Pflichten des Vermieters, Parkplätze und ständige Dauerbelüftung Hausflur

26. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Silvermatch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichten des Vermieters, Parkplätze und ständige Dauerbelüftung Hausflur

Hallo, bei den Pflichten des Vermieters bin ich grad etwas unschlüssig, wie die definiert sind. Ich habe da zwei Situationen, bei denen ich mich über den Tisch gezogen fühle.

Erste: Es gibt hier einen langen Wohnungsflur, der vom Treppenhaus durch eine Zwischentür abgetrennt ist und auf dem mehrere Wohnungseingänge liegen. Irgendjemand reisst hier ständig die Fenster direkt vor meiner Wohnungstür auf, Sommer wie Winter, Schlagregen, Sturm, Schnee, Fenster sind immer offen. Kälte und Feuchtigkeit ziehen durch die Tür und die dünnen Pappwände neben der Tür eben auch ständig zu mir rein. Hausverwaltung sagt, oh sorry, können wir gar nichts machen, schade. Jeder Mieter hat das Recht, die Fenster zu öffnen. Hast Du Pech, wenn Du mehr heizen musst, um Schimmel zu vermeiden. Die Fenster stehen wahrscheinlich immer offen, weil es aus einer Wohnung stark stinkt, die alte Dame ist "hygienisch" nicht mehr in gutem Zustand.

Zweite: Alle Mieter müssen für Unterhalt und Pflege der Parkplätze pauschal über die Nebenkostenabrechnung zahlen, egal, ob man den Parkplatz nutzt oder nicht. Problem: Aus Bequemlichkeit parken auch alle anderen da, die in den Häusern nebenan oder gegenüber wohnen. Die bezahlen aber den Unterhalt der Parkflächen nicht. Hausverwaltung: Oh schade, können wir gar nichts machen. Da steht ja schon ein Schild, dass das nur für Mieter ist, mehr können wir leider gar nicht machen. Ok, Schild ist da, aber von Dreck, Aufklebern und Bäumen so unlesbar, dass es eh keiner beachtet. Die Parkplätze sind ja auch ohne Schranke etc. frei zugänglich. Und die Mieter können dann Abends zusehen, wo sie parken und kurven dann 20 - 30 Minuten rum.

Ist das echt so, dass der Vermieter (vertreten durch die HV) da immer sagt, "ja können wir gar nichts machen, ist so, müssen sie hinnehmen". Durch die ständig offenen Fenster fliegt ja jetzt im Herbst auch jede Menge Dreck in den Flur, im Sommer die ganzen Bienen und Insekten, es ist eiskalt und Nass. Und bei den Parkplätzen frage ich mich, warum ich als Mieter dafür zahlen muss, wenn die Mehrzahl (immerhin rund 70%) quasi gratis parkt, weil sie nicht hier wohnen. Ich habe eher den Eindruck, die HV sagt grundsätzlich immer "och wie schade", weil sie keinen Bock haben, sich zu kümmern. Aber das kann es doch nicht sein, oder ist das wirklich so? Weiß da jemand was konkretes?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Silvermatch):
Jeder Mieter hat das Recht, die Fenster zu öffnen.
So ist es.
Und jeder Mieter hat das Recht die Fenster zu schließen.
Wenn die HV den Gebrauch der Fenster in der Hausordnung nicht weiter regelt, dann können Mieter nach Belieben öffnen und schließen.

Zitat (von Silvermatch):
Ist das echt so, dass der Vermieter (vertreten durch die HV) da immer sagt, "ja können wir gar nichts machen, ist so, müssen sie hinnehmen".
Dass diese HV das sagt: Offensichtlich ja.
Ob das Gesagte inhaltlich zutreffend ist: Nein.

Zitat (von Silvermatch):
Ich habe eher den Eindruck, die HV sagt grundsätzlich immer "och wie schade", weil sie keinen Bock haben, sich zu kümmern.
Das kommt vor, solche HV's gibt es mitunter.

Zitat (von Silvermatch):
Aber das kann es doch nicht sein, oder ist das wirklich so?
Wenn man seine Rechte gegenüber der HV nicht geltend macht, dann kommt eine HV mit einer solchen Haltung durch.

Zitat (von Silvermatch):
Weiß da jemand was konkretes?
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Mit den Fenstern dürfte die HV richtig liegen.
Beim Thema Parkplatz braucht die HV / der Vermieter wohl noch etwas Nachhilfe, sollte der Parkplatz tatsächlich Teilmder Mietsache sein ..


.

-- Editiert von User am 26. Oktober 2022 15:52

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Silvermatch):
der Vermieter (vertreten durch die HV)
Wer ist Vermieter?
Inwieweit vertritt die HV den Vermieter?
Besteht der Mietvertrag mit der HV oder mit einem privaten Vermieter (Wohnungseigentümer)?

Davon hängt ab, gegen wen berechtigte Forderungen hier geltend zu machen sind.

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#4
 Von 
Silvermatch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, wer der Vermieter ist, ist doch unerheblich. Und die Hausverwaltung vertritt üblicherweise die Interesseren des Vermieters und ist grundsätzlich erster Ansprechpartner für Anliegen der Mieter. Und natürlich besteht der Vertrag mit dem Vermieter (Gebäudeeigentümer), der für die Mieter aber nicht erster Ansprechpartner ist. Für Mängelmeldungen, Störungen etc. ist Ansprechpartner die Hausverwaltung, die ggf. Rücksprache mit dem Eigentümer hält oder je nach Vereinbarung mit diesem auch selbst Entscheidungen trifft.

Zitat (von AR377):
Wer ist Vermieter?
Inwieweit vertritt die HV den Vermieter?
Besteht der Mietvertrag mit der HV oder mit einem privaten Vermieter (Wohnungseigentümer)?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Silvermatch):
Kälte und Feuchtigkeit ziehen durch die Tür und die dünnen Pappwände neben der Tür eben auch ständig zu mir rein.
Eine Mietwohnung in Deutschland? Dünne Pappwände? Zu dir rein in die Wohnung zieht WAS?

zu 1: Ja, das Öffnen ist erlaubt und ja, das Schließen auch.
Zitat (von Silvermatch):
Durch die ständig offenen Fenster fliegt ja jetzt im Herbst auch jede Menge Dreck in den Flur, im Sommer die ganzen Bienen und Insekten, es ist eiskalt und Nass.
Moment. Im Sommer ist es nicht eiskalt und nass. Und im Herbst kommt nicht mehr Dreck als zu anderen Zeiten. Die ganzen Bienen gibts bald überhaupt nicht mehr---und die Fenster kannst du schließen, wenns dich stört.
Warum öffnet jemand immer die Fenster genau bei deiner Wohnungstür, wenns aus einer anderen Wohnung stinkt?

-Woanders haben Mieter oder HV Fliegengitter angebracht...oder nur die Kippfunktion in den Fenstern zugelassen.
-Woanders hat mal eine HV entschieden, dass die Fenster dort mit verschließbaren Griffen ausgestattet werden.
Dort öffneten die Reinigungskräfte diese Fenster mit dem Schlüssel. Stank dann eben in der übrigen Zeit.
Das verschlossene Fenster hat nach Jahren bei der Brandschau gestört. Dann wurde wieder geöffnet, wenns stank.
-Irgendwann zieht entweder ein Stinkender oder der gestörte Mieter aus.
Suchs dir raus.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Silvermatch):
Naja, wer der Vermieter ist, ist doch unerheblich.

Wie kommt man zu der absurden Theorie? Der Vermieter ist der Vertragspartner und somit alles andere als unerheblich ...
Sieht man schon daran, das man in der Regel den Vermieter verklagen muss und die HV durchaus umgehen darf.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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