Hallo Forum,
ich bewohne eine kleine Wohnung zur Miete. Nun bekam ich die Jahres-Nebenkostenabrechnung. Ich muss etwas nachzahlen, ca. 70 Euro. Das ist ok. Bislang zahle ich pro Monst eine Vorrauszahlung von 40 Euro für Betriebskosten und nochmal 40 Euro für die Heizkosten. Nun erhöht der Vermieter aber die Betriebskosten um 30 Euro pro Monat auf 70 Euro pro Monat.
Ist soviel auf einmal zulässig?
Gruss
K.
Plötzliche Erhöhung der Betriebskoten Vorrauszahlung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatNun erhöht der Vermieter aber die Betriebskosten um 30 Euro pro Monat auf 70 Euro pro Monat. :
Angesichts der exorbitanten Steigerung der Energiekosten und den Steigerungen in anderen Bereichen durchaus weise,
ZitatIst soviel auf einmal zulässig? :
Kommt ganz darauf an, wie der Vermieter das ganze begründet hat.
ZitatAngesichts der exorbitanten Steigerung der Energiekosten und den Steigerungen in anderen Bereichen durchaus weise, :
Der TE hat nach dem geschilderten Sachverhalt aber bis dato Vorauszahlungen von 40€ für Betriebskosten und weitere 40€ für Heizkosten bezahlt. Insofern wäre eine Erhöhungsbegründung der Betriebskosten von 40€ auf 70€ durch gestiegene Energiekosten wohl wenig plausibel.
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War die Abrechnung für ein ganzes Jahr, oder bist du im Abrechnungsjahr irgendwann eingezogen?
ZitatInsofern wäre eine Erhöhungsbegründung der Betriebskosten von 40€ auf 70€ durch gestiegene Energiekosten wohl wenig plausibel. :
Meiner Meinung nach ist der Ansatz von 80,00 € (NK zzgl. HK) wohl doch recht niedrg angesetzt, auch wenn man in einem Wohnklo mit Küche wohnt.
ZitatIst soviel auf einmal zulässig? :
Klares Nein!
Die Erhöhung der Betriebskosten ist in § 560 Abs. 4 BGB geregelt. Es kann also nach einer Abrechnung eine angemessene Erhöhung gefordert werden.
Die Betriebskostenvorauszahlung könnte also um 5,83€ erhöht werden.
Dass die Energiekosten in 2021 deutlich gestiegen sind ist dagegen kein Grund für eine Erhöhung. Freiwillig kann man den höheren Betrag natürlich zahlen, wenn man erhebliche Nachzahlungen für 2022 vermeiden will.
ZitatNun erhöht der Vermieter aber die Betriebskosten um 30 Euro pro Monat auf 70 Euro pro Monat. :
Ist soviel auf einmal zulässig?
Ist doch nicht richtig. Es müßte heißen: um € 30,00 erhöht ergibt eine mtl.Vorauszahlung statt wie bisher € 80,00, nun mtl.€ 110,00. Nach Adam Riese..
ZitatDie Betriebskostenvorauszahlung könnte also um 5,83€ erhöht werden. :
Dummerweise schrieb der Gesetzgeber aber "angemessene Erhöhung", sein Wille war es also durchaus, das eine Entscheidung im Einzelfalle getroffen wird.
Wo kommen denn die merkwürdigen 5,83 EUR überhaupt her?
Gilt das für alle Betriebskosten? Die kalten und die warmen?Zitataber die Betriebskosten um 30 Euro pro Monat :
Du sollst monatlich 30,- mehr zahlen. Das wären dann statt 80,- nun 110,-. Evtl. haben sich nicht nur (deine) Verbrauchskosten erhöht?
Wie setzen sich die 70,- Nachzahlung zusammen?
70,- mehr pro Monat finde ich nicht.
Leo Adam Riese auch nicht...
ZitatDummerweise schrieb der Gesetzgeber aber "angemessene Erhöhung", sein Wille war es also durchaus, das eine Entscheidung im Einzelfalle getroffen wird. :
Ja, auf Basis der erfolgten Abrechnung und nicht auf Basis einer Prognose.
Da das auch noch ein beidseitiger Anspruch ist, dürfte klar sein, dass die Nachzahlung den Maßstab für die Angemessenheit bildet.
ZitatWo kommen denn die merkwürdigen 5,83 EUR überhaupt her? :
70 / 12 = 5,83
ZitatJa, auf Basis der erfolgten Abrechnung :
Da bin ich anderer Meinung, hätte der Gesetzgeber das gewollt, hätte er es auch mitgeteilt.
