Posten in der Nebenkostenabrechnung

26. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
nimaradmann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Posten in der Nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen,

nachdem wir Ende letzten Jahres aus einer Mietwohnung in Baden-Württemberg ausgezogen sind (nach ca. 5 Jahren Mietzeit), haben wir heute unsere letzte Nebenkostenabrechnung erhalten. Folgende Punkte erscheinen uns etwas merkwürdig bzw. sind neu gegenüber der Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre. Abrechnungszeitraum für uns Anteilig ist 04/21-11/21, also insgesamt 8 Monate.

- Pflege Blumenbeet. Als Erklärung hierzu: Wir haben im zweiten Stock gewohnt, im Erdgeschoss gab es Geschäfte und Arztpraxen. Das Blumenbeet war direkt vor der Eingangstür im öffentlich zugänglichen Bereich. In unserem Mietvertrag sind unter "Betriebskosten" zwar die Kosten der Gartenpflege aufgeführt, allerdings ist unter "Mieträume" der Garten eindeutig als nicht vorhanden gekennzeichnet. Zusätzlich wurden uns die Kosten für das Blumenbeet nur in der allerersten Nebenkostenabrechnung vor 5 Jahren berechnet, danach bis heute nie mehr. Ist die Umlage der Kosten auf uns als Mieter zulässig?

- Rauchmelderprüfung. Die Wartung der Rauchmelder wurde uns bisher in keiner einzigen Nebenkostenabrechnung berechnet. Im Mietvertrag ist die Wartung der Rauchmelder unter sonstigen Betriebskosten jedoch aufgeführt. Ist das rechtmäßig? Zudem erscheinen uns die umgelegten Kosten von über 4 Euro pro Monat recht hoch. Dabei kommen wir auf einen Betrag von fast 34 Euro für 8 Monate Nutzungszeit der Wohnung (entsprechender Rechnungsbetrag von der externen Firma somit um die 50€ für eine einmalige Wartung). Können wir hier eine genauere Aufschlüsselung der Kosten verlangen, da bspw. für uns das anteilige Bezahlen neuer Batterien kurz vor Auszug nicht sinnvoll erscheint?

- Zwischenablesungsrechnung + Nutzerwechselbearbeitung. Diese beiden Posten wurden uns aufgrund des Auszugs und der von uns geforderten Zwischenablesung berechnet. Unter "besondere Vereinbarungen" im Mietvertrag steht zwar, dass "die bei Auszug des Mieters anfallenden Nutzerwechselgebühren für Ablesekosten und Erstellung einer Zwischenabrechnung" der Mieter trägt, aber aus verschiedenen Quellen haben wir herausgelesen, dass diese Posten möglicherweise nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen, da es sich um Verwaltungskosten handelt. Der Anlass war in diesem Fall auch der Auszug und keine außergewöhnliche Forderung während der Nutzungszeit. Ebenso haben wir gelesen, dass die Kosten für eine Umlage regelmäßig anfallen müssten, was ja auch nicht der Fall ist. Eine gesonderte Nebenkostenabrechnung hätte der Vermieter ja sowieso erstellen müssen, auch, wenn wir keine Zwischenablesung verlangt hätten. Daher auch hier die Frage - ist die Umlage dieser beiden Kostenpunkte auf uns Mieter rechtmäßig?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Liebe Grüße
Christian

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