Portas-Türen in Mietwohnung

6. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.03.2009 15:55:17
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Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Portas-Türen in Mietwohnung

Anfang des Jahres ist mein Vater leider verstorben, der über 30 Jahre!!! in einer Mietwohnung gelebt hat. In der Wohnung wurden vor mind. 25 Jahren, 6 Türen (inkl. Rahmen) von der Fa. Portas mit einer dunklen Holz-Folie überzogen (eine schriftliche Genehmigung, bzw. Vereinbarung Seitens der HV mit meinem Vater gibt es nicht).

Lt. einem RA der auch den Mietvertrag angesehen hat, muss ich die Türen nicht „abziehen“ bzw. renovieren lassen (Zeitwert - alt für neu). Lt. Hausverwaltung (Vermieter) schon, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt („bei Veränderungen, die ein Mieter in der Wohnung vornimmt, wird zwischen baulichen Veränderungen und Einrichtungen unterschieden“)

In dem Vertrag steht unter „bauliche Veränderungen“:
„Bauliche oder sonstige Änderungen innerhalb der Mieträume oder an den darin befindlichen Einrichtungen und Anlagen darf der Mieter ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht vornehmen“ (Bemerkung: die gibt es eben nicht). „Das gilt insbes. für das Streichen der Loggien, Balkone, äußere Fassadenrahmen, Brüstungen, Anbringen von Jalousetten, usw.“
Bemerkung: was bedeutet usw. ??

und unter „Beendigung der Mietzeit“:
„Die Mieträume, Einrichtungen und Zubehörstücke sind bei Beendigung des Mietverhältnisses im gebrauchsfähigen und gereinigten Zustand zurückzugeben. Schäden werden zu Lasten des Mieters auf Veranlassung des Vermieters behoben....“. Bemerkung: Ein „Schaden“ ist nicht entstanden und gebrauchsfähig sind die Türen!

Gem. einer Info aus dem Internet (LG Münster, Az. 8 S 260/98 , aus: WM 9/99, S. 515)
„Handelt es sich um erhebliche bauliche Veränderungen der Mietsache (hier: Einbau eines Isolierglasfensters), so braucht der Mieter bei Auszug und Rückgabe der Mietwohnung den alten Zustand nicht wieder herstellen. Nur wenn der Vermieter bei der Genehmigung einen Entfernungsvorbehalt erklärt hat, muss der alte Zustand wieder hergestellt werden.“

Ich soll die Türen „nur“ in den Originalzustand versetzen (ohne malern/streichen). D.h. „abziehen“ bzw. renovieren lassen ohne dass Einfräsungen zu sehen sind. Sozusagen „malerfähig“ machen.

Wenn ein z. B. „Einbau eines Isolierglasfensters“ (s.o.) als „erhebliche bauliche Veränderungen der Mietsache“ gilt und nicht wieder hergestellt werden muss, kann das doch bei „Portas-Türen“ nicht der Fall sein, oder !?

Der Mietvertrag ist aus dem Jahre 1975 und m. W. gelten die „Bestimmungen“ nach neuster Gesetzgebung nicht mehr !!

Das abziehen, abschleifen und Instand setzen kostet lt. Portas etwa € 2.000.-. Wenn ich es über eine andere Firma machen lasse etwa € 1.200.-. Wie stehen diese Kosten mit der Aussage: „alt für neu“ (Zeitwert) in Verbindung. Der Hausmeister, der mit mir die Abnahme durchführen wird, hat ein Angebot von einem Maler (etwa € 1.300 die natürlich ich tragen soll), der die Türen so belassen!!! und darüber streichen würde (irgendein Spezialgemisch). Lt. HM würde die Abnahme dann auch erfolgen. Bemerkung: ?????

Die Hausverwaltung ist auch nach mehreren „kommunikationspsychologischen“ Gesprächen und Angebot einer Pauschale in Höhe von € 500.-, absolut nicht verhandlungsbereit. Es handelt sich um eine große Hausverwaltung und ich möchte keinen Rechtsstreit beginnen, dennoch sehe ich nicht ein, diese (hohen) Kosten zu tragen.

Fragen:
Muss ich die Türen „renovieren“?
Was kostet eine neue Tür - „alt für neu“ (Zeitwert)?
Muss sich der Vermieter einen neu-für-alt-Abzug anrechnen lassen?
Oder erhält der Mieter hinterher eine Erstattung und wenn ja, in welcher Höhe erhält, z.B. als Prozentsatz vom Zeitwert oder Restwertentschädigung, und keinen Rückbau vornehmen muss??
Was müsste ich max. bezahlen (ggf. „Schadensminderungspflicht“) - obwohl ja kein Schaden entstanden ist?
Was kann ich tun, bzw. was können Sie mir empfehlen?

Vielen Dank!

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32 Antworten
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#1
 Von 
Pachlus
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Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Also: die Türen mit einem Holzfurnier überziehen zu lassen ist keine bauliche Veränderung! Diese Folie ersetzt den sonst üblichen Anstrich und fällt bestenfalls in den Bereich der Schönheitsreparatur.
Wie sieht da der Mietvertrag aus? Was steht drin? Teil uns das bitte mit! :dau:

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#2
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
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Bachelor
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#3
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
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Bachelor
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#4
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Nee, Scalar, höchsten unter Verbesserung der Mietsache! :devil:
Die Folien halten nämlich ein Leben lang! :)

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#5
 Von 
guest-12307.03.2009 15:55:17
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

@scalar2:

Die Frage ist ja wohl nicht ernst gemeint, oder ???
Würde dann deiner Meinung nach das Steichen der Türen auch darunter fallen ??

Es wurde gesagt: "eine bauliche Veränderung" und dem stimme weder ich noch der RA zu.

Wäre schön, wenn ich zu meinen Fragen - auch innerhalb des Textes - brauchbare Antworten bekommen könnte. Mir liegt hier sehr viel dran.......

Vielen Dank

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#6
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Nun sag uns doch mal was zu den Schönheitsreparaturenanforderungsvereinbarungen (scheenes Wort, gelle?)
Wenn davon nichts drin steht, dann fragst Du den VM einfach wo es steht!
Wenn er es Dir nicht zeigen kann wo es steht ist es nicht wahr! :(

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#7
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

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#8
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#9
 Von 
guest-12307.03.2009 15:55:17
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

@dem User formerly known as Morthingale

Zur Info:
Alle PORTAS-Dessins für Türen sind exakte Nachbildungen von Holzfurnieren

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#10
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

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#11
 Von 
Pachlus
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Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Es kommt bei der Gestaltung der Räume nie auf den Geschmack des Vermieters an! Das was da abgeliefert wird muß dem nächten Mieter zumutbar und gebräuchlich sein! Feuerrote Wand oder so - nneee! Der nächte M pinselt sowieso über, wenn er nicht gerade ein Göpgöp ist.
Ich denke, hier ist überhaupt keine Arbeit durch den Erben erforderlich! :grins:

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12307.03.2009 15:55:17
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich frag mich, ob Ihr den Text richtig lesen habt ? SORRY für diese Anmerkung aber gerne noch Mal:

zum Thema Schönheitsreparturen gibt es einen §§ - ABER DER GILT NICHT MEHR.
Bedeutet - ich muss KEINE Schönheitsreparturen durchführen, nicht malern, streichen,Tapeten abziehn, irgendwas instant halten, sonstiges...............

Dass die Wohnung mit der Folie schwer zu vermieten ist ist mir auch klar, aber warum dann - gerne noch Mal (@ Legende & Unsterblich):

"Der Hausmeister, der mit mir die Abnahme durchführen wird, hat ein Angebot von einem Maler (etwa € 1.300 die natürlich ich tragen soll), der die Türen so belassen!!! und darüber streichen würde (irgendein Spezialgemisch). Lt. HM würde die Abnahme dann auch erfolgen"

kann mir das jemand erklären ???

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#13
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Also diese Folie zu überstreichen ist wirklich sehr schwer, d.h. nicht das Überstreichen, sondern die erforderliche Haftung aus derselben.
Ich halte die Folien für zumutbar, denn es war damals -und übrigens noch heute-
üblich, solche Folien zur Arbeitserleichterung aufkleben zu lassen. Das war und ist übrigens nicht billig! Ist aber keine bauliche Veränderung! Ende! :banana:

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

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#15
 Von 
guest-12307.03.2009 15:55:17
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

@Pachalus: Danke für die Info.

@Legende: Danke auch. Ist das sicher, dass es bei Folie nicht ist !?

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#16
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

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#17
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#18
 Von 
guest-12307.03.2009 15:55:17
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

@scalar2:

Woher WIR das wissen:
Meinst du, dass ich ohne voherige Recherche und Nachfrage bei einem RA diesen Treat geschrieben hätte ??? Ich wollte noch andere Meinungen, Informationen, Tipps, damit ich ggf. mit der HV noch ein letztes Mal verhandeln kann, weil ich keinen Rechtsstreit möchte, OK ?? Aber ich hätte eine Rechtsschutzversicherung........

Diese Klauseln sind nach neuster Rechtssprechung UNWIRKSAM.

Kann das sein, dass du selber in einer HV arbeitest ? Schadensregulierung ?
Oder ein Vermieter bist , der schlechte Erfahrung mit Mietern hatte ?

Ich frag nur, ich selber bin kein Mieter aber Vermieter (verstehe das auch!) aber hier ging es um meinen verstorbenen Vater der 33 Jahre in der Wohnung gelebt hat......

Tread Ende

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#19
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
Diese Klauseln sind nach neuster Rechtssprechung UNWIRKSAM.


Na dann ist doch alles im Lot, was fragsten dann hier so rum?. ;)


quote:
Meinst du, dass ich ohne voherige Recherche und Nachfrage bei einem RA diesen Treat geschrieben hätte ???


Ähh...und dein RA empfiehlt dir nen Fred zu eröffnen :???:

*koppklatsch* :crazy:




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#20
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Manoman, Scarlar, es sind doch keine roten Wände da, es war doch nur ein Beispiel!!
Ich denke, er hat reichlich Argumente, das unberechtigte Ansinnen des VM abzuwehren, gelle? Nun lass das mal den Anwalt machen!


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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#22
 Von 
guest-12307.03.2009 15:55:17
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

oh Mann, oh Mann, eigentlich hatte ich "Treat Ende" geschrieben, aber leider muss ich noch mal.

@scalar2:

1. Es gibt auch andere User ! Oder bist du jemand der "Verallgemeinert" ?
2. Bitte die Treats genau lesen, steht alles drin.
3. die Hoffnung stirbt zuletzt - ich kann dich beruhigen "Fachanwalt für Mietrecht"
4. Jeder RA vertritt seinen Mandaten so gut er kann - Recht haben heißt aber nicht automatisch Recht bekommen.
5. Ja, der Vertrag ist "so alt" (33 Jahre!!!), dass Teile daraus unwirksam sind.
6. Nachdem du meine Fragen, von Vorhin leider nicht beantwortet hast, gehe ich davon aus, dass ich den Nagel auf den Kopf getroffen habe.... dann könnte ich deine Argumente ggf. noch verstehen - aber nicht akzeptieren
7. Dachte ich, es ist ein Forum, indem die User Tipps bekommen und nicht wie ein Schwerverbrecher behandelt werden - sorry, ist aber mein Gefühl...
8. der einzige der mir hier wirklich weitergeholfen hat (hier und per PN mit Tipps), war PACHLUS
9. Ich bedanke mich hiermit offiziell bei Pachlus - deine letzte PN habe ich mir natürlich zu Herzen genommen :-)
10. Vielen Dank & Gute Nacht.

Endgültiges Treatende

-- Editiert am 07.03.2009 01:37

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#23
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
oh Mann, oh Mann, eigentlich hatte ich "Treat Ende" geschrieben, aber leider muss ich noch mal.


Hoffe es hat nicht weh getan...lol

BTW: Der Thread gehört nicht dem Eröffner sondern dem Forum.. ;)

quote:
Endgültiges Treatende


Nööö...und mal a bissel english lernen wenn man sowas neumodisches wie Thread versucht zu schreiben. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12307.03.2009 15:55:17
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Hey Koppklatsch,

bei dem Kollegen (Scalar) hatte ich Recht, nachdem ich jetzt erst einen "eigenen" Thread von ihm gelesen habe (meine das mit der HV).

Bei dem Wort "Thread" hattes du Recht ! Respekt - gut aufgepasst ! Ich bin der englischen Sprache schon mächtig, aber ein kleiner Fehler kann passieren - und dazu steh ich auch.

Und wenn du mal wieder Fragen zu SW (OEM-Produkte) oder sonstige IT-Belange eine Frage hast, oder Probleme bei der Kommunikation, dann helfe ich dir gerne weiter !!!

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#25
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

]Ach weissu hugo-egon..wenn ich Fragen hab mache ich einfach nen Fred hier auf..aba thx für dein Angebot..momentan bin ich wunschlos glücklich und ziemlich müde... was meinst du denn mit Problemen bei der Kommunikation :???: Also ich schätze mich sehr kommunikativ ein. :grins:

Upps..sorry für top-offic ;)

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

[quoteJa, weil Pachlus dir nach dem Mund geredet hat. ]
Nee, also weeste Scalar, wenn ick wat nich leiden kann, denn isset dit!
Ick halt mir an son altdeutschet Jedicht:
"Sprich ja und nein und dreh und deutle nicht"

Fährt man gut mit! :cheers:

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#30
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
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