpauschale enthalten sind, teilte die XXXXXXXXX Hausverwaltungen GbR mit Schreiben vom XX.XX.XXXX mit, dass in der Pauschale von 244,00 € ein anteiliger Haushaltsstrom in Höhe von 25,00 € monatlich und anteilige Heizkosten in Höhe von 150,00 € monatlich kalkuliert wurden. Anhand dieser Beträge erfolgte dann die Festsetzung der bei der Leistungsgewährung zu berücksichtigenden Kosten für Unterkunft und Heizung.


Anscheinend wurde von der Hausverwaltung nie eine Abrechnung erstellt....

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Anscheinend wurde von der Hausverwaltung nie eine Abrechnung erstellt....


Na dann anfordern.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Na dann anfordern.


Das ist leider nicht mehr möglich, da der Pflegedienst einen Betreuer einsetzen lassen hat, welcher sich um die Sachen kümmert. Die Schwiegermutter ist in ein anderes Heim umgezogen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Betreuung selber übernehmen?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Längere Geschichte..... nicht möglich.....

Was ich nicht verstehe (hat jetzt nichts mit Mietrecht zu tun), das Amt sagt auch, dass die Heizkosten nicht nachvollziehbar sind, will aber selber nichts unternehmen.

Klar, wenn wir das jetzt rechtlich durchziehen würden, hätten wir den Stress und das Amt würde sich das Geld zurückholen.....

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Was ich nicht verstehe (hat jetzt nichts mit Mietrecht zu tun), das Amt sagt auch, dass die Heizkosten nicht nachvollziehbar sind, will aber selber nichts unternehmen.


Nicht "will", das Amt "kann" mangels aktivem Vertragsverhältnis nix machen.

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