Posteingang - Beginn der Kündigungsfrist

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Asylbewerber
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)
Posteingang - Beginn der Kündigungsfrist

Hallo Forum

zunächst einmal noch
Allen ein Frohes Neues Jahr! :party: :banana:


Meine Frage betrifft den Beginn der Kündigungsfrist, bei schriftlicher Kündigung.
Soviel ich weiß, muss die Kündigung am 3. eines Monats vorliegen, damit die Frist noch in dem selben Monat beginnt.

1. Ist das so richtig so; oder beginnt die Frist erst mit dem Folgemonat?

2. Muss die Kündigung am 3. eines Monats vorliegen, oder (erst) am dritten Werktag?


Vielen Dank im Voraus.






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"Gruß
Asylbewerber"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

...meines Wissens ist es der dritte Werktag - sonntags kommt ja keine Post.

Gruss, JoKu

0x Hilfreiche Antwort

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