Präambel im Gewerblichen Mietvertrag

24. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Baumann82
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 9x hilfreich)
Präambel im Gewerblichen Mietvertrag

Mahlzeit!

Wieso wird eine Präamble nicht Vertragsinhalt eines gewerblichen Mietvertrages, "auch wenn sie das Umfeld des Mietobjekts sowie die vorgesehenen anderen Vermietungen beschreibt" (OLG Rostock)??

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Weil das nur Geschäftsgrundlage ist. Vertragsinhalt ist nur das, was der Vereinbarung zugänglich ist (Wesen des Vertrages).

Auch bei einem Ehevertrag sind die vorangestellten Liebesschwüre nicht einklagbar und unterliegen nicht der Gewährleistung.

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Baumann82
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 9x hilfreich)

"Vertragsinhalt ist nur das, was der Vereinbarung zugänglich ist (Wesen des Vertrages)."
Das ist irgendwie dünn. Wieso sollte die Präambel nicht zugänglich sein? Könnte man § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) anwenden? Aber eine Geschäftsgrundlage ist doch auch Bestandteil des Vertrages (nämlich die Grundlage).
Kann es sein, dass die Präambel einfach nur den Idealzustand darstellen soll, der keinerlei Rechtsverbindlichkeit entfaltet? Quasi ein Ausblick, wie es sein könnte, wenn es so läuft, wie sich die Parteien das wünschten? Hast du einen §§ der das mit dem Ehevertrag regelt?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.640 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen