Problem mit Mieter bei Wohnungs-/Hausübergabe

1. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)
Problem mit Mieter bei Wohnungs-/Hausübergabe

Die Mieter meiner Eltern sind gestern aus dem angemieteten Einfamilienhaus ausgezogen. Es gibt diverse Probleme, allerdings möchte ich hier hauptsächlich auf die Übergabe eingehen.
Die Mieter hatten um einen Übergabetermin um 7h gebeten und meine Eltern waren dann dort. Aber der Mieter (Mann) wollte nur die Zählerstände ablesen. Mein Vater sagte ihm daraufhin, dass doch eine komplette Übernahme stattfinden müsse. Dafür habe er aber keine Zeit sagte der Mieter. Die Schlüssel haben meine Eltern nun alle.
Folgende Probleme gab/ginbt es: Das Haus wurde mit der Einbauküche vermietet. Dort fehlt nun schlichtweg die Mikrowelle, sie ist einfach weg. Darauf angesprochen sagte der Mieter, sie sei kaputt. Dann müsste sie doch aber trotzdem da sein, sagte mein Vater. Nein, wäre sie aber nciht, er solle sich damit abfinden, sagte der Mieter.
Das ist doch wohl einfach Diebstahl oder irgendwas derartiges? Er kann ja sonstwas erzählen!
Im Keller steht mitten im Gang ein großer Kühlschrank. Mein Vater fragte, was damit passieren solle. Der Mieter sagte, das wäre nicht seiner, er habe ihn vom Vormieter übernommen. Mein Vater sagte dann, dass es wohl seiner (also der meiner Eltern) auch nicht sei und der Mieter sich um die Entsorgung kümmern müsse. Dazu ist der Mieter nicht bereit.
Nachdem der Mieter weg war, wurde noch festgestellt:
Im Gästebad fehlt der Badezimmerschrank (Spiegelschrank). Im Flur fehlt ein großer Wandspiegel.
Auf dem Dachboden liegen noch Sachen der Mieter, u.a. auch Autoreifen.
Ein Übergabeprotokoll gibt es nicht bzw. wollte der Mieter nciht/hatte keine Zeit dafür.
Ich denke, das ist eigentlich zum Vorteil meiner Eltern?
Was sollen meine Eltern jetzt wegen der fehlenden Sachen unternehmen? Und was wegen der Sachen, die noch im Haus sind? Ich bin dankbar für Tipps!

Vielen Dank für Antworten!

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8 Antworten
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#2
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Also. Es gibt zwar "theoretisch" eine Kaution. Allerdings hat der Mieter diese (rechtswidrig) mit den letzten Mieten verrechnet, sprich: keine Miete bezahlt mit der Begründung, dass er die anfallende Miete mit der Kaution verrechnen würde.
Meine Eltern werden also eine Frist setzen für die Herausgabe der Sachen und Entsorgung der übrigen Sachen?
Kann man sonst verlangen, dass weiter Miete gezahlt wird? Schließlich kann man auch nicht weitervermieten, solange noch Sachen da sind von denen.

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#4
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Ja, dass man die Miete nicht abwohnen kann, wissen wir. Die Mieter haben ja nichtmal um eine Verrechnung GEBETEN, sondern diese einfach vorgenommen. Die ausstehenden Mieten werden jetzt eingeklagt. Neben diversen anderen Sachen. Bei den BK- Abrechnungen steht noch die von diesem Jahr bis zum Auszug aus. Für 2010 ist diese bereits erfolgt. Wie sieht es denn aus, wenn die Mieter diese 1-Wochen-Frist verstreichen lassen (das werden sie SICHER), können meine Eltern dann eine Fortzahlung der Miete verlangen?

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#6
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo, nochmals!

Also, es sieht derzeit so aus: Mein Bruder renoviert in dem Haus. Der ehem. Mieter weigert sich, seine Sachen abzuholen bzw. denkt gar nicht daran, so etwas wie die Mikrowelle zu ersetzen. Er behauptet, die Sachen waren schon vor Einzug da. Aber wenn er sie vom Vermieter übernommen haben sollte (sowas wie ne Skibox/ein älterer Kühlschrank) sind es doch trotzdem SEINE Sachen, für deren Entsorgung er zu sorgen hat?
Und noch eine Frage: Kann man ihn wegen Diebstahl anzeigen, wenn er beispielsweise die Mikrowelle nicht rausrückt?
Während des Renovierens fiel nun noch folgendes auf: Im Badezimmer hat er wohl versucht, die Abflüsse zu reinigen (an sich löblich). Allerdings hat er eine Schraube entfernt (ich kann das nicht 100% wiedergeben mangels Verständnis, mein Bruder hat es mir beschrieben), die irgendwie eine Verbindung schafft zum darunterliegenden Rohrstück. Durch einfaches Draufschrauben kriegt man das wohl nicht wieder dicht. Mit der Folge, dass sowohl aus der Badewanne als auch der Dusche Wasser austrat in den Boden/die Wände. Dadurch sind ein Großteil der Fliesen beschädigt auf dem Boden sowie beide angrenzenden Wände bei der Eckdusche sind feucht. Schimmel hat sich daran bereits gebildet (was den Mietern auch aufgefallen sein muss, da sie bei einer Wand die Tapete entfernt haben in diesem Bereich). Durch Recherche haben wir erfahren, dass sie das Problem beid er Badewanne durch einen Klempner haben instand setzen lassen. Bei der Dusche jedoch nicht. gemeldet wurde auch nichts an die Vermieter (meine Eltern). Außerdem ist der Boden ja feucht, so dass in der Küche, die sich im EG unterhalb des Bades befindet, bereits ein großer Fleck and er Decke zu sehen ist.

Gibt es auch hierfür Möglichkeiten, das ganze dem Mieter in Rechnung zu stellen o.ä.?

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#8
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

OK.
Und ist es möglich, den/die ehem. Mieter anzuzeigen wegen Diebstahls?

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