Privater Vermieter... Nach 4 Jahren macht er Ärger

27. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
steak
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Privater Vermieter... Nach 4 Jahren macht er Ärger

Hallo Leute.
Ich versuche das ganze mal so kurz wie möglich zu halten.
Also: Wir (Ich und meine Frau) Wohnen in einer 75qm Wohnung, 3 Parteien, im EG wohnt der Vermieter. Das Gehöft ist ca 1000m2 groß, wovon wir 300m2 (Im Mietvertrag festgelegt) als Garten nutzen können.

Wir leben hier sehr ruhig. Lebten... Das Vermieterehepaar ist schon ü70... Es war immer ein gutes Verhältnis.
Aber seit Mitte dieses Jahres fängt der Vermieter an "rumzumucken"

Mehrmals sagte er mir schon, das ich nichts auf dem Hof mache, keine Gemeinschaftsflächen pflege etc etc. obwohl ich immer irgendwas mache, mal hier den Weg fegen, mal da was. Im "Vorstellungsgespräch" sagte ich dem Vermieter auch, das ich gern behilflich sein kann, er müsse nur fragen.
Nun kommt er mir aber immer wieder so, wie ich es oben schon beschrieben habe, mit der äusserungen dann, wir bezahlen ja nun schon so wenig Miete, dafür machen wir zu wenig . Sonst muss er eine Firma holen und das wird dann Teuer auf die Mieter umgelegt...

Nun habe ich mir aber den Mietvertrag mal genauer angeschaut, davon steht kein Wort im Vertrag, das wir irgendwie verpflichtet sind, hier was zu Pflegen, außer unseren Garten und das steht auch nicht explizit im Vertrag. Es steht selbst drin, das der Vermieter die Reinigung der Wege zu verantworten hat. Also kann er uns doch eigentlich mal an die Füsse fassen, oder?
Das einzige, was ich gefunden habe, ist, das eine Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages ist, die wir aber nie gesehen haben (Aber dafür unterschrieben haben) und auch nie bekommen haben. Selbst wenn es eine Hausordnung gibt, die ich mir ja auch sicherlich abverlangen könnte, dürfte in dieser Hausordnung stehen, das wir solche "Gemeinschaftarbeiten" durchzuführen haben?

Ich danke im Voraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Selbst wenn es eine Hausordnung gibt, die ich mir ja auch sicherlich abverlangen könnte, dürfte in dieser Hausordnung stehen, das wir solche "Gemeinschaftarbeiten" durchzuführen haben?

Pflege und Reinigungsarbeiten stehen häufig in einer Hausordnung.

Zitat:
wovon wir 300m2 (Im Mietvertrag festgelegt) als Garten nutzen können.

Diese Formulierung läßt alles offen.
Mit welchen Worten steht das Recht den Garten zu nutzen im Mietvertrag ?
Steht da mitbenutzen oder alleinbenutzen ? Gehört der Garten zum Mietobjekt ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Üblicherweise steht auch im Mietvertrag etwas zur Umlage der Betriebskosten.
Steht in deinem Vertrag nichts davon? Wenn doch > genauer Wortlaut!
Zahlst du eine "all-inklusive-Miete"? oder wie sonst ist die Mietpreisstruktur?
Was ist z.B. mit Heizung, Wasser, Versicherungen, etc.?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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