Hallo,
seit mein Vermieter seine von mir gemietete Gewerbehalle verkauft hat, habe ich nur noch Schwierigkeiten.
Die neuen Vermieter wollen die Halle selbst nutzen und mich vorzeitig heraushaben. Ich habe noch ca. 2 Jahre Mietzeit und mußte einen Makler bezahlen. Auf eine Abfindung für einen vorzeitigen Auszug läßt er sich nicht ein.
Ich mußte inzwischen mehrfach reklamieren wegen Schimmelbefall und Heizungsausfall, die ich pauschal bezahle.
Jetzt möchte er neue Fenster einbauen lassen, eine neue Abwasserleitung verlegen und das Dach neu decken lassen. Angekündigt hat er bereits eine starke Erhöhung der Kaltmiete wegen der Sanierungen.
Wie kann ich mich wehren? Es geht um die Existenz meiner Werkstatt.
-- Editiert von Moderator am 06.01.2019 21:02
-- Thema wurde verschoben am 06.01.2019 21:02
Problem Gewerbemietrecht
4. Januar 2019
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Frage vom 4. Januar 2019 | 16:54
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 5x hilfreich)
Problem Gewerbemietrecht
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#1
Antwort vom 4. Januar 2019 | 17:30
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
Was genau steht zum Thema "Mieterhöhung" und "Mietdauer" in den vertraglichen Vereinbarungen?
#2
Antwort vom 4. Januar 2019 | 17:34
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 5x hilfreich)
Ich muß das mal in Ruhe durchlesen, dann melde ich mich wieder
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. Januar 2019 | 06:31
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
ZitatIch mußte inzwischen mehrfach reklamieren wegen Schimmelbefall und Heizungsausfall, die ich pauschal bezahle. :
Was bezahlt man denn derzeit für einen Schimmelbefall so am Markt?
#4
Antwort vom 6. Januar 2019 | 22:22
Von
Status: Senior-Partner (6444 Beiträge, 2318x hilfreich)
Zitat:Jetzt möchte er neue Fenster einbauen lassen, eine neue Abwasserleitung verlegen und das Dach neu decken lassen. Angekündigt hat er bereits eine starke Erhöhung der Kaltmiete wegen der Sanierungen.
Soweit es sich nicht um Instandsetzungsmaßnahmen handelt, wüßte ich nicht auf welcher gesetzlichen Grundlage der Vermieter erzwingen könnte, die angekündigten Maßnahmen wären der Mietdauer durchzuführen.
Und Instandsetzungsmaßnahmen berechtigen auch bei einer verbesserten Ausführung bei Gewerberaum nicht zu einer einseitigen Mieterhöhung.
#5
Antwort vom 7. Januar 2019 | 18:19
Von
Status: Lehrling (1204 Beiträge, 475x hilfreich)
Zitat... Soweit es sich nicht um Instandsetzungsmaßnahmen handelt, wüßte ich nicht auf welcher gesetzlichen Grundlage der Vermieter erzwingen könnte, die angekündigten Maßnahmen wären der Mietdauer durchzuführen. :
Die Duldungspflicht ergibt sich aus § 578 Abs. 2 BGB i.V.m. § 555a BGB oder § 555d BGB .
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