Post vom ehemaligen Mitbewohner

16. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Melanie_88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Post vom ehemaligen Mitbewohner

Hallo,
habe hier ein Problem mit der Post meines Schwagers. Er ist obdachlos. Wohnte einen Monat bei uns. Wir wollten ihm helfen Geld und Wohnung zu beantragen. Meldeten ihn dafür bei uns an damit er einen neuen Ausweis beantragen konnte da ihm seiner verloren ging erc. . Auf jedenfall entschied er sich dann dafür wieder weg zu gehen ohne etwas an Papiere gemacht zu haben. Wir meldeten ihn frist gemäß ab. Erhalten aber nun noch 4 Monate nach Abmeldung, Post für ihn. Mahnschreiben etc. .. . Wir öffneten keinen Brief und brachten sie immer wieder zur Post mit den Worten unbekannt verzogen.
Wir haben sorge das irgendwann Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen wegen seiner Schulden, da er sich nicht irgendwo anmeldet oder ummeldet. Was kann man tuhen damit seine Briefe nicht mehr zu uns kommen? Wir wollen seine Probleme speziell Finanziellen Probleme nicht hier haben.
Kann mir jemand weiter helfen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Melanie_88):
Was kann man tuhen damit seine Briefe nicht mehr zu uns kommen?


Außer sie immer wieder mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zurück schicken, nichts.

Kleiner Versuch:

Hinweis an Briefkatsen

Keine Post für Herrn XYZ einwerfen

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Eventuell man die Beschriftung vom Briefkasten prüfen?
Wenn da nur der Nachname steht, dann mit Vor- und Nachname beschriften (der Schwager sollte ja einen abweichenden Vornamen haben).


Wenn danach immer noch Post ankommt:
Den Zusteller abfangen und ihn mal fragen weshalb er fremde Post in euren Briefkasten wirft.

Wenn sich das nichts nützt: Zustellunternehmen anschreiben und auffordern man möge dem Zusteller doch eine Nachschulung bezüglich ordnungsgemäßer Zustellung geben. Ansosnte würde das demnächst ein Gericht auf Kosten des Zustellunternehmen machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Meldeten ihn dafür bei uns an damit er einen neuen Ausweis beantragen konnte da ihm seiner verloren ging erc. . Da hat Ihnen der Schwager was vom Pferd erzählt - einen Ausweis kriegt er auch ohne Adresse (abgesehen davon, daß als Adresse ja auch das örtliche Obdachlosenheim gereicht hätte).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Meldeten ihn dafür bei uns an damit er einen neuen Ausweis beantragen konnte da ihm seiner verloren ging erc. . Da hat Ihnen der Schwager was vom Pferd erzählt - einen Ausweis kriegt er auch ohne Adresse (abgesehen davon, daß als Adresse ja auch das örtliche Obdachlosenheim gereicht hätte).


Die wenigsten Menschen wissen, dass man auch ofW einen Ausweis erhält, und es ist nur natürlich, dass man sich - wenn man erst mal in solch eine Situation gefallen ist - schämt.

Im übrigen schließe ich mich HvS und Anitari an.

0x Hilfreiche Antwort

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