Post des Vermieters an unsere Adresse

28. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
go537293-28
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Post des Vermieters an unsere Adresse

Hallo,
Wir haben ein Einfamilienhaus gemietet. Nun ist der Vermieter bei seiner Freundin rausgeflogen. Er will seine Post , per Nachsendeantrag, an unsere Adresse schicken lassen. Ist das rechtens?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Ist zwar recht ungewöhnlich, aber zumindest keine Straftat. Es ist anzunehmen, dass der Vermieter in kürzester Zeit wieder eine eigene Anschrift hat.
An Ihrer Stelle würde ich 3 Augen zudrücken und ihm diesbezüglich entgegenkommen.

-- Editiert von Leo4 am 28.01.2020 13:11

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von go537293-28):
Hallo,
Wir haben ein Einfamilienhaus gemietet. Nun ist der Vermieter bei seiner Freundin rausgeflogen. Er will seine Post , per Nachsendeantrag, an unsere Adresse schicken lassen. Ist das rechtens?
Du solltest mindestens sicherstellen, dass der Vermieter keinen Zugriff auf deine Post erhält. Den Schlüssel von eurem Briefkasten würde ich ihm also nicht anvertrauen.

Ich vermute, rein rechtlich müsst ihr dies nicht dulden. Ihr habt ein Einfamilienhaus gemietet. Wenn da nichts spezielles im Mietvertrag drinsteht, darf der Vermieter keine Teile des Hauses oder des Grundstückes anderweitig benutzen. Ich stimme aber Leo4 zu, dass man bei einem guten Mietverhältnis kulant sein sollte. Wobei das Grenzen haben sollte (siehe oben).

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Das ist OK, während längerer urlaubsbedigter Abwesenheit lasse ich die Post auch temporär an eine Ausweichadresse zustellen.

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#4
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Es ist anzunehmen, dass der Vermieter in kürzester Zeit wieder eine eigene Anschrift


Evtl. nach der Eigenbedarfskündigung ??

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#5
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Evtl. nach der Eigenbedarfskündigung ??


Wenn er sich das leisten kann und will, wäre durchaus denkbar.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Du solltest mindestens sicherstellen, dass der Vermieter keinen Zugriff auf deine Post erhält. Den Schlüssel von eurem Briefkasten würde ich ihm also nicht anvertrauen.

Volle Zustimmung.



Zitat (von cauchy):
Ich vermute, rein rechtlich müsst ihr dies nicht dulden.

Korrekt. Der Vermieter muss schauen wie er sein Zustellprobleme selber löst.



Zitat (von Leo4):
Wenn er sich das leisten kann und will, wäre durchaus denkbar.

Die paar EUR für Schreiben und Zustellung wird er wohl haben...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Zitat (von philosoph32):
Evtl. nach der Eigenbedarfskündigung ??


Wenn er sich das leisten kann und will, wäre durchaus denkbar.


Wäre für mich ja ein klassischer Fall von Eigenbedarf.....

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die paar EUR für Schreiben und Zustellung wird er wohl haben...


Mein Post war auf Eigenbedarf gemünzt , nicht auf die Postzustellung.

Zitat (von Leo4):
Wenn er sich das leisten kann und will, wäre durchaus denkbar.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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