Guten Tag, hoffe man kann mir hier mit Rat zur Seite stehen.
Folgende Problematik, wir sind vor ca 3-4 wochen kurz vor unserem Urlaub, ist unserem Vermieter aufgefallen das es minimale wasserspuren in der unteren wohnung an der decke sind, direkt unter unsere Dusche. Daraufhin haben wir uns darauf geeinigt, dass der Vermieter das während unserem Urlaub machen kann und anschauen lassen, im bei sein eines Bekannten. Wir wurden darauf hin von unserem Bekannten informiert das beim ausbau der Duschewanne fliesen gebrochen sind (Bad wurde bei beginn der miete im einem sauberen Zustand übernommen, alles gleich gefliest und sauber verfugt) nun sind wir aus dem urlaub zurück und der Schock ist gross, es sieht komplett scheise und zusammen gebastelt aus, fliesen haben eine andere farbe, sind unsauber geschnitten und eingefügt, fugen unter aller sau, sieht aus als hätte es ein kleinkind gemacht. Was können wir nun tun? Da wir so sicherlich nicht die wohnung genommen hätten.
Gruss und danke für jegliche Antworten
Pfusch nach Reparatur vom Vermieter
Zuerst einmal den VM schriftlich über den Zustand in Kenntnis setzen (mit Zugangsnachweis, keine E-Mail) und nachfragen, wenn die Arbeiten denn ordnungsgemäß beendet werden. So weiß er, dass Sie mit dem Pfusch nicht einverstanden sind und kann sein Gesicht wahren.
-- Editiert von AltesHaus am 20.06.2018 14:22
Haben ihn bereits informiert das wir mit der Lösung nicht einverstanden sind, das gepfuscht wurde und von uns auch erwartet wird die wohnung sauber irgendwann abzugeben. Vermieter antwortet aber mal wieder darauf nicht und übergeht es
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Sie haben selbstverständlich einen "echten" Brief geschrieben, Papier und Briefmarke und so, oder haben sie eine Mail hingeflappst?
Sie wollen etwas, also werden Sie sich in Bewegung setzen müssen. Verbindlich schreiben, Fotos machen (evtl. ein "Vorherfoto" beilegen) und dann nett anfragen, wann die Arbeiten schlussendlich erledigt sind und evtl. noch, dass Sie davon ausgehen, bis zum (zwei Wochen) eine Antwort zu erhalten. Aber das würde ich jetzt wirklich sehr sehr nett schreiben, wenn überhaupt.
Nur zur Klarstellung: Einen Anspruch auf Mietminderung habt ihr vermutlich nicht, aber einen Anspruch auf Widerherstellung des ursprünglichen Zustandes.
Uns geht es nicht um eine mietminderung, wir wollen nur wieder ein sauberes einheitliches bild im bad wie bei anmietung, was man für 1000 euro kaltmiete wohl erwarten kann
Schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung nach Datum und Zustellnachweis.
Mitteilen, das man nach Fristablauf das ganze im Rahmen der Selbstvornahme auf Kosten des Vermieters unter Verrechnung mit der Miete durch einen Fachbetrieb vornehmen lässt.
Und jetzt?
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