Zitat70 / 12 = 5,83 :
Und wo steht, dass man das so rechnen muss ?
In diesem Urteil BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 294/10 finden sich die Relevanten Aussagen. Das Urteil ist lang, die Urteilsbegründung im Detail lesenswert. Ich zitiere hier aber nur einen Teil des offiziellen Tenors: "Die letzte Betriebskostenabrechnung ist Grundlage für eine Anpassung der Vorauszahlungen, hindert aber nicht die Berücksichtigung anderer - bereits eingetretener oder noch eintretender - Umstände, von denen die im laufenden Jahr entstehenden Kosten voraussichtlich beeinflusst werden. "ZitatUnd wo steht, dass man das so rechnen muss ? :
In der Urteilsbegründung wird auf Gesamtsumme / 12 als Basis für die Vorauszahlung verwiesen. Alle Abweichungen davon müssen begründet werden. Nicht abstrakt, sondern konkret. Das mag im Detail möglich aber aufwändig sein.
Hier in diesem Fall sollen ja noch nicht mal die Heizkostenvorauszahlungen sondern die Betriebskostenvorauszahlungen nahezu verdoppelt werden. Die Begründung dazu wird sicherlich nicht unanspruchsvoll.
ZitatHier in diesem Fall sollen ja noch nicht mal die Heizkostenvorauszahlungen sondern die Betriebskostenvorauszahlungen nahezu verdoppelt werden :
Da habe ich tatsächlich meine Zweifel (dass es lediglich die BK sind), aber möglich wäre es. Es wäre auch möglich, dass das dies nicht so schwer zu begründen wäre. Die wichtigste Frage für mich wäre, ob es sich hier um ein volles Abrechnungsjahr handelt, oder der TE irgendwann im lfd. Jahr eingezogen ist.
ZitatAngesichts der exorbitanten Steigerung der Energiekosten und den Steigerungen in anderen Bereichen durchaus weise, :
Ja, das überlege ich auch, es ist ja eine Vorrauszahlung.
K
ZitatKommt ganz darauf an, wie der Vermieter das ganze begründet hat. :
Habe nur mit der Sachbearbeiterin telefoniert. Sie meinte nur dass die betriebskosten steigen und einige mieter bis zu 1.000,-- euro nachzahlen müssen.
K.
ZitatDer TE hat nach dem geschilderten Sachverhalt aber bis dato Vorauszahlungen von 40€ für Betriebskosten und weitere 40€ für Heizkosten bezahlt. Insofern wäre eine Erhöhungsbegründung der Betriebskosten von 40€ auf 70€ durch gestiegene Energiekosten wohl wenig plausibel. :
Es geht um Erhöhung der Betriebskosten, nicht der Energiekosten. Da bleibt es bei 400,-- Euro.
K.
ZitatWar die Abrechnung für ein ganzes Jahr, oder bist du im Abrechnungsjahr irgendwann eingezogen? :
Das komplette Jahr 2019.
K.
ZitatDass die Energiekosten in 2021 deutlich gestiegen sind ist dagegen kein Grund für eine Erhöhung. Freiwillig kann man den höheren Betrag natürlich zahlen, wenn man erhebliche Nachzahlungen für 2022 vermeiden will. :
Es geht um Betriebskosten, nicht um Energiekosten. Die Energiekosten VZ wurde ja nicht erhöht.
K.
ZitatEs geht um Erhöhung der Betriebskosten, nicht der Energiekosten. :
Dann dürfte die Grenze für die Erhöhung bei 6 EUR liegen.
Will der Vermieter mehr, muss er das erst mal substantiiert belegen. Ein "alles wird teurer" ist da nutzlos.
Wenn du freiwillig mehr zahlen willst, ist das deine Sache. Die rechtlichen Grundlagen wurden genannt. Ich möchte jedoch noch auf eine unrechtliche Sache eingehen: Wenn du deine eigenen Finanzen im Griff hast, ist es regelmäßig sinnvoller, selber einen gewissen Betrag auf die Seite zu legen. Falls eine Nachzahlung kommt, so kannst du diese davon begleichen. Eine Nachzahlung ist für den Mieter in der Regel sinnvoller als ein Guthaben, dem er im Zweifel hinterherlaufen muss.
Ausnahme wäre aus meiner Sicht, wenn du verschuldet bist und eine Pfändung droht. Alternativ wenn du dich selber so einschätzt, dass du die Finger nicht vom zurückgelegten Geld lassen kannst. Wenn nämlich nichts zurückgelegt wurde und eine Nachzahlung kommt, dann kann das schon problematisch werden.
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