Hallo,
Wir haben ein Einfamilienhaus gemietet. Nun ist der Vermieter
bei seiner Freundin rausgeflogen. Er will seine Post , per Nachsendeantrag, an unsere Adresse schicken lassen. Ist das rechtens?
Post des Vermieters an unsere Adresse
28. Januar 2020
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Frage vom 28. Januar 2020 | 12:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Post des Vermieters an unsere Adresse
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#1
Antwort vom 28. Januar 2020 | 13:09
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
Ist zwar recht ungewöhnlich, aber zumindest keine Straftat. Es ist anzunehmen, dass der Vermieter in kürzester Zeit wieder eine eigene Anschrift hat.
An Ihrer Stelle würde ich 3 Augen zudrücken und ihm diesbezüglich entgegenkommen.
-- Editiert von Leo4 am 28.01.2020 13:11
#2
Antwort vom 28. Januar 2020 | 13:15
Von
Status: Unparteiischer (9907 Beiträge, 4487x hilfreich)
Du solltest mindestens sicherstellen, dass der Vermieter keinen Zugriff auf deine Post erhält. Den Schlüssel von eurem Briefkasten würde ich ihm also nicht anvertrauen.ZitatHallo, :
Wir haben ein Einfamilienhaus gemietet. Nun ist der Vermieter bei seiner Freundin rausgeflogen. Er will seine Post , per Nachsendeantrag, an unsere Adresse schicken lassen. Ist das rechtens?
Ich vermute, rein rechtlich müsst ihr dies nicht dulden. Ihr habt ein Einfamilienhaus gemietet. Wenn da nichts spezielles im Mietvertrag drinsteht, darf der Vermieter keine Teile des Hauses oder des Grundstückes anderweitig benutzen. Ich stimme aber Leo4 zu, dass man bei einem guten Mietverhältnis kulant sein sollte. Wobei das Grenzen haben sollte (siehe oben).
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#3
Antwort vom 28. Januar 2020 | 17:55
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Das ist OK, während längerer urlaubsbedigter Abwesenheit lasse ich die Post auch temporär an eine Ausweichadresse zustellen.
#4
Antwort vom 28. Januar 2020 | 19:31
Von
Status: Lehrling (1351 Beiträge, 154x hilfreich)
ZitatEs ist anzunehmen, dass der Vermieter in kürzester Zeit wieder eine eigene Anschrift :
Evtl. nach der Eigenbedarfskündigung ??
#5
Antwort vom 28. Januar 2020 | 20:05
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
ZitatEvtl. nach der Eigenbedarfskündigung ?? :
Wenn er sich das leisten kann und will, wäre durchaus denkbar.
#6
Antwort vom 28. Januar 2020 | 22:46
Von
Status: Unbeschreiblich (120172 Beiträge, 39841x hilfreich)
ZitatDu solltest mindestens sicherstellen, dass der Vermieter keinen Zugriff auf deine Post erhält. Den Schlüssel von eurem Briefkasten würde ich ihm also nicht anvertrauen. :
Volle Zustimmung.
ZitatIch vermute, rein rechtlich müsst ihr dies nicht dulden. :
Korrekt. Der Vermieter muss schauen wie er sein Zustellprobleme selber löst.
ZitatWenn er sich das leisten kann und will, wäre durchaus denkbar. :
Die paar EUR für Schreiben und Zustellung wird er wohl haben...
#7
Antwort vom 29. Januar 2020 | 19:27
Von
Status: Lehrling (1351 Beiträge, 154x hilfreich)
Zitat:ZitatEvtl. nach der Eigenbedarfskündigung ?? :
Wenn er sich das leisten kann und will, wäre durchaus denkbar.
Wäre für mich ja ein klassischer Fall von Eigenbedarf.....
#8
Antwort vom 29. Januar 2020 | 20:05
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
ZitatDie paar EUR für Schreiben und Zustellung wird er wohl haben... :
Mein Post war auf Eigenbedarf gemünzt , nicht auf die Postzustellung.
ZitatWenn er sich das leisten kann und will, wäre durchaus denkbar. :
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