Private Haftpflichtversicherung abschließen bei Anmietung

17. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Wind
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 12x hilfreich)
Private Haftpflichtversicherung abschließen bei Anmietung

Hallo, durch viele Schäden die mein Freund selbst bezahlen musste als Vermieter, möchte er nun die Mieter bitten, eine private Haftpflichtversicherung incl. Mietschäden abzuschließen.
In neue Mietverträge möchte er diesen Passus mit hinein nehmen. Die Alten Mieter anschreiben.
Kann er das auch verlangen, denn die meisten Mieter bekommen die Miete vom Jobcenter gezahlt.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Wind):
Kann er das auch verlangen

Nein, das kann er nicht, denn der Abschluss einer Privathaftpflicht ist freiwillig. Verursacht ein Mieter einen Schaden muss dein Freund den Verursacher verklagen, wenn der nicht zahlt.

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#2
 Von 
Wind
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 12x hilfreich)

Da mein Freund auch an Mieter vermietet die ihre Miete vom Jobcenter beziehen, muss er sich dann eher um andere Mieter bemühen. Es ist gerade ein Wasserschaden entstanden der einige tausend Euro gekostet hat.
Oder er vermietet nur an Mieter die mit einer solchen Versicherung einverstanden sind.

-- Editiert von Wind am 17.09.2019 13:41

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Ein Vermieter kann meines Wissens nach per Formularklausel den Mieter nicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichten. Folglich kann ein Vermieter in der Regel auch nicht mit dem Grund kündigen, dass der Mieter keine Haftpflichtversicherung hat. Es mag Ausnahmen geben, wenn der Mieter bereits Schäden verursacht hat, die er nicht ausgleichen konnte.

Natürlich kann sich ein Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages den Beleg über eine Haftpflichtversicherung zeigen lassen. Ich weiß aber nicht, ob das besonders zielführend ist. Zum einen mag der ein oder andere Interessent dadurch abgeschreckt werden. Zum anderen kann der Mieter die Versicherung ohne Folgen nach Abschluss des Mietvertrages kündigen. Wirkliche Sicherheit erlangt der Vermieter dadurch also nicht.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119645 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Wind):
Kann er das auch verlangen,

Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das verlangen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten bei der Durchsetzung gegen 0.



Da wird er wohl selbst eine entsprechende Versicherung abschließen müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Wind):
Da mein Freund auch an Mieter vermietet die ihre Miete vom Jobcenter beziehen, muss er sich dann eher um andere Mieter bemühen.
Wie kommt man auf diese absurde Idee? Solch eine Versicherung kann sich auch ein Mieter mit Sozialleistungen leisten. Außerdem ist eine solche Ausgabe bereits im Regelbedarf berücksichtigt.
Eine solche Versicherung kostet p.a. so um die 50-80,-€
Das ist eine der wenigen wirklich wichtigen Versicherungen. Die sollte man einfach immer haben.

Das wäre die sicherste Massnahme, dass Mieter nicht wegen einer fehlenden PHV nach neuer Bleibe suchen müssen oder deshalb nicht als Mieter akzeptiert werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Wind
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke für die Antworten. Mein Freund versucht es einmal zu erklären wofür diese Versicherung gut ist.

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#7
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Wind):
Danke für die Antworten. Mein Freund versucht es einmal zu erklären wofür diese Versicherung gut ist.


Jemand der langzeitarbeitslos ist, der hat nichts zu verlieren......

Ansonsten muss sich Dein Freund mit dem Begriff "unternehmerisches Risiko" auseinandersetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Wind):
Mein Freund versucht es einmal zu erklären wofür diese Versicherung gut ist.
Dein Freund als Vermieter weiß das nicht?
Ich hoffe, er hat selbst auch eine, für sich privat--- nicht als Vermieter.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Mein Freund versucht es einmal zu erklären wofür diese Versicherung gut ist.


Er versucht es den Mietern zu ERklären..... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

aaachso---
danke. ;)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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