Pflichten des Vermieters?

8. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Arlett
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichten des Vermieters?

Hallo, ich habe gleich mehrere Fragen.
1. Wir müssen manchmal von hinten in das Haus gehen über eine steinerne Wendeltreppe. Das ist gerade im Winter sehr gefährlich. Leider ist dort keine Beleuchtung. Kann ich vom Vermieter das Anbringen eines Bewegungsmelders verlangen?
2. Wir haben nur einen Briefkasten IM Haus. Leider kommen die Postboten nicht herein. Wir wollten einen Briefkasten außerhalb des Hauses haben, nur meint die Vermieterin, sie würde das nicht machen, weil ihr dort schonmal Briefkästen zerstört wurden. Wir haben oft schon Schreiben nicht bekommen. Was können wir tun bzw. ist sie doch zur Anbringung eines externen Briefkastens verpflichtet?
3. Wir wohnen über einem Hotel. Unsere Waschmaschine befindet sich im Waschkeller. Die Hotel-Waschmaschinen haben einen extra Wasserzähler. Unsere läuft aber über einen, der auch für das Waschbecken zählt. Und von diesem Waschbecken aus werden im Sommer die Pfalnzen draußen gegossen oder der Waschraum sauber gemacht. Auch unsere Wohnung hat keinen separaten Zähler. Könnten wir diesen aber verlangen?

Vielen Dank im Voraus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bambo
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)

Den Vermiter häte ich gerne.
1 Ja
2 Mite mindern
3 Nichts für wasser zahlen bis Zähler angebracht (wichtig was im Vertrag steht).
Gruß


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Arlett,

die ausreichnede Beleuchtung gehört zu den Verkehrssicherungspflichten des Vermieters. Insofern wäre auch der Nebeneingang ausreichend zu beleuchten. Besonders an die Sicherung vorhandener Treppenanlagen werden hohe Anforderungen gestellt, weil in solchen Bereichen die Gefahr von Stürzen groß ist.

Der Vermieter ist aber nicht verpflichtet, die Briefkästen außen anzubringen. Um Ihr Problem zu lösen, könnte man dem Postboten - mit Einverständnis des Vermieters - einen Haustürschlüssel geben, damit er jederzeit ins Haus kommt.

Der Vermieter ist auch nicht verpflichtet, in den Wohnungen nachträglich Wasseruhren zu installiern. Selbst wenn Sie die Uhr auf eigene Kosten installieren, muss (und kann) er nicht über den erfassten Verbrauch abrechnen, weil das Haus einheitlich ausgestattet sein muss. Die nachträgliche Ausrüstung der Wohnungen mit Wasseruhren liegt allein im Ermessen des Vermieters, er ist dann aber auch zur verbrauchsabhängigen Abrechnung verpflichtet.

Sie können aber verlangen, dass Ihre Wasseruhr in der Waschküche nur Ihren Verbrauch erfasst.

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

bambo du hast sowas von gar keiner ahnung unglaublich...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Arlett
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die Antworten.

@Gruwo
Der Schlüssel für den Postboten wäre grundsätzlich eine prima Idee. Nur haben wir immer verschiedene Postboten, geschweige denn Paketboten. Da liegt ja auch das größte Problem. Wenn wir ein Paket bekommen sollten, wir aber nicht zu Hause sind, kann der Bote nicht einmal den Benachrichtigungsschein in den Briefkasten werfen. Ich hatte deswegen auch schon eine Menge Schreibverkehr mit der Post. Die hat mir ein Postfach empfohlen, das auch wieder mit Kosten und Zeitaufwand (jedesmal hinfahren und schauen, ob was drin ist) verbunden. Langsam bin ich ziemlich ratlos, was das betrifft.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo,

wenn der Paketdienst nicht ins Haus kommt, schiebt er die Benachrichtungskarte m.W. unter der Haustür durch. Freundliche Nachbarn werfen diese in den entsprechenden Briefkasten.

Wenn Sie regelmäßig Pakete erhalten und sich im Haus kein Nachbar findet, um sie anzunehmen, ist m.E. das Postfach die einzig zuverlässige Lösung.

MfG Gruwo

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