Pfusch nach Reparatur vom Vermieter

20. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Patrickyoo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfusch nach Reparatur vom Vermieter

Guten Tag, hoffe man kann mir hier mit Rat zur Seite stehen.

Folgende Problematik, wir sind vor ca 3-4 wochen kurz vor unserem Urlaub, ist unserem Vermieter aufgefallen das es minimale wasserspuren in der unteren wohnung an der decke sind, direkt unter unsere Dusche. Daraufhin haben wir uns darauf geeinigt, dass der Vermieter das während unserem Urlaub machen kann und anschauen lassen, im bei sein eines Bekannten. Wir wurden darauf hin von unserem Bekannten informiert das beim ausbau der Duschewanne fliesen gebrochen sind (Bad wurde bei beginn der miete im einem sauberen Zustand übernommen, alles gleich gefliest und sauber verfugt) nun sind wir aus dem urlaub zurück und der Schock ist gross, es sieht komplett scheise und zusammen gebastelt aus, fliesen haben eine andere farbe, sind unsauber geschnitten und eingefügt, fugen unter aller sau, sieht aus als hätte es ein kleinkind gemacht. Was können wir nun tun? Da wir so sicherlich nicht die wohnung genommen hätten.

Gruss und danke für jegliche Antworten




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3224x hilfreich)

Zuerst einmal den VM schriftlich über den Zustand in Kenntnis setzen (mit Zugangsnachweis, keine E-Mail) und nachfragen, wenn die Arbeiten denn ordnungsgemäß beendet werden. So weiß er, dass Sie mit dem Pfusch nicht einverstanden sind und kann sein Gesicht wahren.

-- Editiert von AltesHaus am 20.06.2018 14:22

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Patrickyoo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Haben ihn bereits informiert das wir mit der Lösung nicht einverstanden sind, das gepfuscht wurde und von uns auch erwartet wird die wohnung sauber irgendwann abzugeben. Vermieter antwortet aber mal wieder darauf nicht und übergeht es

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3224x hilfreich)

Sie haben selbstverständlich einen "echten" Brief geschrieben, Papier und Briefmarke und so, oder haben sie eine Mail hingeflappst?

Sie wollen etwas, also werden Sie sich in Bewegung setzen müssen. Verbindlich schreiben, Fotos machen (evtl. ein "Vorherfoto" beilegen) und dann nett anfragen, wann die Arbeiten schlussendlich erledigt sind und evtl. noch, dass Sie davon ausgehen, bis zum (zwei Wochen) eine Antwort zu erhalten. Aber das würde ich jetzt wirklich sehr sehr nett schreiben, wenn überhaupt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4289 Beiträge, 2441x hilfreich)

Nur zur Klarstellung: Einen Anspruch auf Mietminderung habt ihr vermutlich nicht, aber einen Anspruch auf Widerherstellung des ursprünglichen Zustandes.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Patrickyoo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Uns geht es nicht um eine mietminderung, wir wollen nur wieder ein sauberes einheitliches bild im bad wie bei anmietung, was man für 1000 euro kaltmiete wohl erwarten kann

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung nach Datum und Zustellnachweis.

Mitteilen, das man nach Fristablauf das ganze im Rahmen der Selbstvornahme auf Kosten des Vermieters unter Verrechnung mit der Miete durch einen Fachbetrieb vornehmen lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 296.127 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
119.617 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.