Problem mit Betriebskostenabrechnung!

24. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
neueruser04
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem mit Betriebskostenabrechnung!

Hallo erstmal,

folgender Sachverhalt : Einzug 1.3 inzwischen liegt eine Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.06.05-31.05.05 vor.

Daraus ergibt sich eine Nachzahlung aufgrund der Heizkosten. Nun wurde in dieser Zeit die Heizung überhaupt nicht benutzt.

Bei der Heizkostenabrechnung werden die Kosten in 50% Grubdkosten und 50% Verbrauchskosten aufgeteilt ABER
beide basieren auf einem Umlageschlüssel

Ist dies überhaupt zulässig ? Für was hat man dann die Verdampfer an der Heizung, zumindest die Vebrauchskosten müssten doch abgelesen werden oder ?

Selbes gilt ür den Wasserverbrauch hier steht wieder kein abgelesener Wert obwohl es Warm und Kaltwasserzähler gibt welche natürlich nicht abgelesen wurden.

Des Weiteren findet sich kein Hinweis auf eine Einspruchsfrist, diese beträgt doch 4 Wochen oder ist das inzwischen anders geregelt ?

Bedanke mich bereits im voraus für euere Antworten

-- Editiert von neueruser04 am 24.10.2005 08:21:33

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
neueruser04
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Also Heizung wurde doch ein Teil anscheinend als Verbrauch berechnet ABER die Heizung wurde in diesem Zeitraum überhaupt nicht benutzt.

Beim Wasser wurde kein Stand abgelesen weder Warm noch kalt. Hier fallen die meisten Gebühren an. Aber dies ist doch nicht zulässig wenn Wasserzähler vorhanden sind oder ? Es müssen doch mindestens 50% nach Verbrauch gehen oder !?

Wie sieht es mit der Beleherung aus : in der Abrechnung steht nichts von der gesetzlichen 4 WOchen Frist.

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#2
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

Also, so absolut richtig verstehe ich dein posting nich, kann aber auch an tippfehlern liegen. Wenn ich falsch liege musse mal genauer schreiben wat is! Bezüglich des erwähnten Abrechnungszeitraums nehme ich einfach mal an das du schon durchaus 1 jahr da wohnst... oder?
Zum Problem selbst:
Es kann schon sein das du NK für die Heizung bezahlen musst. Die aufteilung in Betriebs/verbrauchskosten zu den entsprechenden % sätzen funktioniert so: Zu den Betriebskosten zählen erstmal die bereitstellung der Heizung als solche aber auch die wartung der anlage. Desweiteren Kaninfeger,Emmisionsmessung und Strom oder auch für die Verdunsterablesung und rechnungserstellung. Da dies aber nicht per wirklich "Verbrauchter Leistung" abgerechnet werden kann wird meist ein QM-schlüssel zu grunde gelegt. Das verursacht FIXE kosten. An denen kommste nicht rum.
Die andere Sache ist die mit dem Verbrauch. Und nu kommt mein nicht richtig verstehen ins Spiel. Neben der Tatsache das Verbrauch auch geschätzt werden kann, z.B. weil der Mieter zum ablese Termin nicht da ist und der Verdunster nicht erneuert und abgelesen werden konnte, kann es auch sein das Dein Mietvertrag einen Schlüssel für Heizkosten vorsieht. Meist kommt der bei Auszug zum tragen...
Zum besseren verständniss: Stell Dir vor jemand zieht zum 30.11. aus seiner Wohnung aus. Damit eine genaue abrechnung erstellt werden könnte müsste jetzt ausser der reihe die Verdunster ausgetauscht werden... Das kostet aber ordendlich Knete, weil die beauftragte Firma das natürlich in Rechnung stellt. Um sowas zu vermeiden wird für jeden Monat im Jahr ein %satz zugrunde gelegt. Ich hab die genauen Zahlen nich im Kopf... Also :angenommen die Rechnung aus dem vorjahr hat insgesammt (nur Heizung) 600 Euro gekostet. musste u.U. für Jan einen anderen %Satz zahlen als für Jun. Insofern kann das schon stimmen,vollkommen unabhängin vom Tatsächlichen Verbrauch.

Was das Wasser angeht. Die Zähler MÜSSEN nicht abgelesen werden. Näheres müsste aber im Mietvertrag stehen. Sie KÖNNEN durchaus zur berechnung verwendet werden. Kann schon gut sein das beispielsweise unabhängig vom wirklichen Verbrauch der einzelnen person nach personen anzahl im Haus abgerechnet wird. Sollte aber im Mietvertrag stehen. Wenn nicht, auf alle fälle mal den vermieter nach sämtlichen abrechnungsschlüsseln fragen. Dies MUSS aber auch aus der dir vorliegenden Abrechnung ersichtlich sein... Mal super genau lesen.

Eine Wiederspruchsfrist muss durch den rechnungsersteller nicht gewährt werden! Das ist nicht nötig da die Nebenkosten mit rechnungen BELEGT werden können müssen. Du kannst das also genau nachrechnen. Und Zahlen lügen nicht. Wenn die Abrechnung fehler hat, ist sie einfach falsch! Muss dann eben korigiert werden. Das ist ja keine auslegungsfrage. Daher auch kein hinweiss auf einen Wiederspruch!
findus

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#3
 Von 
guest-12302.08.2009 13:52:51
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,
Wo ist das Gesetzlich gregelt,das der VM.Die Rechnungen zeigen muss wofür er was selber bezahlt hat?Meiner nimm Z.B.Für eine Wasseruhr eichnung die alle 5 j.gemacht wird jedes Jahr über 60 Euro.Auch die Hausmeisterkosten legt er auf die Mieter um und die Gartenarbeiten ,wovon ich nichts habe da ich keine Gartenbenutzung habe.

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Hallo Rita,

zuerst zählt immer das, was im Mietvertrag vereinbart ist. Ist dort die Umlage der Kosten für die Gartengestaltung vereinbart, dann kann der VM die auch in Rechnung stellen, weil z. B. eine schön gestaltete Anlage ums Wohnhaus auch den Wohnwert hebt.

Dasselbe auch bei der Wasseruhr: Was steht im Mietvertrag zu diesen Nebenkosten?

Grundsätzlich gilt, dass alle in Rechnung gestellten Kosten auch für die Mieter einsehbar sein müssen.

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